Amtliche Betreuung

2 Antworten

Servus, meine Antwort kommt wahrscheinlich viel zu spät... trotzdem: Natürlich darf der Betreuer OHNE Zustimmung des Betreuten den Schlüssel weitergeben; denn er haftet ja dann auch für alles, was passieren könnte!! Er muss dokumentieren, wem, wann, bis wann, warum und wozu!! Allerdings ich (amtl. Betreuer für fremde Personen) werde niemals einen Schlüssel an Dritte weitergeben, weder an Nachbarin, Verwandte, Handwerker u. ä.; denn ich vertraue niemandem zu meiner eigenen Sicherheit! Das macht mir zwar oft wesentlich mehr Arbeits-Fahrtstunden, aber ich kenne Fälle, bei denen z. B. der drogensüchtige, pubertäre Sohn der fürsorglich helfenden Nachbarin, ohne deren Wissen, alles Mögliche aus dem Haus der Betreuten gestohlen hat, um es in Geld zu tauschen... und dann das Affentheater mit Polizei und Gericht und diesen betrogenen Leuten, das spare ich mir... Viel Glück!

Nein, das darf er ohne die Zustimmung des Betreuten nicht.