Wie viel darf man sich zu der Grundsicherung dazu verdienen?

4 Antworten

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII:

§ 82 Begriff des Einkommens

"(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28."

Also sind 30 % des Gehalts frei (also nicht anzurechnen auf den Bedarf an Grundsicherung), derzeit aber maximal 191,- im Monat - alles darüber mindert die Höhe der Grundsicherung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nix...

Gemäß § 11b Abs. 2 S1 SGB II sind hundert Euro genau der Betrag den man sich dazu verdienen darf... Alles darüber wird angerechnet...

Bis 400 Euro... Ab 400 Euro sind die Freibeträge grob gesagt so hoch wie du sie gemäß § 11b Abs. 1 SGB II absetzen kannst.

Um auf dein Kompliment zu antworten...

Auf deinen Verdienst werden immer mindestens 100 Euro abgesetzt. Verdienst du also genau 100 Euro darfst du sie behalten.

es sind um die hundert euto. ich hab damals genau 100€ dazu verdient und die waren anrechnungsfrei.

Bekommst Du auch Grundsicherung?

Ich bekomme Grundsicherung, möchte es aber nicht mehr, ich kann mich nicht abfinden am Existenzminimum leben zu müssen....

Würde lieber normal verdienen können

meinst du jetzt bei alg 2 oder so ?