Am Jobcenter vorbei?
Der Sachverhalt: Ein Erbberechtigter einer Erbengemeinschaft befindet sich im ALG II Leistungsbezug und lässt alle übrigen Erben wissen, das er nicht per e-mail und nicht per Telefon, sondern nur per Brief, im Zusammenhang mit dem von der Erbengemeinschaft formulierten Erbteilungsvertrag informiert werden will, weil er seinen Bargeld Anteil dem Jobcenter nicht melden will. Machen sich die anderen Erben strafbar, wenn sie wissen, das ein Erbberechtigter seinen Erbanteil nicht dem Jobcenter kundtun will und ihre Unterschrift auf den selbst ausgehandelten Vertrag setzen, aus dem hervorgeht, das dieser Bargeld erbt, oder ist das nicht ihre Angelegenheit?
7 Antworten
Die Erbengemeinschaft macht sich nicht strafbar. Der ALG 2 beziehende Erbe allein ist verpflichtet, das dem Amt zu melden !
Das könnte Mithilfe zur Erschleichung von Leistungen bedeuten, was selbstverständlich strafbewährt ist.
so ein quatsch ! Der ALG 2 beziehende Erbe allein ist verpflichtet, das dem Amt zu melden !
Ja in Deutschland ist auch mithilfe schon strafbar.
das ist seine Angelegenheit. Wenn es die Arge aber erfährt dann haben sie ihm am Popo.
Die Arbeitsagentur erfährt ohnehin davon, weil ja ein Erbschein ausgestellt werden muss, in dem Dein Name auftaucht. Außerdem können sie auf Deine Konten gucken, es geht also nur mit Bargeld.
Wenn Du erwischt wirst, und das ist wahrscheinlich, hast Du richtig Ärger an der Backe. Dir stehen allerdings pro Lebensjahr soundsoviel Euro zu, die Du offiziell haben darfst und die nicht angerechnet werden - die Du aber trotzdem auf jeden Fall melden musst. Der Betrag ist allerdings sehr gering, ich glaube 150 € pro Jahr direkt und 250 € in Lebensversicherungen, also bei einem 40jährigen zusammen ca. 15.000 €.