Am Jobcenter vorbei?

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Die Erbengemeinschaft macht sich nicht strafbar. Der ALG 2 beziehende Erbe allein ist verpflichtet, das dem Amt zu melden !

Das könnte Mithilfe zur Erschleichung von Leistungen bedeuten, was selbstverständlich strafbewährt ist.

Lumpazi  25.02.2014, 11:31

so ein quatsch ! Der ALG 2 beziehende Erbe allein ist verpflichtet, das dem Amt zu melden !

Ja in Deutschland ist auch mithilfe schon strafbar.

das ist seine Angelegenheit. Wenn es die Arge aber erfährt dann haben sie ihm am Popo.

Die Arbeitsagentur erfährt ohnehin davon, weil ja ein Erbschein ausgestellt werden muss, in dem Dein Name auftaucht. Außerdem können sie auf Deine Konten gucken, es geht also nur mit Bargeld.

Wenn Du erwischt wirst, und das ist wahrscheinlich, hast Du richtig Ärger an der Backe. Dir stehen allerdings pro Lebensjahr soundsoviel Euro zu, die Du offiziell haben darfst und die nicht angerechnet werden - die Du aber trotzdem auf jeden Fall melden musst. Der Betrag ist allerdings sehr gering, ich glaube 150 € pro Jahr direkt und 250 € in Lebensversicherungen, also bei einem 40jährigen zusammen ca. 15.000 €.