Erben mit Hartz4 (Freibetrag)?

4 Antworten

Mach es doch einfach so: Melde dich vom Amt ab (kA. wie der Fachbegriff heißt), jedenfalls, beziehe für eine Weile kein ALGII oder sonstige Leistungen mehr. Mache das rechtzeitig, BEVOR du erbst oder die Erbschaft an dich ausgezahlt wird. Wenn das Geld an dich ausgezahlt wurde, wartest du die Frist ab (weiß nicht wie lange man warten muss, mach dich mal schlau) - danach beantragst du wieder ALGII. Dann wird deine Erbschaft nämlich nicht als Einkommen sondern als Vermögen betrachtet. Die 18.000 Euro liegen dann unter dem Freibetrag für Vermögen, und werden somit nicht verrechnet.

In der Praxis heißt das: du müsstest eine Weile (ein paar Monate, kA. wieviel genau) ohne ALGII auskommen. Hast du Verwandte, die dich unterstützen könnten, oder gibts da eine andere Lösung wie du in der Zeit über die Runden kommen könntest?  Rechne es mal durch. Unter Umständen kann sich das finanziell lohnen (=mehr, als wenn die Erbschaft als "Einkommen" gewertet wird).

Dieses "Sich vor dem Gelderhalt abmelden, und später wieder anmelden" Das geht nicht mehr. Das ist eine neue Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht oder so Ähnlich. Darauf stieß ich in letzter Zeit öfters im www.

@joseaguirre

Korrekt !

Welches Gericht das war weiß ich jetzt auf Anhieb auch nicht,aber da das am Anfang des ALG - 2 so gemacht wurde haben sie da einen Riegel vorgeschoben.

@isomatte

Lese gerade eine aktuelle Änderung betreff SGB 2 §11b, Zitat:"Die Absetzung des Grundfreibetrages wird ausdrücklich auf Erwerbseinkommen beschränkt." und zwar zitiert von da:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php
(dort die Suchfunktion nach "Grundfreibetrag" benutzen)
Und die ersten 6 Monate sind ja Einkommen, aber nicht Erwerbseinkommen.

Der Freibetrag bzw. Schonvermögen über den wir schrieben ist zwar in §12 geregelt...
Trotzdem beunruhigend...womöglich wurde der §12 auch geändert....

Geändert hat sich meines Wissens in dem Bereich nichts und ja das mit den 150 € pro Lebensjahr ist noch aktuell,dazu kämen dann noch einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,also wenn du derzeit 50 bist würden das 7500 € + 750 € = 8250 € sein !

Das würde aber erst eine Rolle spielen wenn du aus dem Bezug für die nächsten 6 Monate raus wärst,erst danach wird aus dem einmaligen Einkommen Vermögen und darf bis zum Schonvermögen nicht mehr angerechnet werden.

Und daß das Geld ein Pflichtteil ist, also kein normales Erbe ist spielt sicher keine Rolle?

@joseaguirre

Pflichtteil bedeutet ja nur,dass du min. das aus einem Erbe bekommst was dir gesetzlich als Miterbe zusteht,deshalb ist es trotzdem ein Erbe bzw.einmaliges anzurechnendes Einkommen !

Wenn du erbst (oder im Lotto gewinnst, oder sonstwie an Geld kommst), wirst du vom Jobcenter nicht gesperrt, sondern der Betrag wird verrechnet. Bei 18000 Euro wirst du entsprechend deinem Leistungsbezug einige Monate kein Geld mehr vom Staat bekommen.

Der monatliche nicht anrechenbare Teil, den du neben ALG II dazuverdienen darfst, liegt bei 100 Euro, nicht bei 150 €-

Gilt das noch mit den 150Euro / Lebensjahr was außen vor ist = Also Freibetrag von rund 8500 für einen 50jährigen.

Ja. Dazu kommen angemessener Hausrat und angemessenes KFZ.

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html

Ich habe womöglich einen Anspruch auf einen Pflichtteil von 18000 Euro.

Wichtig ist, darauf zu achten, das der Pflichtteil in einen Betrag gezahlt wird. Denn er gilt mit Eingang auf das Konto als einmalige Einnahme. Diese wird dann auf genau 6 Monate verteil angerechnet. Was danach verbleibt ist Vermögen.

(1500Euro pro Monat verbrauchen darf)

Einen festen Wert gibt es nicht. Tatsächlich ist es auch nicht unüblich, das sich bei Harz 4 Empfängern die Rechnungen stapeln und ein Investitionsstau im Hausrat vorhanden ist.