Verkauf Erbanteil / Ausstieg Erbengemeinschaft?

7 Antworten

jeder kann mit seinem anteil machen was er will er kann ihn verkaufen an eine fremde person wenn die anderen erben dies nicht wollen können sie nur das vorkaufsrecht ausüben zum preis was im notarvertrag steht und es gibt jemand der solche erbanteile und schrottimobilien kauft versuchs mal da beratung ist kostenlos 0171/ 9616761

Meine Miterben haben ihren Anteil nicht verkauft. Sie bilden nach wie vor mit mir die Erbgengemeinschaft. Das ist ja das Problem! Nur ich möchte bzw. muß schnell aus der Erbengemeinschaft heraus!

Die Idee mit der Bank hatte ich auch schon, aber hier gab es eine Absage von der Bank. Der Grund war, weil diese im Notfall d.h. bei der Verwertung meiner Sicherheit genau vor dem gleichen Problem stehen würden wie ich jetzt stehe - das "versilbern" nur eines Erbanteils ist zu schwierig.

Der Verkauf an einen Dritten wäre daher schon der bessere und nervenschonendere Weg. Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder einen Tipp viele Grüße

Hansi

Hansi, das mit dem Verkauf von Erbanteilen habe ich auch versucht. Vergiss es, das funktioniert so nicht! Die wollen nur "beraten" und Ihnen ein Angebot unterbreiten, das Verfahren durchzuziehen ... Und wenn es zur Auszahlung kommt, bekommen die 20 % von Ihrem Anteil!

Ich habe mich mit Manfred Gabler ausführlich unterhalten von der >Erbteilung<. Die wollten zunächst alles wissen, Gutachten, die Familienverhältnisse, was überhaupt an Vermögen vorhanden ist ... und am Ende wollten die  nichts mehr davon wissen, weil eine Erbauseinandersetzung nur über die Versteigerung möglich ist und auch da muss man sich "einigen". Also jeder der Erben muss dem Erlös nach Erbanteilen zustimmen!

Macht einer das nicht, dann muss ewig geklagt werden mit einem Anwalt und das kostet ...

Ich kann jedem nur dringend davon abraten, sich einen Anwalt zu nehmen, das bringt nichts! Weil vor Gericht können Sie auch keine Zustimmung der Erben erzwingen! Das ist eine Totgeburt und kann Jahrzehnte dauern!

Vor Gericht wird nur irgendein Kleinkram, irgendwelche Nebensächlichkeiten geklärt ... was Sie gar nicht haben wollten! Also beispielsweise, wenn jemand Forderungen erhebt, ob diese Forderungen berechtigt sind oder nicht ... Aber es kommt trotzdem nicht zur Verteilung, weil Sie wiederum die Zustimmung von allen Erben brauchen!

Was jedoch ganz wichtig ist, auf GAR KEINEN FALL EINE VOLLMACHT UNTERZEICHNEN, zwecks einer Verwaltungstätigkeit oder eine Bankvollmacht ... Wenn Sie das unterzeichnen, dann können Sie ihr Erbe in den Wind schießen und klagen, bis zum St. Nimmerleinstag!

Wenn Sie nämlich keine Bankvollmacht unterzeichnen (die Banken fordern das) dann muss sich die Erbengemeinschaft mit Ihnen auseinandersetzen und Ihnen ein Angebot unterbreiten! Das ist der beste Weg, schnellstmöglich zu einer Einigung zu kommen!

Ich habe meine Erfahrungen! Glauben Sie mir, das hilft und wirkt Wunder! Weil dann ist die Erbengemeinschaft komplett handlungsunfähig !!! Die anderen werden dann sofort die Versteigerung einleiten und Sie müssen nur schauen, dass die Immobilien jemand kauft oder ersteigert, der darauf bauen will ...

Beim Verteilungstermin zu verstehen geben, dass Sie nicht an dem Geld interessiert sind, das kann >ewig< beim Amtsgericht hinterlegt bleiben ... Was glauben Sie, wie schnell dann eine Einigung erzielt werden kann, weil die anderen auch nicht an das Geld herankommen?

Ich habe in solchen Dingen gute Erfahrungen mit www.rechtskauf.de gemacht. Dort kann man sich all seine Fragen von Experten kostenlos beantworten lassen.

Du kannst jederzeit durch den Verkauf Deines Erbteils aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Entweder durch Verkauf an die Miterben oder an einen beliebigen Dritten. § 2033(1) BGB.

Dann frage doch mal die Miterben, an wen sie verkauft haben.

Zweite Anlaufstelle wäre die Bank, die das Haus finanziert - auch wenn sie nicht kaufen, beleihen (60%) würden sie es schon.

G imager761