alter Arbeitgeber evtl. nicht richtig abgemeldet?

1 Antwort

ELSTAM-Verfahren - Automatisches Abrufverfahren der Steuermerkmale

wir können Sie beim Finanzamt leider nicht anmelden, weil bereits eine Hauptbeschäftigung vorliegt.

Der bisherige Arbeitgeber erhält mit Gültigkeit ab dem Tag der Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber (Tag des neuen Beschäftigungsbeginns) die ELStAM für die Steuerklasse VI, wenn er den Arbeitnehmer noch nicht abgemeldet hat (das geht automatisch).

Sie müssten Dich grundsätzlich auch als "Hauptarbeitgeber" anmelden können...

Dies ist sehr dringend, weil wir ansonsten zum Monatsende kein Gehalt zahlen können.

Falsch - dann könnte man zumindest mit Steuerklasse VI abrechnen ("Nebenarbeitgeber")...

  • Selbst wenn das nicht gehen würde, kann eine Probeabrechnung gemacht werden und, bis zur Klärung, ein Abschlag gezahlt werden - Du bist für das Meldeverfahren nicht verantwortlich - der ArbG muß pünktlich zahlen - wie er das macht, ist seine Sache.

"Wenn sich der neue Arbeitgeber innerhalb von sechs Wochen (Kulanzfrist) nach dem Datum, ab dem die ELStAM geliefert werden sollen (Referenzdatum), als Hauptarbeitgeber anmeldet, erhält er die ELStAM mit Steuerklasse I-V rückwirkend zum Referenzdatum. Bei Anmeldung nach Ablauf der Kulanzfrist erhält der neue Hauptarbeitgeber die ELStAM mit Steuerklasse I - V erst ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei ELStAM. Für den Zeitraum zwischen dem Referenzdatum und dem Datum des Dateneingangs werden dem Arbeitgeber keine ELStAM bereitgestellt. Für diesen Zeitraum hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten." Quelle: elster - Finanzministerium

Oktober normal ausgezahlt.

Das Schreiben betrifft also das Novembergehalt - Oktobergehalt war wohl o.k.?

Spekulation von mir:

Es könnte jetzt sein, daß der neue Arbeitgeber Dich zum 01.10. als "Hauptarbeitgeber" angemeldet hat und der alte Arbeitgeber automatisch auf "Nebenarbeitgeber" gesetzt wurde (Oktober) und dieser, weil ggf. noch etwas abzurechnen ist, danach wieder als "Hauptarbeitgeber" angemeldet hat (November) und es nun zu einem Problem der Überschneidung kommt.

Ggf. kann es hier dann ein Problem mit dem Referenzdatum geben:

Im ELStAM-Verfahren ist das sogenannte „Referenzdatum Arbeitgeber“ (RefDatumAG) ein zentrales Datum im Meldeprozess. Der Arbeitgeber legt damit den Zeitpunkt fest, ab dem die ELStAM bereitgestellt werden sollen (weil ja auch in den Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Gehälter erstellt werden - oft schon um den 15. bis 20. eines Monats, denn die SV-Beiträge müssen am drittletzten Arbeitstag eines Monats auf dem Konto der Krankenkassen sein).

Hier Infos:

https://l3consulting.de/elstam-das-refdatumag-in-sap-hcm/

Derjenige, der die Gehaltsabrechnung macht, müsste aber wissen, wie zu verfahren ist, wenn es ein Referenzdatum-Problem gibt.

Du selbst kannst hierbei nichts beeinflussen - wenn der alte ArbG vorsätzlich nicht abmeldet, dann muß sich der neue ArbG ggf. an sein Betriebsstättenfinanzamt wenden, damit zwangsweise etwas passiert.

Random1210 
Fragesteller
 19.11.2021, 23:58

Danke für die ausführliche Rückmeldung.
Ich würde aber jetzt nicht meinen neuen (wirlich guten) Arbeitgeber, des Besseren belehren wollen, von etwas wovon ich eigentlich keine Ahnung habe.

Ich würde jetzt einen Brief an meinen alten Arbeitgeber verfassen, mit der Hoffnung dass dieser schnell antwortet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir die Auskunft gegeben,dass ich nicht korrekt bei Ihnen abgemeldet wurde und noch eine “Hauptbeschäftigung” vorliegt.

Bitte leiten Sie die Abmeldung (nochmals) ein und senden mir eine Bestätigung diesbezüglich schnellstmöglich zu."