Alte Führerscheinklasse 1B (heute: A1) entzogen, 13 Jahre später Klasse B machen?

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Die Sache ist ganz einfach, du hast schon eine Fahrerlaubnis, die dir jedoch entzogen wurde. Du kannst nicht einfach, wenn die eine Fahrerlaubnis eingezogen wird, auf diese verzichten und dann eine andere machen (auch nicht mit einer anderen Klasse). Die Fahrerlaubnis wurde dir damals entzogen und es darf dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn du die Voraussetzungen nicht erfuellst.
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Du kannst natuerlich jetzt alle Antraege zurueckziehen und noch weitere 2 Jahre warten. Dann ist die 1--Jahresfrist plus die Anlaufhemmung von 5 Jahren vorbei, dann entfaellt eine MPU, die damals moeglicherweise anstand.
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Wie gesagt, willst du jetzt B, dann gilt: Du hast schon eine Fahrerlaubnis, die ist entzogen. Du kannst also keine neue machen sondern nur die alte erweitern. Die muss dazu wieder beantragt werden. Und damit du die wieder bekommst, musst du die damaligen auflagen erfuellen, d.h. Aufbauseminar usw. Moeglicherweise musst du auch die Pruefungen nochmals ablegen. Und nur so kannst du nun die Fahrerlaubnis um die Klasse B ergaenzen. Das hat alles so seine Richtigkeit.

DivinityC 
Fragesteller
 20.07.2012, 15:02

Hallo Franticek,

vielen Dank für deine Antwort erst einmal. Anträge zurückziehen und weitere zwei Jahre warten? Dann ist es 15 Jahre her. Ist das eine gewisse Frist? Was ist eine Anlaufhemmung?

Die MPU stand damals nicht an. Ich sollte lediglich eine Nachschulung machen. Das war 1998 oder 1999. Mit einer Nachschulung hätte ich den Führerschein 1B behalten dürfen, von einer MPU war nie die Rede. Die wurde nur jetzt durch die Sachbearbeiterin zum Thema, weil diese meinte, es könnte auf mich zukommen, was ich nicht so ganz verstehe.

Was mich auch wundert... wenn du Recht hast... wie kommt es dass, drei Menschen, davon zwei Fachleute aus den entsprechenden Behörden zweier Städte an einem Tag einfach sagen, dass das alles gar kein Problem ist? Das ist es eigentlich, was mich so stutzig macht, weil ich nur auf Basis dieser Aussagen mit dem Führerschein der Klasse B angefangen habe.

Hallo

du musst das Aufbauseminar machen, außerdem wird deine Probezeit um 2 Jahre erhöht.

im Zweifelsfall mit der Teilnahme an einer MPU rechnen

Eine MPU wird aufgrund Deiner bisherigen Schilderungen nicht folgen, dazu besteht keine Veranlassung.

Wie kann es sein, dass drei Behörden mir "kein Problem" bestätigen und eine Sachbearbeiterin nach 5 Wochen andauernder Fehlinformationen nun den Antrag weitergibt?

Da haben dir die anderen Sachbearbeiter einfach nicht die richtigen Informationen zukommen lassen.

In Deinem Fall handelt es sich um eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, völlig egal ob Du vorher die Klasse welche Du jetzt haben möchtest noch nicht hattest.

Als Tipp, beantrage deine damalige Klasse 1B heutige Klasse A1 mit.

Bitte entschuldigt meine knappe Verabschiedung. Der Platz war leider aufgebraucht. In diesem Sinne:

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe, die natürlich am besten fachkundige Hinweise auf Gesetze oder Beschlüsse enthaten würde, aber ich bin dankbar für alle, die erst einmal wissen, was zu tun ist.

Ich fühle mich in dieser Situation einfach als hilfloser Einzelfall. Die unglaublichen Anmaßungen, persönliche Ansprache, Willkür und Frechheiten der Beamten möchte ich hier nicht aufführen. Mir geht es erst einmal nur um den Sachverhalt selbst.