Alte Führerscheinklasse 1B (heute: A1) entzogen, 13 Jahre später Klasse B machen?
Liebe Gute-Frage-Gemeinde,
da ich bei Google-Suchen immer wieder hier lande und stets hervorragende Antworten finde, dachte ich, es könnte nicht schaden mitzumischen. Zunächst (leider) erst mal mit einer eigenen Frage, da ich scheinbar ein recht seltener Fall bin :)
Ich bin 31 Jahre alt. Ich habe vor ca. 13 Jahren kurz vor Ende meiner Probezeit meinen Führerschein der Klasse 1B (heute A1) abgegeben, da ich aufgrund pubertären Stolzes nicht einsah, eine auferlegte Nachschulung zu absolvieren. Tatbestand: Überholverbot missachtet. Wie gesagt, vor 13 Jahren habe ich den Schein dann abgegeben.
Letzten Monat fiel die Entscheidung, endlich den Klasse B Führerschein zu machen. Die alte Vorgeschichte im Kopf, informierte ich mich jedoch zunächst und rief beim Straßenverkehrsamt meines ehemaligen Wohnsitzes an. Dort antwortete man mir, dass das gar kein Problem sei, da der alte Führerschein ja 1. Vor 13 Jahren eingezogen worden sei, 2. heute eine völlig andere Klasse (Auto statt Krad) angestrebt werde und 3. durch die theoretische sowie praktische Ausbildung der Fahrschule mit dem Abschluss durch zwei Prüfungen ebenjene noch einmal abgenommen würden.
Ich fühlte mich motiviert, dachte aber, die gleiche Information lieber noch mal in meinem derzeitigen Heimatort zu erfragen. Ich rief also an und - um es kurz zu machen - die Information war dieselbe. Ich griff also umgehend wieder zum Hörer und rief die Fahrschule an. Auch diese hatte keine Bedenken und bestätigte in beinahe gleichem Wortlaut die Informationen beider Behörden. Seit dem 15. Juni 2012 bin ich als Fahrschüler angemeldet und habe alle Anforderungen zur Teilnahme an der Prüfung mittlerweile erfüllt. Mir fehlt nur noch die Bestätigung von der Führerscheinstelle (und danach eben TÜV), bei der ich mich gleich nach Anmeldung bei der Fahrschule am selben Tag anmeldete (biometrisches Bild, Sehtest und Teilnahmeschein vom Ersthelferkurs).
Plötzlich hieß es dort jedoch, ich könne mich nicht einfach so anmelden, da es hier um eine Wiedererteilung ginge. Ich sagte, dass ich den alten 1B Schein gar nicht mehr haben möchte. Das spiele aber keine Rolle. Man sagte, man müsse dies mit dem Vorgesetzten klären. Nach 5 (!) Wochen habe ich nun erfahren, dass mein Antrag an eine andere Stelle weitergeleitet wird, da es um eine Wiedererteilung gehe. Ich habe sehr oft erklärt, dass es um Klasse B geht und ich den alten 1B nicht mehr will und dass dies 13 Jahre her ist. Das sei bekannt, spiele aber dennoch keine Rolle.
Heute teilte man mir mit, dass meine Akte nun an das andere Amt weitergegeben werde und die sich melden werden. Ich müsse erstens mit weiteren 4-6 Wochen rechnen, im Zweifelsfall mit der Teilnahme an einer MPU rechnen, eine Nachschulung absolvieren und dann erst die Prüfung machen.
Wie kann es sein, dass drei Behörden mir "kein Problem" bestätigen und eine Sachbearbeiterin nach 5 Wochen andauernder Fehlinformationen nun den Antrag weitergibt? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Weiß nicht weiter :(
4 Antworten
Die Sache ist ganz einfach, du hast schon eine Fahrerlaubnis, die dir jedoch entzogen wurde. Du kannst nicht einfach, wenn die eine Fahrerlaubnis eingezogen wird, auf diese verzichten und dann eine andere machen (auch nicht mit einer anderen Klasse). Die Fahrerlaubnis wurde dir damals entzogen und es darf dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn du die Voraussetzungen nicht erfuellst.
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Du kannst natuerlich jetzt alle Antraege zurueckziehen und noch weitere 2 Jahre warten. Dann ist die 1--Jahresfrist plus die Anlaufhemmung von 5 Jahren vorbei, dann entfaellt eine MPU, die damals moeglicherweise anstand.
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Wie gesagt, willst du jetzt B, dann gilt: Du hast schon eine Fahrerlaubnis, die ist entzogen. Du kannst also keine neue machen sondern nur die alte erweitern. Die muss dazu wieder beantragt werden. Und damit du die wieder bekommst, musst du die damaligen auflagen erfuellen, d.h. Aufbauseminar usw. Moeglicherweise musst du auch die Pruefungen nochmals ablegen. Und nur so kannst du nun die Fahrerlaubnis um die Klasse B ergaenzen. Das hat alles so seine Richtigkeit.
Hallo Franticek,
vielen Dank für deine Antwort erst einmal. Anträge zurückziehen und weitere zwei Jahre warten? Dann ist es 15 Jahre her. Ist das eine gewisse Frist? Was ist eine Anlaufhemmung?
Die MPU stand damals nicht an. Ich sollte lediglich eine Nachschulung machen. Das war 1998 oder 1999. Mit einer Nachschulung hätte ich den Führerschein 1B behalten dürfen, von einer MPU war nie die Rede. Die wurde nur jetzt durch die Sachbearbeiterin zum Thema, weil diese meinte, es könnte auf mich zukommen, was ich nicht so ganz verstehe.
Was mich auch wundert... wenn du Recht hast... wie kommt es dass, drei Menschen, davon zwei Fachleute aus den entsprechenden Behörden zweier Städte an einem Tag einfach sagen, dass das alles gar kein Problem ist? Das ist es eigentlich, was mich so stutzig macht, weil ich nur auf Basis dieser Aussagen mit dem Führerschein der Klasse B angefangen habe.
Hallo
du musst das Aufbauseminar machen, außerdem wird deine Probezeit um 2 Jahre erhöht.
im Zweifelsfall mit der Teilnahme an einer MPU rechnen
Eine MPU wird aufgrund Deiner bisherigen Schilderungen nicht folgen, dazu besteht keine Veranlassung.
Wie kann es sein, dass drei Behörden mir "kein Problem" bestätigen und eine Sachbearbeiterin nach 5 Wochen andauernder Fehlinformationen nun den Antrag weitergibt?
Da haben dir die anderen Sachbearbeiter einfach nicht die richtigen Informationen zukommen lassen.
In Deinem Fall handelt es sich um eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, völlig egal ob Du vorher die Klasse welche Du jetzt haben möchtest noch nicht hattest.
Als Tipp, beantrage deine damalige Klasse 1B heutige Klasse A1 mit.
Bitte entschuldigt meine knappe Verabschiedung. Der Platz war leider aufgebraucht. In diesem Sinne:
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe, die natürlich am besten fachkundige Hinweise auf Gesetze oder Beschlüsse enthaten würde, aber ich bin dankbar für alle, die erst einmal wissen, was zu tun ist.
Ich fühle mich in dieser Situation einfach als hilfloser Einzelfall. Die unglaublichen Anmaßungen, persönliche Ansprache, Willkür und Frechheiten der Beamten möchte ich hier nicht aufführen. Mir geht es erst einmal nur um den Sachverhalt selbst.