Als Student vom Jobcenter gezwungen, Nebenjob zu suchen?

7 Antworten

Solange du unter 25 bist und mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf bei deinen Eltern nicht decken kannst und Leistungen vom Jobcenter beziehst, gehörst du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern und musst dich an die Regelungen des SGB - ll halten.

Selbst wenn du vom Jobcenter keine Leistungen mehr beziehen würdest und zumindest rechnerisch nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören würdest, müsstest du der Mitwirkungspflicht des Jobcenters solange nachkommen, solange du von deinem Kindergeld noch einen Betrag zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst.

Du musst also mit deinem anrechenbaren Einkommen nicht nur dein Studium, Lebensmittel, Anteil Haushaltsstrom usw.finanzieren können, sondern auch deinen Anteil der warmen Wohnkosten, die Warmmiete wird also durch die Personen im Haushalt geteilt und dieser Betrag kommt zur Regelleistung für den Lebensunterhalt, ggf.noch ein zustehender Mehrbedarf und das ergibt dann den individuellen Bedarf.

Wenn du in Vollzeit studierst ist diese Forderung zwar nicht üblich, aber auch nicht verboten, anders wäre es wenn du noch jünger wärst und deiner allgemeinen Schulpflicht noch nachgehen würdest, dann darf das natürlich vom Jobcenter nicht gefordert werden.

Das ist halt der Nachteil der zahlreichen Änderungen die ab dem 01.08.2016 im SGB - ll eingetreten sind, unter anderem eben das man wenn man wie du Bafög - beziehst und noch bei den bedürftigen Eltern lebst nicht mehr automatisch aus der BG - der Eltern raus bist, was vor dem 01.08.2016 noch der Fall war.

Dann hatte das Kind max.einen Anspruch auf den nicht gedeckten Teil seiner warmen Wohnkosten, dieser Zuschuss wurde zwar auch beim Jobcenter beantragt und bei Bedarf gezahlt, hatte aber mit ALG - 2 Leistungen nichts zu tun.

Ein Großteil der Studenten geht ja auch einer Nebentätigkeit nach, selbst wenn sie Vollzeit studieren, sollte dir also auch möglich sein einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen.

Nun käme es dann darauf an wer außer deinen Eltern und dir ggf.noch in der Wohnung leben, was deine Eltern für die Warmmiete zahlen, was für den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, wie alt du bist, was du an Bafög - bekommst, was du im Monat für dein Studium an notwendigen nachweisbaren Aufwendungen hast und was du dann monatlich für Brutto / Nettoeinkommen hättest.

Denn wenn du einer Erwerbstätigkeit nachgehen würdest, was im Bezug auf dein Bafög - bis monatlich 450 € Brutto kein Problem wäre, fallen die 100 € Freibetrag die dir das Jobcenter auf dein Bafög - bisher einräumt weg, dafür stehen dir dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, darin sind min.30 € Versicherungspauschale enthalten, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 450 € Brutto = Netto stünden dir 170 € Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen, ergeben dann 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu käme dann das volle Bafög - und dein Kindergeld von derzeit min.194 € und das ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen.

Deine Regelleistung für den Lebensunterhalt liegt bei 339 €, wenn du min.18 aber unter 25 bist und dazu käme dann angenommen dein KDU - Kopfanteil der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 200 €, wenn deine Eltern 600 € Warmmiete zahlen würden und ihr 3 Personen sein würdet.

Dann läge dein Bedarf bei min.339 € + 200 € = 539 € pro Monat.

Nun würden zu den 280 € anrechenbarem Erwerbseinkommen die 194 € Kindergeld und dein Bafög - addiert und diese Summe mit deinem Bedarf verglichen und dementsprechend angerechnet, würde dein Bedarf geringer sein, würdest du aus der BG - deiner Eltern erst einmal raus sein.

Es käme dann darauf an was an übersteigendem nicht mehr benötigtem Einkommen übrig wäre, denn das kann und würde dann bis max. auf dein volles Kindergeld deinen Eltern als Einkommen angerechnet und die Leistungen der übrigen BG - dann dementsprechend verringert.

Wenn deine Mutter angenommen dein Kindergeld beziehen würde und dann kein weiteres Einkommen hätte, dann könnte sie min.diese 30 € Versicherungspauschale absetzen, es könnten dann vom vollen Kindergeld max.164 € und nicht 194 € angerechnet werden, ab Juli nach der Erhöhung dann 204 €.

Du hättest dann also bei 450 € Brutto = Netto ggf. 280 € anrechenbares Einkommen + 194 € Kindergeld = 474 € und wenn du um die 400 € Bafög - bekommen würdest wären das dann zunächst um die 870 € anrechenbares Einkommen.

Zieht man von diesen ca.870 € deine Regelleistung von 339 € ab, dann blieben noch etwa 530 € für deinen KDU - Kopfanteil und der ist zu 100 % geringer, mal angenommen diese 200 € bei 600 € gesamter Warmmiete.

Dann würdest du immer noch einen übersteigenden Betrag von zunächst um die 330 € haben, nun müsstest du diese max.70 € die von den 100 € Grundfreibetrag blieben zunächst für deine berufsbedingten Aufwendungen einsetzen, also was du im Monat für Studium und Nebentätigkeit ausgeben müsstest.

Was dann über diesen 70 € liegen würde kannst du auf Nachweis separat geltend machen, somit würde sich dann der angenommene Betrag von 330 € nochmals verringern, bliebe dann mehr als 194 € übrig, dann würde das volle Kindergeld abzüglich der genannten min.30 € auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet, was über diesen 194 € Kindergeld liegt darf dann nicht mehr auf den Rest der BG - angerechnet werden, dass gehört dann dir und käme zu deinen 450 € Brutto = Netto und deinem Bafög - dazu.

Damit müsstest du dann deinen KDU - Kopfanteil, Anteil für Haushaltsstrom, evtl.Telefon / Internet und Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung selber an deine Eltern zahlen oder das dann selber übernehmen und deine sonstigen Aufwendungen für Studium und Nebenjob zahlen.

PlueschTiger  10.01.2019, 10:50
Selbst wenn du vom Jobcenter keine Leistungen mehr beziehen würdest und zumindest rechnerisch nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören würdest, müsstest du der Mitwirkungspflicht des Jobcenters solange nachkommen, solange du von deinem Kindergeld noch einen Betrag zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst.

Was hat das Kindergeld mit ALG2 zu tun? Kindergeld hat nichts mit den Jobcenter zu tun, sondern Familienkasse. Nur der teil ALG2 für den Frager, sofern er überhaupt gezahlt wird wäre aus meiner Sicht JobCenter Angelegenheit und die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen, falls es nicht direkt an den Frager geht.

Das was du sagst ergibt auch aus Argumentation des JobCenters keinen Sinn, denn wenn er wie er sagt mit seinem Bafög sich selbst versorgen kann und wohl auch nichts vom Amt bekommt, kann das Jobcenter nichts einsparen. Selbst wenn es den teil der KDU den er zahlen müsste übernimmt, wäre der erste Schritt darauf hinzuweisen das er sie selbst übernimmt und die Zahlungen anteilig kürzen. Das mit dem Job suchen ist die typische dämliche 0815 Forderung von Leuten im Amt die selbst kein Schimmer vom leben haben und auch selbst keinen Job anbieten können.

Damit müsstest du dann deinen KDU - Kopfanteil, Anteil für Haushaltsstrom, evtl.Telefon / Internet und Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung selber an deine Eltern zahlen oder das dann selber übernehmen und deine sonstigen Aufwendungen für Studium und Nebenjob zahlen.

Was dann dankenswert vom Jobcenter automatisch als Einkommen angerechnet wird.

isomatte  10.01.2019, 11:00
@PlueschTiger

Du muss meine Antwort nur richtig lesen und verstehen, dann sollte dir auch klar sein was das Kindergeld mit dem ALG - 2 zu tun hat, ob er es von seinen Eltern selber bekommt oder nicht ist nicht relevant.

Denn der Teil des Kindergeldes, welches er zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, würde wieder zum Einkommen der Eltern und dementsprechend mindernd auf deren Bedarf angerechnet, also würde das Jobcenter nicht nur Leistungen vom Kind, sondern auch bis zu 194 € bei den Eltern einsparen.

PlueschTiger  10.01.2019, 11:16
@isomatte

Aber nur wenn es eine Bedarfsgemeinschaft ist, richtig? Wenn es nur eine Haushaltsgemeinschaft ist, ähnlich einer WG ist das anders, richtig? Und so weit ich hier mal gelesen habe sind Kinder nicht verpflichtet für ihre Eltern aufzukommen.

Das ist doch generell das Problem, das Jobcenter dreht sich unabhängig der Gesetze die Regeln wie es sie braucht. Ich habe hier schon von Fällen gelesen wo das Jobcenter Vater und Tochter als Ehe ähnliche Gemeinschaft behandelt hat, nur weil die Tochter in der Wohnung noch ein Zimmer hatte und sie mal ein paar tage im Monat dort ist..

Du hast Recht ich habe kaum was von dem Verstanden was du geschrieben hast und das ist das Problem, was nutzen Romane wenn man sie nicht versteht? Doch unabhängig dessen sieht man hier doch wieder das Grundproblem. Das Jobcenter befielt, statt zusammen mit dem ALG2 berechtigten oder hier Teilen daraus eine gemeinsame Lösung zu finden, bzw. zu BERATEN.

isomatte  10.01.2019, 11:30
@PlueschTiger

Der FS - sagt doch selber das er noch zur BG - der Eltern gehört, denn sonst könnte auch keine Forderung seinen Bedarf durch einen Nebenjob zu senken vom Jobcenter kommen.

Eine HG - wäre es aber erst dann, wenn er von seinem Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nichts mehr benötigen würde und genau in Höhe des Kindergeldes wäre das Kind sozusagen zum Unterhalt für die Eltern heranzuziehen.

Besser wäre es natürlich er würde ausziehen, dann stünde ihm nicht nur mehr Bafög - zu, er hätte dann zu seinem Nebeneinkommen von dauerhaft monatlich bis zu 450 € Brutto = Netto auch noch das Kindergeld, wenn seine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen würden.

Wenn du schon meine ausführlichen Erklärungen nicht verstehst, wo sich meines Wissens noch keiner beschwert hat, dann frage ich mich wie du behördliche Bescheide verstehen willst, wo man mit §§ um sich wirft, da kannst du dann sagen das du nichts verstanden hast.

Deshalb fallen bei solchen Fragen die Antworten auch dementsprechend aus, wenn man sie einigermaßen verständlich erklären möchte, ich könnte das ganze natürlich abkürzen, nur dann würde es erst recht keiner verstehen.

PlueschTiger  10.01.2019, 12:45
@isomatte

Der Fragesteller sagt wenig das ist das Problem, das was gesagt wird klingt für mich nach, könnte, müsste, sollte, nicht nach Fakten. Es klingt nicht mal nach Student.

Eine HG - wäre es aber erst dann, wenn er von seinem Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nichts mehr benötigen würde und genau in Höhe des Kindergeldes wäre das Kind sozusagen zum Unterhalt für die Eltern heranzuziehen.
  • Vor der Änderung, wäre er automatisch herausgefallen aus der Bedarfsgemeinschaft, Richtig?
  • Wäre es da dann automatisch nur noch eine Haushaltsgemeinschaft gewesen?
  • Wieso muss bei einer Haushaltsgemeinschaft ein vielleicht Fremder für andere aufkommen?

Selbst bei Eltern kann ich es, nachdem was ich mehrfach gelesen habe nicht nachvollziehen, da angeblich nicht für die Eltern aufkommen muss.

Gut wenn dann der Student, hätte er das Geld für seine Eltern zahlen müsste im Rahmen der Möglichkeiten, warum die Forderung nach einem Job? Ich weiß BG, aber ist im Prinzip das selbe, es geht ums Geld. Die Forderung des Jobcenters an sich klingt wie schon gesagt nach 0815.

Dein Rat mit der Wohnung mag richtig sein aber kurzsichtig, denn nur weil der Frager im Elternhaus, ohne Miete mit dem Bafög auskommt, was wenige schaffen, heißt das nicht das es bei Miete auch so ist. Gerade das neben dem Studieren arbeiten kritisieren ja auch Lehrkräfte das für das Studium wenig Zeit bleibt, sprich lernen zu hause. Zudem muss ich dir sicher nicht sagen wie die Mieten und Wohnungssituation in den Orten ist.

isomatte  10.01.2019, 12:59
@PlueschTiger

Ja, wenn du die Änderungen seit dem 01.08.2016 im SGB - ll meinst.

Jein, auch da wäre es dann erst eine richtige HG - wenn das Kind vom Kindergeld nichts mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt hätte und das Kindergeld dementsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet worden wäre.

Als Fremder würde man keine HG - sondern max.eine WG - bilden und in dieser ist man nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn das Kind weiter bei den Eltern wohnt und nur eine HG - mit ihnen bilden würde, dann versucht das Jobcenter in der Regel immer eine Unterhaltspflicht zu unterstellen, dieser muss man dann halt fristgerecht schriftlich in ein paar kurzen Sätzen widersprechen.

PlueschTiger  10.01.2019, 13:17
@isomatte
Wenn das Kind weiter bei den Eltern wohnt und nur eine HG - mit ihnen bilden würde, dann versucht das Jobcenter in der Regel immer eine Unterhaltspflicht zu unterstellen, dieser muss man dann halt fristgerecht schriftlich in ein paar kurzen Sätzen widersprechen.

Eben und das Jobcenter ist sehr schweigsam wenn es darum geht solche Details zu erwähnen. Doch da fällt mir ein, das es sicher auch eine Rolle spielt sein wann die BG/HG und das Studium mit dem Bafög besteht, sprich was kam zuerst. Leider haben wir außer den einen ja, noch keine weiteren Infos.

Als Fremder würde man keine HG - sondern max.eine WG - bilden und in dieser ist man nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Real sieht es leider anders aus. Das Jobcenter unterstellt dir sehr schnell wenn es sein muss alles, sogar eine Ehe ähnliche Gemeinschaft und verlangt entgegen der Gesetze von dir das Gegenteil zu beweisen. Bei mir war das Jobcenter sogar so dreist mir im Bezug auf Verwertungsausschluss, den ich bei einer Rentenversicherung hätte machen können, Betrug zu unterstellen, würde ich den auch dort machen.

Das schlimme ist auch das man sich immer beim Callcenter melden soll, doch die Jobcenter selbst haben auch nicht mehr für die Leute dort übrig als Geringschätzung. Zitat: "Die im Callcenter haben keine Ahnung."

isomatte  10.01.2019, 13:37
@PlueschTiger

Eine Ehe ähnliche Gemeinschaft wäre ja eine BG - und diese darf das Jobcenter nach Zusammenzug zwar von Anfang an unterstellen, muss aber im ersten Jahr nach dem Zusammenzug den Beweis dafür erbringen, erst nach diesem einen Jahr kehrt sich die Beweispflicht um.

Probleme werden von den ALG - 2 Empfängern auch aufstockern wahrscheinlich schon 90 % in irgend einer Art und Weise gehabt haben, daran wird sich sicher so schnell auch nichts ändern.

Von sowas habe ich ja noch nie gehört. Klingt extrem merkwürdig und komplett gegen die Idee des Bafögs.

Setze dich schnellst möglich mit deinem zuständigen Bafögbeauftragten in Verbindung und suche aktiv den Dialog.

(Scheint mir so, hier sind nur wieder verbitterte alte Leute anwesend, die von Bafög und der Vorstellung, gebildet zu sein 0 Ahnung haben, lass dich nicht runter kriegen.)

scyt0r 
Fragesteller
 09.01.2019, 23:22

Vielen Dank an dich!

Wer Leistungen nach SGB II bezieht ist verpflichtet alles in seiner Macht stehende zu tun um Bedürftigkeit zu reduzieren oder ganz zu beseitigen, dazu gehört auch, dass ein Student, der aufstockende Leistungen erhält einer Nebentätigkeit nachgeht.

Was allerdings seltsam ist, ist die Tatsache, dass du SGB II Leistungen beziehst, da als Student mit BAFöG Bezug das eigentlich nicht der Fall sein dürfte.

Erzähl uns mehr über die Familienkonstellation.

Ferner würde ich keine Studenten ohne praktische Arbeitserfahrung einstellen, hat also keine Nachteile.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
isomatte  10.01.2019, 09:29

FS - lebt bei seinen bedürftigen Eltern und ist unter 25 Jahre, solange dieser seinen Bedarf nicht mit seinem anrechenbaren Einkommen decken kann, gehört dieser zur BG - der Eltern und hat Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung.

Grund sind die zahlreichen Änderungen im SGB - ll die seit 01.08.2016 vorgenommen wurden, denn ab diesem Zeitraum gibt es den Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten nicht mehr, dieser wurde auch beim Jobcenter beantragt, hatte aber mit ALG - 2 Leistungen nichts zu tun, deshalb haben alle die vor dem 01.08.2016 Anspruch auf diesen Mietzuschuss hatten nun Anspruch auf ALG - 2 Leistungen.

Ich denke, wenn es nicht erlaubt wäre, würden sie es nicht verlangen. Warum sollten wir mehr wissen als die vom Amt?

Halbammi  09.01.2019, 23:22

Ich bin ganz sicherlich nicht auf seiten derer, die sich auf Kosten der ALlgemeinheit auf die faule Haut legen wollen, aber das das Amt nicht allwissend ist beweisen die Tausenden von Sozialgerichtsverfahren

AriZona04  09.01.2019, 23:23
@Halbammi

Ein Anwalt wird mehr wissen - nicht wahr!

CATFonts  09.01.2019, 23:29
@Halbammi

Die im Amt wissen das sehr wohl, dass sie da oft illegales machen, nur hofft man da eben, das es die betroffenen nicht wissen. Ich erinnere nur an Frau Hannemann die dies als Jobcenter-Mitarbeitein aufgedeckt hatte...

Wende Dich mal an eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger.

Mit BAFÖG hast Du gar keinen Anspruch auf ALG II.

https://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html

scyt0r 
Fragesteller
 09.01.2019, 23:45

Vielen Dank!

PlueschTiger  09.01.2019, 23:57
@scyt0r

Bist du in der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern mit drin?

beangato  10.01.2019, 00:09
@PlueschTiger

Das dürfte er/sie gar nicht sein.

scyt0r 
Fragesteller
 10.01.2019, 00:12
@PlueschTiger

Ja, bin ich. Also wenn ich mir keinen Nebenjob suche, hat das Konsequenzen für meine Eltern, nehme ich mal an.

isomatte  10.01.2019, 09:30

Siehe meinen Kommentar unter der Antwort von @ kevin 1905