Als PDL 75%-Stelle?

2 Antworten

Es gibt gewisse Mindestanforderungen, die Pflegeeinrichtungen erfüllen müssen - das regelt ein gesetzlich vorgeschriebener Rahmenvertrag der Krankenkassen gem. § 75 SGB X.

Das ist allerdings in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Es gibt Bundesländer, da ist der genaue Umfang geregelt.

z. B. ambulante Pflege in Berlin

Unter anderem muß erfüllt sein:

Alle Mitarbeiterinnen zusammen 501 Stunden im Monat

davon

Pflegedienstleitung: Vollzeit

stellv.Pflegedienstleitung: Vollzeit (diese kann aber auf mehrere Mitarbeiterinnen verteilt sein)

Es kann also bei einer stellv. PDL eine Reduzierung ggf. nicht möglich sein, wenn keine andere Kraft da ist, die diese Stunden auffängt - denn dann wären die Mindeststunden nicht mehr erfüllt.

Das müsstest Du für Deinen speziellen Bereich (denn es gibt unterschiedliche Rahmenvereinbarungen für unterschiedliche Pflegebereiche) in Deinem Bundesland recherchieren.

Möglich? Ja.

Weit verbreitet? Nein.

Danke. Also ist es gesetzlich erlaubt auf 75% Basis angestellt zu sein?

@Jasmin907

Wer sollte es verbieten? Es können sich ja auch zwei PDLs den Job mit je 50 % teilen.

@Skibomor

Ich bin als stellvertretende PDL angemeldet. Wollte nun auf 75% runtergehen, jedoch meinte meine Chefin, dass die Pflegekasse dies wohl verbietet...

@Jasmin907

Unsere Tagespflege hat momentan nicht die ganze Woche geöffnet, wodurch ich immer im minus bin und meine Stunden reduzieren wollte

@Skibomor
Wer sollte es verbieten?

Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmenvertrag der Krankenkassen in den jeweiligen Bundesländern.