Kann man als angestellte als arzthelferin in zwei verschiedenen praxen arbeiten?

4 Antworten

An sich gibt es ein Wettbewerbsverbot. Du darfst Deinem (bisherigen) Arbeit-geber keine Konkurrenz machen, indem Du in einer anderen Arztpraxis beginnst. Möglich wäre das (theoretisch) nur dann, wenn beide Arbeitgeber von einander wissen und beide hier auch ihre Zustimmung geben.

Das wäre zwar möglich, aber BEIDE Arbeitgeber müssten damit einverstanden sein.

Wenn dein jetziger Arbeitgeber etwas dagegen hat, kannst du nur in einer anderen Branche einen Nebenjob ausüben. Entweder im Minijob-Bereich oder mit Steuerklasse 6

Das wäre dann Schwarzarbeit, da du bei einem Konkurrenten arbeitest.

wenn es deine beiden Arbeitgeber erlauben, ja.