Als Minderjähriger Unterschrift?
- Frage > Also die Frage ist vielleicht nicht ganz richtig formuliert, aber ich meine damit, wie (wenn beide Seiten einwilligen) ein bereits unterzeichneter Vertrag wieder für ungültig erklärt werden kann. Muss dazu ein Schreiben aufgesetzt werden, welches besagt, dass dieser keine Gültigkeit mehr besitzt, oder reicht ein neuer, überarbeiteter Vertrag aus. Und noch eine Frage ab wie vielen Jahren ist eine Unterschrift allgemein rechtsgültig?
6 Antworten
Sorry Deine Frage ist absolut unverständlich.
Wer hat wann in welchem Alter welchen "Vertrag abgeschlossen" ?
Wurde hier der Vertrag eines Minderjährigen im Nachhinein von den Eltern unterschrieben?
Entschuldigung, also die erste Frage reicht bis "[…] Vertrag aus". Anschließend kommt meine zweite Frage, die eigentlich nichts mit der ersten zu tun hat. Danke!
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Ein Vertrag kann durch einen neuen Vertrag (vgl. 1. Satz) geändert oder aufgehoben werden (vgl. Änderungs- bzw. Aufhebungsvertrag).
Ein Vertrag, den eine Person von mind. 7 Jahren und höchstens 17 Jahren ohne Zustimmung des gesetzl. Vertreters geschlossen hat ist "schebend unwirksam", und wird erst durch die Genehmigung oder Ablehnung dessen von Anfang an wirksam bzw. unwirksam.
Eine Unterschrift ist IMMER voll rechtsgültig.
Aber ein Minderjähriger kann grundsätzlich gar keine Dauerschuld eingehen.
Das gilt z.B. für jede Art von Abo oder Mitgliedsbeitrag.
Ein Vertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen; und das meist schriftlich.
Genauso ist mit Vertragsänderungen oder -Kündigungen zu verfahren.
Voll geschäftsfähig ist man mit 18 Jahren
Man ist voll geschäftsfähig erst mit 18 Jahren..