BAB Rechner kann es stimmen?

3 Antworten

Auf diese 635 € wirst du nicht kommen,da stimmt etwas nicht,einen Anspruch wirst du zwar haben,wenn deine Eltern im maßgeblichen Zeitraum nicht leistungsfähig waren,aber der BAB - wird dann deutlich geringer ausfallen !

Wenn du keine Fahrkosten hast,dann würden diese 635 € dein Bedarf nach dem BAB - sein,darin enthalten ist ein Grundbedarf für die Lebenshaltung,dann eine Pauschale für die Miete,ggf.ein Mietzuschuss wenn die tatsächliche Miete über dieser Pauschale liegt und dann noch eine Pauschale für die Reinigung von Arbeitskleidung.

Das alles wird zum 01.08.2016 angehoben,deshalb kommt man dann ohne Fahrkosten usw.auf diesen Bedarf von 635 €.

Deine eigene Vergütung fließt aber in die Berechnung auch mit ein,so wie die der Eltern auch,entscheidend ist nämlich nicht was deine Eltern derzeit für Einkommen haben,sondern was sie vor 2 Jahren hatten,sollte eigentlich auch so im BAB - Rechner stehen.

Wenn du also nicht mehr Zuhause wohnst,dann müssten dir deine Eltern bei Leistungsfähigkeit normalerweise Unterhalt in Höhe von 735 € zahlen.

Davon kann man dann schon mal dein volles Kindergeld von 190 € abziehen,blieben hier noch 545 € an Bedarf übrig.

Bekommst du 695 € Brutto Vergütung,dann solltest du ca. 550 € Netto auf dein Konto bekommen,davon kannst du dann in der Regel noch mal 90 € für Aufwendungen wegen der Ausbildung abziehen,so dass dann etwa 460 € an anrechenbarem Einkommen bleiben würden.

Deine Eltern hätten dir dann bei Leistungsfähigkeit ggf.noch ca. 85 € an Unterhalt zahlen müssen und wenn du nicht noch Fahrkosten geltend machen kannst,dann wird auch nicht viel mehr an BAB - Aufstockung raus kommen,also ganz bestimmt keine 635 €.

Es spielt auch keine Rolle wie hoch deine Miete tatsächlich ist,denn mehr als diese Pauschale und ggf. den Mietzuschuss wird beim BAB - nicht berücksichtigt.

Dieser liegt vor dem 01.08.2016 bei insgesamt max. 224 € und dann steigt es an auf eine Pauschale für die Miete von 166 € und wenn deine Miete tatsächlich höher liegt,dann kann noch der Mietzuschuss von max. dann 84 € dazu kommen,so kommst du dann also auf max. 250 € für deine Miete,auch wenn du bald das doppelte zahlst.

Du kannst und hast zwar deinen Angaben zu Folge einen Antrag beim Jobcenter gestellt,dabei kann es sich dann nur um den Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach § 27 Abs. 3 SGB - ll handeln.

Bei diesem wird aber nur die angemessene KDU - berücksichtigt,deshalb solltest du dich entweder mal beim zuständigen Jobcenter erkundigen was dir als eine Person an angemessener KDU - zusteht oder du gibst mal ein ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " bzw. ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen deiner Stadt.

Außerdem wird dann bei diesem Mietzuschuss dein volles Kindergeld und auch das BAB - zu deinem anrechenbaren Netto addiert und nur was dir dann zu deiner angemessenen KDU - noch fehlen würde könntest du dann als Mietzuschuss bekommen.

Mal angenommen diese ca. 480 € KDU - würden für dich alleine angemessen sein,was ich mir nicht vorstellen kann,dann würde dein Bedarf inkl.deines Regelsatzes von derzeit 404 € etwas 884 € betragen,dass würde dir dann also ggf. im ALG - 2 Bezug zustehen.

Jetzt wird dein Bruttoeinkommen betrachtet und bei 695 € hast du dann zunächst 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Demnach stünden dir dann auf die übersteigenden 595 € noch mal 119 € ( 20 % )Freibetrag ) zu,dass würden dann gesamt 219 € an Freibetrag sein,dieser würde dir dann theoretisch von deinen ca. 550 € Netto Vergütung abgezogen.

Es blieben dann ca. 331 €,dazu käme dann dein Kindergeld von 190 €,dann sind wir schon bei ca. 521 €,würden dann angenommen noch 179 € an BAB - dazu kommen,dann lägen wir bei ca. 700 €.

Dann würde dein Mietzuschuss max. ca. 184 € betragen,weil dein Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) bei angenommen 884 € liegen würde.

wenn die 695 € netto sind, decken diese mit dem Kindergeld schon Deinen Regelbedarf. Dieser wäre lt. Düsseldorfer Tabelle: 825 € (eben diese 635 € aus den BAB - Rechner + 190 € Kindergeld).

Dann würdest Du kein BAB mehr bekommen. Von 635 € Zuschuss ganz zu schweigen...

"Mehr Miete" bedeutet auch nicht "mehr BAB". Bei BAB spielt die Miete ab einem gewissen Betrag keine Rolle mehr. Es wird eine Mietpauschale angerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Miete. Diese beträgt, ähnlich wie bei Bafög: 225 € / Monat.

695 ist brutto ...

Wie kommst du denn auf diese 825 € ?

Soweit mir bekannt ist,fließt in die Berechnung beim BAB - oder - Bafög - das Kindergeld nicht mit ein.

@isomatte

aus der Düsseldorfer Tabelle. 735 € Regelbedarf für junge Erwachsene, die alleine leben plus 90 € erhöhter Satz (wenn entsprechende Kosten geltend gemacht werden können)  = 825 €

Wenn Du den BAB - Rechner "durchnullst" beim Unterhalt der Eltern & Fahrtkosten angibst, kommt (meines Wissens) immer 635 € Regelbedarf raus. Dazu das Kindergeld von 190 € addieren, denn das kannst Du ja entsprechend abzweigen & Du hast genau den Regelsatz aus der Düsseldorfer Tabelle.

@SimonG30

Diese 90 € kannst du nicht von vorn herein einberechnen,denn diese können beim Elternunterhalt nur geltend gemacht werden,wenn das laut zuständigem OLG - so festgelegt wurde,dass ist nicht überall der Fall !

Der Regelbedarf von 635 € gilt erst ab 01.08.2016,vorher war es weniger,da gab es z.B. für die Miete Pauschal + max. Mietzuschuss 224 €,neu sind es dann 250 € und das Kindergeld fließt in die Berechnung nicht mit ein,dass dieses das Kind selber bekommt ist wohl klar wenn es nicht mehr Zuhause lebt,aber es zählt bei der Berechnung der BAB - nicht als Einkommen und hat keinen Einfluss auf die evtl.Höhe der BAB.

Denn sonst müsste es bei Wegfall des Kindergeldes mehr BAB - geben und das ist nicht der Fall.

Würden Fahrkosten oder sonstige Aufwendungen durch die Ausbildung entstehen,dann würde sich auch der Bedarf von dann 635 € erhöhen.

Denn darin sind wie gesagt nur ein Grundbedarf für den Lebensunterhalt ( 372 € ),die dann gültige Mietpauschale von 166 €,wenn die Miete höher liegt kann man den Mietzuschuss von max. 84 € bekommen und dann ist noch eine Pauschale zur Reinigung von Arbeitskleidung von 13 € enthalten,so kommt man dann auf diese 635 €.

Bevor ich dazu einen Wortlaut abgebe, noch die alles entscheidende Frage meinerseits: Ist das Deine allererste Berufsausbildung? Oder hast Du schon ein abgeschlossenes Studium, eine schulische Ausbildung oder Ähnliches?

Nein das ist meine erste aisb

@MissTic

Dann noch ein paar Fragen: 1. Wie alt bist Du und 2. ist Dein Ausbildungsort ein Anderer als der Wohnort Deiner Eltern bzw. des Haushalts, in dem Du gewohnt hast, als Du noch zur Schule gegangen bist?