Termin Wohnungsübergabe bei fristloser Kündigung hat Mieter abgelehnt

8 Antworten

Hallo habeProblem. Die Sache ist zu heikel, als dass man hier den Fachanwalt sparen sollte. Bevor Du Fristen versäumst oder falsch reagierst, gehe doch mal zum Fachanwalt und lasse Dich beraten. Wird ca. 200 Euro kosten wie ich schätze, aber dann hast Du Sicherheit. Vorsichtige Grüße, Klaus.

habeProblem 
Fragesteller
 17.01.2011, 13:10

Ja danke ich werde es so tun. Ist zwar ärgerlich aber man lernt ja nie aus. Vielleicht tuts ja ein Schreiben vom RA, ohne dass die Räumungsklage kommen muss. Sonst kommt sie halt.

Auch bei fristloser Kündigung solltest du dem Mieter 10 - 14 Tage Zeit zur Räumung geben. Bei dieser Frist geht es nur um den Ausschluss des Risikos, dass der Mieter nach Klagerhebung sofort anerkennt und auszieht und du dann die Kosten tragen müsstest.

Wenn dieser Zeitraum verstrichen ist - Räumungsklage! Der Mieter muss allerdings keinen Termin zur gemeinsamen Übergabe vereinbaren. Er muss "nur" rechtzeitig ausziehen und die Schlüssel zurückgeben.

Wenn ich Vermieter wäre, dann hätte ich einen Anwalt oder wäre zumindest in einem Interessenverein.

Wenn er einen anderen Termin vorgeschlagen hat würde ich den nehmen. Aber ich würde es auf jeden Fall schriftlich vereinbaren. Falls er die Wohnung dann nicht übergibt und dann nicht erscheint, musst du einen sehr weiten weg gehen bis zur räumung. Um diesen langen weg zu sparen, würde ich anbieten er schickt die schlüssel per einschreiben und versichert an dich, du kontrollierst die wohnung nach mängeln und ihr habt dann nur noch kontakt per post.

Aber immer alles schriftlich festhalten!!!

Jule

Wenn der Mieter nicht zur Wohnungsübergabe erscheint, was er schriftlich Mitteilen sollte, so würde ich dann nochmalls mit einem Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht erstmalls versuchen mein Geld zu erhalten. Selbstverständlich erhällt er auch seine Kaution erstmalls nich zurück. Wenn er sich bis dahin noch nicht gemeldet hat, so würde ich mit dem GVZ die Wohnung betretten. Wenn du so vorgehst, bist du im Recht. Ansonsten kann dich der Mieter wegen "Hausfriedensbruch" belangen!