Alkohol im Restaurant für Minderjährige bestellen

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Ja, hast du. sie hat Recht. Deine Freundin darf gesetzlich den Alk nicht trinken. Somit haftest du, da du ihr den gegeben hast. Die Kellnerin ist raus, da sie ihn für dich gemacht hat.

Es ist das Recht jeden Lokals, Alkohol an die Personen auszuschenken, die es für richtig hält. Genau das gleiche ist es ja in einem Laden. Keiner kann gezwungen werden, etwas an eine Person zu verkaufen.

Ja, Brandweinhaltige getränke (also z.B. mit Schnaps) sind erst ab 18. Bier beispielsweise darf man aber schon mit 16 trinken. Aber mein Gott...die nummer mit dem "lügen" haben wir doch alle mal gemacht

die kellnerin hatte recht, und du hast unerlaubterweise alkohol an minderjährige abgegeben.

ahndung gemäss § 28 JuSchG ziffer 10 geldbusse biszu 50.000 euro.

Die Kellnerin war im Recht!