Habe ich mit 18 die Aufsichtspflicht für Minderjährige?
Wenn ich mit 18 meine 17 jährige Freundin nach Hause bringe, sie aber ab der Hälfte des Weges alleine lasse und ihr was passiert, könnte ich dann dafür belangt werden? Also muss ich dafür sorgen, dass sie sicher zu Hause ankommt?
Keinen Muttizettel sondern für den Fall, dass wir Streit hatten und sie mich nicht mehr sehen wollte
9 Antworten
könnte ich dann dafür belangt werden?
Nö.
Nein. Du bist ja nicht die Mutti also hast du auch keine Aufsichtspflicht. Oder wurdest du von der Mutter extra beauftragt aufzupassen?
Wenn du von niemandem dazu beauftragt worden bist, dann hattest du auch auch keine Pflicht
Vieleicht wenn sie 12 oder 13 ist
Wenn er 18 ist und seine 12järige Freundin mit nach Hause nimmt, hat er ganz andere Probleme...
Als 18-jähriger hast du KEINE Aufsichtspflicht gegenüber deiner 17-jährigen Freundin.
Und du hast auch keineswegs das Aufenthaltsbestimmungsrecht über sie.
Falls ihr auf dem Heimweg etwas zustößt, hast du "nur" die moralische Verantwortung.
Wieso sollte ich auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht haben...?
Eben, genau deswegen kann sie selbstverständlich hin gehen wo sie will, wenn sie Streit mit dir hatte.
Niemand ist als Freund / Bekannte/r (aus einer solchen Situation heraus) gegenüber einem Dritten "aufsichtspflichtig".
Ne wurde ich nicht aber ich dachte wenn ich sie nach Hause bringe habe ich vielleicht automatisch die Pflicht