Ist das so rechtens (Verbindlichkeit Restaurant)?

6 Antworten

Ist prinzipiell ungültig, Dir als Stammgast aber bekannt und damit bist Du die Ausnahme der Regel, für Dich ist sie gültig.

Warum bist Du dort Stammkunde, wenn Du Dich ärgerst? 

Ich würde es als Überraschungsklausel sehen und somit als ungültige Vereinbarung. Als Gast bin ich nicht verpflichtet mir die ganze Speisekarte durchzulesen.

Danke sehr!

An der Speisenkarte ist nichts auszusetzen, man kann offenbar mühelos den Hinweis auf das Getränk / den Aufschlag finden.

Allerdings entsprach das unbestellte Getränk nicht dem Angebot der Gaststätte. Es wäre also zulässig gewesen es zurückzuweisen und später nur die tatsächl bestellten Getränke zu bezahlen.

Eigentlich nicht, da dies nur auf 1 der 3 möglichen Karten drauf steht, und der Hinweis nur auf der Rückseite der Getränkekarte (Getränke nur auf der Innenseite) Auch auf diesen tafeln vorm eingang ist mit kreide alles draufgeschrieben außer eben das

@Nikita1839

Es ist noch gar nicht so lange her, da bekam die weibl Begleiterin eine Speisenkarte ganz ohne Preisangaben. Die Gleichberechtigung hat das zwar grundsätzl geändert, es soll aber immer noch einige sehr exklusive Häuser geben in denen das übl ist.

Es wäre auch zulässig gewesen, das Buffet ohne Getränk in Anspruch zu nehmen. Preise und Bedingungen müssen ohne langes Blättern und suchen ersichtlich sein. Natürlich gibt es in guten Restaurants so genannte Damen- oder Gästekarten, aber dem zahlenden Gast steht trotzdem eine Karte oder ein Aushang mit korrekten Angaben zu. Diese dürfen auch nicht, wie im vorliegenden Fall, versteckt sein. Wenn ich nur an dem Buffet interessiert bin, lese ich den Rest der Karte gar nicht erst, daher muss der Getränkezwang auch direkt bei der Beschreibung und dem Preis des Buffets stehen.

Gaststättengesetz § 20 Allgemeine Verbote

2.
im Gaststättengewerbe das Verabreichen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung von Getränken die Preise zu erhöhen,

hoffentlich nicht zu spät :-D

Ist also nicht rechtmäßig, sie dürfte die Karte nur zum Vorteil des Kunden umschreiben.

sie hat es euch doch gesagt...es steht drin und das reicht. man ist nicht verpflichtet dass ganze mit einem Stern zu kennzeichnen

Ja entschuldige, Fragen kann man trotzdem. Ging ums Prinzip. Aber danke

Ich fürchte ein Gericht würde hier im Sinne des Kunden entscheiden. So genannte Überraschungsklauseln sind ungültig.