Eintrag im Handelsregister als Minderjähriger?
Hallo, Mal angenommen ein 16 Jähriger hat von dem Vormundschaftsgericht die Erlaubnis bekommen vor seinem 18. Lebensjahr ein Gewerbe zu gründen. Habe Ich mit dieser Einwilligung auch das Recht mich im Handelsregister von einem Notar eintragen zu lassen bzw. den Namen des Unternehmens?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Der Notar trägt dich nicht im Handelsregister ein, sondern stellt höchstens den Antrag hierfür. Ob das von der Genehmigung abgedeckt ist, kommt auf deren Inhalt an. Wenn sie sich nur auf den Betrieb dieses Gewerbes bezieht, ist die Gründung einer Gesellschaft (z.B. GmbH) schon mal ausgeschlossen. Bei der Eintragung als e.K. kommt es auch auf den Inhalt an, im Regelfall wird sie meiner Einschätzung aber ausreichen.
Ja hast du, bei allem was das Geschäft betrifft handelt man dann als "volljähriger"