Alkohol am steuer in einer Notsituation erlaubt?
Hallo,
Also ich war am Wochende auf einer Feier dort gab es stress und ich hatte mein Auto oben abgestellt weil ich nicht weit von dort wohne (im selben Ort) als es dann ausartete und ich flüchten musste hatte ich keine Wahl als in mein Auto zu steigen und weg zu fahren bin dann circa 500 m gefahren (im selben ort und 250 m waren Feldweg ) und hab das Auto abgestellt die Polizei wurde vorher schon Alamiert und ich wurde mit genommen wegen Trunkenheit am Steuer und hatte 1.4 Promile beim "Blas Test" . Ich habe es der Polizei erklärt und sie meinten ich muss noch eine Aussage machen und dann müssen sie zu einer Anhörung .
Ich bin noch in der Probezeit muss ich mit einer Strafe rechnen?
13 Antworten
Ja, um eine Strafe kommst du nicht herum. Nur weil es Stress gab, ist es dir noch lange nicht erlaubt alkoholisiert zu fahren. Denn: Dann könnte ja jeder kommen und sagen: "Es gab gerade Stress, deswegen bin ich gefahren".
Du gefährdest immerhin die Öffentlichkeit mit einer solchen Aktion - du hättest auch einfach wegrennen können statt in dein Auto zu steigen.
aber wenn man beweisen kann das es Stress gab ist es keine Behauptung
Bei 1,4 beim Pusten ist es ziemlich wahrscheinlich, dass auch die Blutprobe über 1,1 liegt, was dann eine Straftat nach 316 StGB darstellt.
Geldstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug und Probezeitverlängerung sind die Folge. Außerdem eine Sperre, bis du den Führerschein neu beantragen kannst. Dabei kommen Aufbauseminar und evtl. MPU (je nach Bundesland) auf dich zu.
Wenn die Fahrt ausschließlich dazu diente, deine eigene Haut zu retten, könnte das einen Rechtfertigungsgrund darstellen, der schließlich dazu führen würde, dass du nicht bestraft wirst. Dann würden alle o.g. Folgen entfallen. Das entscheidet aber ein Richter.
Ja es wird Folgen haben , denn es gibt keine Entschuldigung für eine Trunkenheitsfahrt.
Grundsätzlich - Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit
Ab 1,1 Promille: StraftatWird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben ist (§§ 315b, 315c). Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.
https://www.bussgeld-info.de/probezeit-alkohol/
Werden Fahrer mit Alkohol am Steuer in der Probezeit erwischt, liegt bis zu einem Wert von 1,0 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat, die nicht mehr nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet, sondern strafrechtlich verfolgt wird
Was ein Notfall ist entscheidet hier im Bedarfsfall allein ein Richter, und sei Dir sicher, dass die Meinung eines Polizisten dabei sicherlich keinen Einfluss hat.
Und Deine Aussage
dort gab es stress
bedeutet lange nicht, dass es sich um einen "Notfall" handelte.
Und wenn es keinen Stress gegeben hätte, wärst Du in Dein Auto gestiegen und völlig knülle nach Haus gefahren, oder wie?
Die 500 Meter hättest du auch zu Fuß gehen können. Nur wegen einer Wirtshausprügelei muss man nicht Auto fahren.
Haben mich Polizisten dann falsch informiert ? weil sie meinten es gibt so etwas und da es nur 500 m waren und ich keinen gefährdet habe und es eine Notsituation war wird der Richter mich so etwas wie Schuldfrei sprechen oder es nicht zur anklage kommen lassen
also hat die Polizei mich angelogen?