Trunkenheit am Steuer. Aussage Ja oder Nein?

7 Antworten

Hallo dariodario

eine MPU wird bei 1,5‰ nicht angeordnet, außer:

  1. die Trunkenheitsfahrt war zu einer "ungewöhnlichen " Zeit, z.B morgens um 11.00 Uhr

  2. du bist Wiederholungstäter, z.B du hattest vor höchstens 5 Jahren schon einmal eine Trunkenheitsfahrt unter 1,1‰, oder du hattest vor höchstens 10 Jahre eine Trunkenheitsfahrt über 1,1‰

  3. du bist schon einmal außerhalb des Straßenverkehrs unter Alkoholeinwirkung polizeilich aufgefallen, z.B durch eine Schlägerei

es wurde ja schon gesagt, dass du keine Aussage machen sollst!!

außer du könntest die 1,5 Promille "wegreden", und das wirst du nicht schaffen..-)

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

vielen dank für die ausführliche Antwort!

Hmmm.......Du gibst am rande noch ein vergehen zu...... Ich möchte nun hier nicht altklug auf dir rumhacken oder Aggressiev wirken und dich auch nicht als "Mensch" an sich beurteilen, aber ich hatte den FS auch mal weg wegen rasereien !! Zwar nachts und im I-Gebiet aber im nachhinein war es richtig mich zu fuß gehen zu lassen! Und wir haben damals mit handy in der Hand am anderen ende der Straße gestanden um meldung zu machen ob frei oder nicht!!!

Das was du gemacht hast solltest du wirklich mal ganz genau überdenken und hinnehmen was kommt!!! Denn was da kommen wird hoffe ich zeitlich gesehn das du es auch begreifst was du da gemacht hast!!! Gewisse substanzen lassen dich zwar wach in der Birne fühlen oder nüchtern aber so ist es halt nicht!!! Jung Jung sei froh nicht jemanden geschädigt zu haben oder gar GETÖTET !!!

Ich hoffe du fühlst dich nicht angegriffen aber werd mal wach kolege!!!!

Da du schon nach der Tat die Aussage gemacht hast, wird man dir jetzt bei völlig abweichenden Dingen nicht mehr glauben. Zu 1,5 Promille kommt man mit 3 großen Bier. Das geht nur mit Vorsatz!

Das geht nur mit Vorsatz!

es gibt deutlich mehr fahrlässige Trunkenheitsfahrten als vorsätzliche Trunkenheitsfahrten!!

Zu 1,5 Promille kommt man mit 3 großen Bier

selbst bei uns in Bayern, wo der Maßkrug üblich ist, reichen 3 Maß nicht aus um auf 1,5 Promille zu kommen.

was wird bei euch getrunken?

mit 3 Bier a 0,5l kommst du nie und nimmer auf 1,5 Promille!!!

Mal so am Rande bemerkt......egal was Du im Straßenverkehr auch machst und von der Polizei angehalten wirst. Du machst normaler Weise NIEMALS eine Aussage oder einen Kommentar an Ort und Stelle,das kann nämlich immer gegen dich verwendet werden. Außer Guten Tag,Name,Adresse und Auf Wiedersehen sagt man da nichts.Ob zu schnell,erlöschen der Betriebserlaubnis,Trunkenheitsfahrt usw...dass was gesagt werden kann,darf und muss,sagt Dir dann Dein Anwalt.

Prinzipiell hast du schon Recht, allerdings könnte mir meine Aussage das ich nur Alkohol getrunken habe, mir meinen "Allerwertesten" gerettet haben, da sie mich nicht auf Drogen getestet haben.

@dariodario88

Kann aber auch sein dass die das noch auf Drogen untersuchen :) Wobei ich dann mal sage,wenn Du beides genommen hast,wünsche Ich Dir eine lange Autofreie Zeit und eben diese dann nutzend zur Besinnung zu kommen :)

Der Führerschein dürfte erst mal weg sein. Ob Du zur MPU musst wirst Du sicher noch erfahren. Die Aussage zu verweigern nutzt eh nichts, da der Tatbestand bereits bewiesen ist.