Alkohol am Steuer, Promille 1,2! Rechtsanwalt oder nicht?

6 Antworten

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Hallo usmus

zu Fall 1:

wenn der Anwalt deine Promille wegzaubern kann solltest du einen nehmen. bist du noch in der Probezeit?

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

das ist jetzt nur die Strafe wegen Fall 1

zu Fall 2

das Parkgelände ist Privatgelände wenn es eingefriedet ist (umzäunt und mit einer Schranke versehen)

da die Polizei auf den Parkplatz fahren konnte ist es aber ein öffentlicher Platz und du hast FoFE am Hals.

keine Sorge, die Polizei wird es herausfinden wenn du gefahren bist, sie sind nicht blöd

solltest du wegen FoFE verurteilt werden kommt zu 100% die MPU auf dich zu, und zwar wegen Straftaten und Alkohol!!

danke für den Stern

Da du mit dem ersten Wert bereits im Straftatbereich lagst brauchen die den zweiten Vorfall eh für nichts. Der Lappen ist weg. Mindestens 6-9 Monate.

Zudem darfst du mit einer Geldstrafe rechnen.

wegen Fall 2 mache ich ir sorge, die wolle mir , Fahren ohne Fahrerlaubnis anhängen.

@usmus

Was es ja anscheinend auch war?! Zumindest wenn die Polizisten in der Vorwoche dir die Fahrerlaubnis abgenommen haben.

@kati3015

Sie können mir das aber nicht beweisen, ich will ja nicht noch mehr Ärger

@usmus

Natürlich können sie dir das beweisen. Du hast behauptet, dass ein Kumpel dich gefahren hat. GIbt es diesen Kumpel nun nihct.. was dann?

Zahl deine Strafe und geh halt paar Monate zu Fuß und gut ist. Ein Anwalt kann dir da auch nicht helfen. Außerdem scheinst du ein Alkoholproblem zu haben, da solltest du dran arbeiten.

Wenn du neben den Auto gestanden hast und dann noch auf Privatgelände können die dir gar nix. Mit den Rechtsanwalt musst du wissen, denk mal nicht das der viel bringt, ausser das dein Geldbeutel schmaler werden tut. Ich habe das gerade jetze alles hinter mir.Meine Rechnung ist aber noch nicht da von ihm, denk mal um die 600 Euro. War der Wert 1,22 Atemalkohol?Oder schon der Blutwert?

beim pusten war es höher, der wert der gezählt hat,hat der polizist gesagt ist 1,22

spar dir die Kosten für einen Anwalt.

freu dich schonmal auf MPU und eine lange Zeit ohne Lappen

Tolle Motivation

spar dir die Kosten für einen Anwalt.

für den ersten Fall auf jeden Fall, aber für den zweiten Fall ist unbedingt ein Anwalt anzuraten, denn der zweite Fall wird um einiges teurer werden als der erste Fall