Alg2 Nachzahlung wieviel ungefähr?

4 Antworten

391 EUR Regelsatz + 270 Wohnmiete = 661 EUR Bedarf

Davon abgezogen werden 184 EUR Kindergeld - 30 EUR Pauschale = 154 EUR Einkommen

Anspruch ist 661 EUR - 154 EUR = 507 EUR pro Monat

  • Was hast du denn sonst noch für Einkommen ?

Vorausgesetzt du erfüllst die Anspruchsvoraussetzungen und hast außer deinem Kindergeld kein weiteres Erwerbseinkommen,dann wird dir dein Kindergeld bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf angerechnet.

Das würden dann 154 € vom Kindergeld sein.

Dein Bedarf würde dann bei derzeit 391 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 270 €,gesamt also 661 € liegen.

661 € Bedarf minus 154 € anrechenbares Kindergeld = 507 € Aufstockung pro Monat.

Vorausgesetzt du hast für den vollen Monat November Anspruch auf Leistungen,weil du außer dem Kindergeld kein weiters Einkommen im November hattest,dann greift dein Erstantrag vom November zurück auf den 1.des Monats,in dem der Antrag gestellt wurde.

Demnach müsstest du dann erst einmal 2 x 507 € für November und Dezember bekommen + ende Dezember 669 € für den Januar 2015,weil sich ab da der Regelsatz in der 1 Regelbedarfsstufe um 8 € erhöht,wenn du ab Januar keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast.

Sonst würden es nur 515 € sein,gesamt dann entweder 1683 € bzw.1529 €.

Der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ist aus dem Regelsatz zu zahlen,wenn du nicht noch dein Wasser dezentral ( Boiler / Durchlauferhitzer ) erwärmen müsstest oder sogar mit Strom heizen musst.

KaiMaluschka90 
Fragesteller
 16.12.2014, 13:48

Hi, also ich hab keine sonstigen Einkommen. Bevor ich mein Master beendete, hatte ich Befög bezogen und das wars auch schon.

isomatte  16.12.2014, 16:48
@KaiMaluschka90

Wenn du also im November außer dein Kindergeld kein weiteres Einkommen hattest und dein Kindergeld nur für November und Dezember bekommen hast bzw.bekommst,dann müsste meine Rechnung stimmen !

Du bekommst die volle Miete bezahlt+ glaube ich zur zeit ca. 390€ Euro im Monat Strom musst du von den 390€ bezahlen. Zahlungen erfolgen rückwirkend vom Tag der Antragstellung

isomatte  16.12.2014, 08:33

Nicht erst ab Antragstellung,das gilt nur beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit,beim ALG - 2 vom Jobcenter besteht ab dem 1.des Monats in dem der Antrag gestellt wurde rückwirkend Anspruch !

Das bedeutet,das auch Einkommen vor der Antragstellung auf den Monat der Antragstellung angerechnet würde und nach evtl.Abzug von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet würde.

dennisfeuer  16.12.2014, 12:21

Das Hab ich anders gehört kann aber natürlich so sein wie sie es sagen. Man lernt immer dazu ;-)

isomatte  16.12.2014, 16:50
@dennisfeuer

Das kann nicht nur so sein,es ist so !

Du wirst denk ich um die 600 für den Monat bekommen. Das heißt Ende Dezember bekommst du 1200 Euro. Wenn das für November nicht schon diese Woche überwiesen wird.