Wird die Kindergeldnachzahlung beim ALG2 angerechnet?

3 Antworten

Die nachzahlung wird nicht angerechnet da es zuviele aenderungsbescheide geben müsste ab 1.1.2016 wird das erhoehte Kindergeld bei neuen Bescheiden angerechnet

Natürlich wird die Nachzahlung dann im Monat des Zuflusses auf die Leistungen angerechnet !

Es darf eine Nachzahlung,die aus einem laufenden Anspruch entstanden ist,auch wenn sie in einem Betrag gezahlt wird,nicht mehr auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden,wenn diese die monatliche Leistung übersteigen würde.

Sie muss wie laufendes Einkommen behandelt werden,also im Monat des Zuflusses auf dem Konto,wird diese dann auf die Leistungen angerechnet und ein evtl. Überschuss wird dann zum Vermögen und das ist bis zum Freibetrag ( Schonvermögen ) dann nicht mehr auf die laufenden Leistungen anzurechnen.

Würde in diesem Monat der Leistungsanspruch entfallen,dann dürfen 56 % ( oder 54 % weiß ich jetzt nicht genau ) der KDU - nicht zurück verlangt werden.

Wann die Nachzahlung dann von der Familienkasse kommt,dass wirst du dann sicher aus einem neuen Bescheid erfahren,denn dann muss die neue Höhe des Kindergeldes ja angekündigt werden,dass dann laufend gezahlt wird und wird dann auch der Zeitpunkt der Nachzahlung angegeben sein.

Und genau diesen Bescheid und deinen aktuellen Kontoauszug mit dem Eingang dieser Nachzahlung,hast du dann dem Jobcenter vorzulegen oder in Kopie einzureichen,weil sich dann das Einkommen deines Kindes verändert hat.

Hallo,

jap leider Voll und Ganz, denn laut § 12 a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, „Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zustellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist“. 

Grüße aus Hamburg

ja das is klar nur habe ich eben was gelesen das solche einmal nachzahlungen vom staat sozusagen nicht angerechnet werden können, erst recht nicht wenn sie unter 50 euro liegen wegen dem aufwand auch

@Jill03

Angeben musst du sie auf jedenfall... Ansonsten, verstößt du gegen deine Mitwirkungspflicht... Kann natürlich sein, dass die Arge bei 50 Euro kein Schuh draus macht.

@MrJaWo

na angeben muss ich ja nichts da es ja deutschlandweit bekannt ist und über die familiekasse,bzw übers amt direkt läuft