Überprüfungsantrag Nachzahlung?
Hallo,
ich beziehe seit 13 Monaten ALG2 und wie ich erst jetzt erfahren habe, haben die mir die ganze zeit über zu unrecht Kindergeld angerechnet, ich habe überhaupt keins erhalten. dadurch habe ich monatlich 170 Euro zu wenig erhalten! kann ich ein Überprüfungsantrag nach § 44 Sgb x stellen? und müssten die mir das nachzahlen?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Es ist nicht verboten, einen Antrag zu stellen.
Wenn dir aber Kindergeld zustand für diese Zeit, dann musst du dort einen Antrag stellen!
Oder das Kindergeld abzweigen bei denen, denen es zugeflossen ist - also bei einem oder zwei Elternteilen. Das geht auch nachträglich - schicke ihnen einfach einen "Überprüfungsantrag" ;-.).
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, mir steht kein kindergeld zu. aber die haben in dem bescheid ein fehler gemacht und haben eben kindergeld angerechnet, ohne das ich das recht habe welches zu bekommen.
Wenn dir rechtlich kein Kindergeld zugestanden hat und auch nicht zusteht,dann kannst und solltest du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,Musterschreiben findest du im Internet !
Sie müssen dir dann min.für 1 Jahr rückwirkend deine dir zustehende Leistung nachzahlen.
Wenn du also diesen Monat insgesamt 13 Monate ALG - 2 beziehst und in diesen Kindergeld angerechnet wurde obwohl du keins bekommst und es dir auch nicht zusteht,dann musst du in deinem Überprüfungsantrag alle Bescheide angeben und auf was diese überprüft werden sollen.
Wenn du Kinder Geld berechtigt bist bzw warst zahlen sie nicht wenn du berechtigt bist musst du die kindergeld Kasse anschreiben und dann ist es auch rechtens Kindergeld wird angerechnet. Und da sie es angerechnet haben bist du auch berechtigt also Kindergeld Kasse
Die Zahlen alles nach. Du musst nur beweisen, dass du kein Kindergeld bekommen hast b
Geht nicht erstmal hingehen und sagen?