ALG2 Kaution?

2 Antworten

Die Kaution befindet sich doch im Besitz des Vermieters.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution Dir zu erstatten und nicht dem Jobcenter.

Diese 1.145 € sind eine andere Sache.

Wenn Du das Geld vom Vermieter zurück hast, kannst Du Deine Schulden beim Jobcenter ja davon zahlen.

Warum reicht das dem Jobcenter nicht?

Was meinst Du damit?

WassermannCGN 
Fragesteller
 11.12.2020, 09:16

Die Kaution wurde dem Vermieter vom Jobcenter überwiesen. Das JC macht das nicht mal so eben, da bekommt der Vermieter schon schriftlich, dass nach Mietende die Kaution inkl. Zinsen an das JC zurückfliessen. Also steht da noch Guthaben in Form der Kaution. Und dann sind die Forderungen des JC hinfällig.

Agamemnon712  11.12.2020, 11:12
@WassermannCGN
Die Kaution wurde dem Vermieter vom Jobcenter überwiesen.

Ja und? Dies geschah aufgrund der Abtretung. Da das Darlehen wohl getilgt ist, gehört das Geld Dir.

Ich sehe es im Moment so, daß Du die Kaution vom Vermieter nach Wohnungskündigung (zurück)fordern kannst und eine Forderung des Jobcenters an Dich ist aus meiner Sicht eine separate Sache.

Die Jobcenter verrechnen da nichts untereinander, dürfen sie auch gar nicht, zumindest wenn es um zu Unrecht bezogene Leistungen geht, da kommt immer eine Rückforderung, oder wie in deinem Fall eine Forderung aus Recklinghausen.

Wenn du also mittlerweile dein Darlehen für die Kaution abgezahlt hast, dann solltest du dir das schriftlich vom Jobcenter geben lassen, damit du dann deine Kaution nach deinem Auszug vom Vermieter bekommst.

Damit kannst du dann ja deine Restforderung begleichen, nur solltest du das auch schriftlich dem Gläubiger ( Recklinghausen, die sind nun zuständig ) mitteilen und auf Antwort warten, oder ihnen eine angemessene Ratenzahlung vorschlagen.