Untermietvertrag / JobCenter / Kaution

3 Antworten

  1. Bzgl der Kautionsübernahme ist das Gesetz (§ 22 Abs. 3 SGB II) schwammig, das heißt, eine Übernahme von Kautionen liegt grundsätzlich im Ermessen des SB. Kautionen sollen übernommen werden, "wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann".
    Wenn nun die kommunalen Weisungen so sind, dass bei Untervermietung generell keine Kautionen übernommen werden, dann musst du das m.E. so hinnehmen.
  2. Alleine an der Kautionsfrage wird die Zustimmung zur Wohnung ARGE-seitig nicht scheitern; das Problem wird der Hauptmieter sein.
  3. Das Runterrechnen der Miete und insbesondere der Nebenkosten wird ganz sicher Argwohn erwecken und die ARGE wird die Gewähr haben wollen, dass nicht am Ende des Jahres das böse Erwachen kommt, weil der Hauptmieter nun sämtliche Nebenkosten in der Jahresabrechnung geltend macht.

Der Untermieter steht im Verhältnis zum Hauptmieter rechtlich wie der Hautpmieter zum Vermieter mit der Ausnahme, dass ihm für den Fall der Beendigung des Hauptmietverhältnisses keine eigene Kündigungsfrist zusteht , sondern er den Frsiten die für den Hauptmieter gelten einseitig unterlegen ist. Bezüglich Kaution etc. ist alles normal.

Hallo. Also ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das das Jobcenter sehr wohl Kaution bezahlt auch bei Untervermietung. Ich habe meine Wohnung an meine Mutter vermietet. Ich bin der Hauptmieter und sie ist die Untermieterin. Die Kaution wurde bezahlt. Das mit der Miete mussten wir auch so machen. Normalerweise beträgt die Miete 380 € und ich habe die Miete für sie auf 340 € gesenkt. Sonst hätte sie die Wohnung nicht mieten können. Nicht mal bei einem Euro zuviel. Mit den Umzugskosten ist es so das du die nur bekommst wenn ein Umzug notwendig ist. Das liegt dann im ermessen der Bearbeiterin. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.