ALG1,Maßnahme und Kinderbetreuung?

1 Antwort

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch, dann können Eltern notfalls auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind unter drei Jahren klagen

https://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/anspruch-auf-krippen-platz-so-setzen-eltern-ihr-recht-durch-id66938.html

Also müsste das JA die erhöhte Stundenzahl für die Tagesmutter übernehmen, auch wenn Du in einer solch absurden Maßnahme bist.