ALG1 Darf man zur Tafel?

4 Antworten

Es muß bei der Tafel eine Einkommenprüfung vorgenommen werden (Anwendungserlaß zur Abgabenordnung zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit) ob man im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bedürftig ist..

Das schließt ALG-II-Empfänger nicht von vorneherein aus - Bei ALG-II-Empfängern wird die Bedürftigkeit automatisch unterstellt.

Also aktuellen Bescheid mitnehmen.

Sollte noch etwas vorgelegt werden, wird Dir das entsprechend mitgeteilt.

Aber wir bekommen ja nur Alg 1 und nicht Alg II

@Elunda

ja eben - ALG-I-Bescheid mitnehmen, dann wird dort die Hilfebedürftigkeit geprüft.

@DerSchopenhauer

Ach so: Korrektur des Satzes: Das schließt ALG-I-Empfänger nicht von vorneherein aus - sorry-

Du könntest Dich bei der Tafel erkundigen.Ich habe gehört daß, wenn man zur Tafel geht einen Schein oder eine Karte bekommnt,daß Du berechtigt bis da einzukaufen. Das wirst du an der Tafel erfahren. Soviel ich weiß, ohne gehts nicht.

Hast Du mal überprüfen lassen ob Dir noch ergänzende ALG 2 Leistungen zustehen würden,und hast Du Wohngeld beantragt!Dein ALG 1 scheint nicht ausreichend zu sein und da ist ergänzende Leistung nicht ausgeschlossen!

Danke werden wir morgen mal direkt machen

Du kannst aufstockend Hartz4 beantragen ,was ich dir dringend raten würde und das du zur Tafel gehen kannst ,da glaube brauchst du einen Ausweis das du auch bedürftig bist ,aber das kannst du beim Amt erfragen.

Den Ausweis gibt es direkt bei der Tafel nicht beim Amt. Ämter stellen nur Bescheide aus, mit den kann man bei der Tafel vorlegen und bekommt dann einen Ausweis