ALG 1 und ALG II aufstockend - Zuverdienst?

4 Antworten

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Zunächst einmal zählt dann der Freibetrag von 165 €,die man bei ALG - 1 Bezug dazu verdienen könnte,ohne das etwas angerechnet würde !

Liegt das ALG - 1 zum Beispiel bei 500 € im Monat,dein Bedarf laut SGB - ll ( ALG - 2 ) liegt aber bei 391 € Regelsatz + angenommen 339 € warm Miete ( Kosten für Unterkunft und Heizung ) würde der Bedarf 730 € betragen.

Würde er jetzt 165 € verdienen,was er laut ALG - 1 dürfte,würde er auf 665 € kommen. Da das aber unter seinem Bedarf laut SGB - ll liegen würde,stünde ihm eine Aufstockung zu.

Das Jobcenter muss dann aber von den 165 € Erwerbseinkommen die 100 € Grundfreibetrag abziehen,blieben nur noch 65 € über dem Grundfreibetrag und davon hat man noch einmal 20 % Freibetrag,würden also 13 € machen.

Er hätte dann insgesamt einen Freibetrag von 113 €,es würden also nur 52 € zu den 500 € ALG - 1 angerechnet,macht dann 552 € anrechenbares Einkommen. Da der Bedarf aber bei 730 € liegen würde,bekäme er die Differenz von 552 € bis zu 730 € Bedarf,also 178 € als ALG - 2 Aufstockung gezahlt.

Würde er aber jetzt 450 € verdienen,würde das ALG - 1 um 285 € gekürzt,weil der Freibetrag nur 165 € beträgt.

Er hätte dann also nur seine 450 € Einkommen + 215 € ALG - 1 ( 500 - 285 über dem Freibetrag liegend = 215 € ALG - 1 Auszahlung )

Dann hätte er ein Einkommen von 665 €,da er aber jetzt 450 € Einkommen hat,steigt auch der Freibetrag für Erwerbseinkommen an,den ihm das Jobcenter abzieht,bevor die Aufstockung berechnet würde.

Von den 450 € werden dann 170 € Freibetrag ( 100 € Grundfreibetrag + 20 % vom übersiegenden Teil bis 1000 € Brutto ) abgezogen,somit blieben nur noch 280 € anrechenbares Einkommen übrig.

Zu diesen 280 € kommen dann die 215 € Auszahlung ALG - 1,sind dann ein anrechenbares Einkommen von 495 €.

Da der Bedarf bei 730 € liegt,würde nach dem Abzug der 495 € anrechenbarem Einkommen,eine Aufstockung von 235 € bleiben.

Er hätte dann im Endeffekt 57 € mehr,als bei einem 165 € Job.

marusch 
Fragesteller
 29.03.2014, 17:59

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! (Meine Güte, ist das kompliziert!)

isomatte  29.03.2014, 18:16
@marusch

Bitte sehr,ja das ist es !

isomatte

katet19  04.04.2014, 04:55
@isomatte

Arbeitest du beim Amt????!!!!!?????

isomatte  04.04.2014, 06:35
@katet19

NEIN mache ich nicht !

Stimmt etwas nicht,hast du denn einen oder mehrere Fehler entdeckt ?

isomatte

marusch 
Fragesteller
 04.04.2014, 13:13
@isomatte

ich glaube, das sollte ein Lob für Deine Mühe sein! :D

Der Zuverdienst wird zuerst auf das AlG 2 angerechnet. Dabei hast du 100 € Freibetrag plus 20 % vom Mehrverdienst.

Du hast NICHT zwei mal einen Freibetrag

Hallo zusammen. 

Ich stehe vor dem gleichem Problem.

So wie ich das hier von isomatte sehe hat man am ende kaum mehr Geld?

zu meinem Fall:

ALG 1: 470€ 

ALG 2 aufstockend: 310€

Habe ich bei einem 165€ Job am ende des Monats 113€ mehr?

Und bei vollen 450 € weniger?

Ich empfehle dir ein Info Gespräch mit dem zuständigen Berater -besser noch mit der Leistungsabteilung - die dir das dann angepasst an deine Leistung ausrechnet. Oder noch eher einen sozialvers. pflichtigen Teilzeit oder Vollzeitjob, bei dem sich das Rechnungschaos dann erübrigt! XD