falsche angaben beim jobcenter

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Lasse dich damit nicht verrückt machen, denn logischerweise kann doch immer zwischen dem Einzugsdatum in der Wohnung und dem Anmeldedatum beim Einwohnermeldeamt immer eine zeitliche Differenz entstehen.

Im SGB II heißt es dazu, „notwendige Voraussetzung für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes am Ort oder im Kreis/Bezirk des Leistungsträgers ist der tatsächliche dortige Aufenthalt, sofern er den äußeren Umständen nach nicht nur vorübergehend ist“.

helmutgerke  26.07.2011, 10:52

Danke siratulmustaqim, für den "Stern"

In § 36 SGB II ist der gewöhnlichen Aufenthalt beschreiben.

siratulmustaqim 
Fragesteller
 27.07.2011, 22:28
@helmutgerke

hallo nochmal habe jetzt mal auf die anmeldung geschaut und dort steht anmeldungsdaum sowohl auch das einzugsdatum drauf :-S jetzt weiß ich auch nicht.werden sie dort alles genau betrachten?würde gerne es dort aufklären aber wüsste auch nicht wie alles irgendwie kompliziert was könnte ich tun?

Ich denke schon, zumal es eine Geldstrafe gibt wenn man sich zu spät ummeldet.

Das hat auf jedenfall konsequenzen,du kannst froh sein wenn sie dich nicht noch anzeigen und dir alles sperren.Ich würde an deiner stelle schnellstmöglich zum sachbearbeiter gehen und das klären.

helmutgerke  26.07.2011, 10:41

bevor du jemanden losschickst - nenne doch zunächst einmal die Rechtsquelle für das was du hier schreibst.

geht es da um ein paar Tage oder um Monate?

Logisch..Du darfst das was du zuviel hast zurückzahlen...