ALG I zu unrecht bezogen

12 Antworten

Na ja, wir hatten in Deutschland schon mal eine politische Partei, die eine Million auf dem Konto (angeblich) nicht bemerkte.

Da fallen Deine 500 ja nicht auf.

Aber ohne Witz: Nachträglich angeben. Musst evtl. einen Teil zurückzahlen, aber bei Selbstanzeige bekommst Du keine Strafe.

beckham1  27.10.2010, 23:33

Strafe? - wovon denn?

Die fordern lediglich das zuviel gezahlte Geld zurück.

dobbe2 
Fragesteller
 27.10.2010, 23:36
@beckham1

Die strafe könnte z.B. von meinem momentanen Einkommen verlangt werden. Ich beziehe mittlerweile (zum Glück) keine Leistungen mehr.

beckham1  27.10.2010, 23:47
@dobbe2

Ich wurde auch schon so genötigt, aber ich bin mir auch keiner Schuld bewusst. Aber der Arbeitgeber kannte sich da wohl (noch) gar nicht aus. - Ich meine - Bei Dir!

Hallo,

derjenige hat 801,25€ ALG 1 Bezogen, abgesehen von der KV gab es keine weiteren Zuschüsse.

Weiterhin wurden tasächlich nur 7 Tage auf selbständiger Basis gearbeitet.

Theoretisch hätte auch noch länger gearbeitet werden können. Muss das Geld für den vollen Zeitraum oder nur für den Zeitraum in dem tasächlich gearbeitet wurde zurück gezahlt werden?

tja, hätte er sich an die 165 Euro Regel gehalten hätte kein Problem. Nun kann es passieren das nicht nur das ALG 1 zurückgefordert wird sonder darüber hinaus auch sämtliche Sozialausgaben die das Amt geleistet hat( Krankenkasse etc.)

einfach auf die BA gehen und sagen dass man alg zu unrecht bezogen hat... das einzige was einen erwartet ist die rückzahlungsforderung, die früher oder später so oder so ins haus flattern dürfte... es kann auch sein (oder besser mit sicherheit ist es so) dass man nur einen teil zurückzahlen muss, da 500€ trotz alledem unter dem alg2 regelsatz liegen, da du ja mit sicherheit auch wohnung etc davon zahlen musst...

Zum einem das Geld natürlich zurückzahlen. Dann kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch Post vom Amtsgericht bzw. dem zuständigen Hauptzollamt. Es würde dann ein Betrug vorgewurfen werden. Da dem wohl so ist wird, wenn keine weiteren Delikte vorliegen, eine Geldbuße von 20-50 Tagessätzen auf denjenigen zukommmen.