Anzeige wegen Betruges nach Unterlassung der Meldepflicht im ALG 2 Bezug

5 Antworten

Du hast immer die Möglichkeit deine Daten einzusehen. Alles was du eingereicht hast sind in der/n Akte/n. Es gibt von jedem Schreiben was du jemals erhalten hast einen Entwurf, quasi eine Zeitschrift für das Jobcenter selbst. Alle Akten sind archiviert. Falls du Lust darauf hast, kannst du dir ja alle Sachen kopieren. So kannst du dir auch einen Überblick darüber beschaffen, was alles gemacht wurde.

Du kannst auch dir all deine Daten, die im System stehen und nicht ausgedruckt sind, ausdrucken lassen und alles einsehen.

Aha gut zu wissen. Dann werde ich morgen nochmal vorstellig werden beim Jobcenter. Mir wurde nur eine Übersicht ausgedruckt wo man einsehen konnte von wann bis wann ich Leistungen bezogen habe. Mit der Bemerkung seid 01.01.2013 werden keine Aufstellungen der einzelnen Beträge mehr ausgehändigt. Es werden nur noch das Jahresendgelt bescheinigt und per Post als Nachweis für Steuerechtliche Zwecke Versand.

War heute beim Jobcenter. Und tatsächlich die Dame konnte mir auf einmal doch alle gesuchten Daten ausdrücken. Was die heute in 2 min gemacht hat konnte die letzte Mitarbeiterin nicht in einer halben Stunde intensiver Recherche bewerkstelligen. Ich habe deine Argumente vorgetragen und dazu gedichtet das ich zuvor beim Jobcenter angerufen hätte und der Mitarbeiter am Telefon mir das gesagt hätte was du gestern geschrieben hast. Sie sagte "aha ok" und druckte mir sofort alle Zahlungsanweisungen und Rückforderungen vom Jobcenter für den gesuchten Zeitraum aus. Jetzt weiß ich wenigstens das für den Monat Juni und den Juli jeweils 52 Euro Erstattung gefördert wird und für August und September jeweils Ca. 374 Euro zurück gefordert wird. Wie gesagt ich bezahle diese Summe ja schon zurück. Leider wurde trotz Rückzahlung ein Strafverfahren vom Hauptzollamt gegen mich eröffnet. Na mal schauen welche Strafe mich erwartet. Vielleicht hätte ich lieber einen Supermarkt überfallen sollen oder eine Oma ausrauben. Das wäre dann wohl aufgrund meiner "schlimmen Kindheit, üblen Drogen Problemen nicht zu vergessen der Tatsache das ich mit falschen Freunden Umgang pflegte" Nicht so schwerwiegend wie den Staat um fast 900 Euro in nur 4 Monaten zu erleichtern. Vielen Dank für deinen guten Rat. Hätte nicht gedacht das ich nochmal an eine Aufstellung komme.

@sea8880

Leider wurde trotz Rückzahlung ein Strafverfahren vom Hauptzollamt gegen mich eröffnet.

Die Rückzahlung führt nicht dazu, dass der strafrechtliche Vorwurf entfällt .... Du gibst lediglich zurück was du zu Unrecht bekommen hast ...

Man muss hier unterscheiden zwischen

  1. einer Erzwingungshaft und
  2. einer Haftstrafe.

Zu 1.: Wenn man etwa eine Geldbuße nicht bezahlt, kann man verhaftet werden, um die Zahlung zu erzwingen. Dies fällt flach, wenn man etwa dem verhaftenden Polizisten das geforderte Geld in die Hand drückt.

Dies gilt aber nicht, wenn man eine Schuld beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit (= der Inkasso-Dienst des Jobcenters) oder beim Hauptzollamt (= der Vollstrecker des Jobcenters und anderer Ämter) nicht bezahlt:

Hier ist keine Erzwingungshaft möglich, höchstens eine Pfändung (von Wertgegenständen, Bargeld, Guthaben und Gehältern).

Zu 2.: Auch wenn man alle Schulden beglichen hat, kann immer noch eine Strafe drohen. Diese Strafe dient ja nicht der Erzwingung der Zahlung, sondern u. a. der Prävention - also, um weitere Straftaten zu vermeiden, davon abzuschrecken (und zur Beruhigung der Öffentlichkeit).

Das Strafmaß kann hier breit gestreut sein. Bei Erst-Tätern mit geringem Schaden und geringer krimineller Energie sind üblich laut "Wikipedia - Straßmaß":

  • Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldbuße
  • Geldstrafe
  • Soziale Arbeit
  • Haftstrafe, in der Regel zur Bewährung ausgesetzt (so lange, bis man wieder straffällig wird - oder gegen sonstige Bewährungs-Auflagen verstößt)

Übrigens kann man auch bestraft werden, wenn die Tat nicht erfolgreich war! Denn es soll ja ein zweiter Versuch verhindert werden = Spezial-Prävention (googeln!)!

Gruß aus Berlin, Gerd

Den Minijob hättest Du auf jeden Fall melden müssen, selbst wenn er nicht angerechnet worden wäre. Die Zeit ab 01.08. hättest Du aber keinesfalls mehr Geld vom Arbeitsamt bekommen dürfen. Dies ist mit Sicherheit zurückzuzahlen. Dagegen kannst Du auch nichts unternehmen, da es berechtigt ist.

hast Du mal bei Deiner Bank wegen den fehlenden Kontoauszügen nachgefragt?

leider kann meine Bank nur 6 Monate rückwirkend Kontoauszüge erstellen. Ich zahl ja die volle Summe zurück. Blöd ist bloß das ich nix mehr nachvollziehen kann . Ich hatte das ja auch in der schriftlichen Anhörung so begründet. Alle meine Unterlagen sind kaputt. Jobcenter und Bank kann mir keine Unterlagen für diesen Zeitraum geben. Ich zahle die komplette Summe zurück und bitte das Gericht von einer Hauptverhandlung abzusehen. Antwort: Ladung Termin 19.Sept. 2014 Tatvorwurf Betrug usw.

@sea8880

Ob Du um die Hauptverhandlung rumkommen wirst, wag ich zu bezweifeln. Du kommst aber auf jeden Fall besser weg, wenn Du alles zugibst. Hast Du eigentlich einen Anwalt?

Die Bank muss Dir eigentlich die Kontoauszüge nochmals drucken können. Die müssen das ja nicht nur 1 Jahr aufbewahren.

@Allexandra0809

Ne leider kein Anwalt des Geldes wegen. Ich habe es ja in dem Sinne schon zugegeben. Ich kanns nicht mehr ändern und ich kanns nicht mehr nachvollziehen. Jetzt wäre eigentlich nur interessant für mich was da als Strafmaß genommen wird.

@sea8880

Dazu kann ich Dir leider nichts sagen. Hast Du Dich denn mal erkundigt, ob du einen Pflichtverteidiger bekommen kannst?

klingt alles ziemlich dubios ... wieso hast Du nicht gege den Rückfiorderungsbescheid Widerspruch eingelegt, wenn der doch angeblich falsch war und Du doch gar nicht gearbeitet haben willst?

im Übrigen wurde / wird mit Sicherheit auch der Arbeitgeber zu der Sache als Zeuge vernommen ....

und der Rückforderungsbetrag kommt zustande durch Rückfoderung wegen Nebenerwerb (Freibetrag war nur 100,00 Euro) und Rückfordrung wegen Volbeschäftigung ... so kommt die Summe zustande

So also nochmal in Kurzform. Im Juni 2012 habe ich ALG 2 bezogen. Mein späterer Arbeitgeber hatte mich am 07.06.12 auf 165 Euro Basis angemeldet. Am 07.06.12 war ich einen Tag bei der Firma mit Lkw mitgefahren. Diesen Tag hatte ich im Vorfeld dem Jobcenter als Probearbeitstag gemeldet. Jedoch habe ich nicht gesagt das der Chef mich auf 165 Euro Basis angemeldet hat weil ich es nicht wusste. Gestern hatte ich ja den Termin beim Gericht. Die Mitarbeiterin vom Jobcenter konnte mir einige Fragen beantworten. Mein ehemaliger Chef hat auch ein Statement zu den Betrugsvorwürfen gegen mich Stellung nehmen müssen. Er hat es genauso widergegeben wie ich den Zeitraum in errinerung hatte. Er hat mich vom 07.06 an als Minijob vorsorglich angemeldet jedoch war ich bis zur regulären arbeitsaufnahme im August ausser den Probearbeitstag nicht bei ihm arbeiten. Er hatte es angemeldet das wenn er mich als Aushilfe brauchen würde alles abgesichert sei. Naja ich war da drüber jedenfalls nicht in Kentniss gesetzt worden. Ich habe auch keinen Minijobvertrag oder ähnliches unterschrieben. Ich habe das auch jetzt nochmal mit der Richterin besprochen gehabt. Allerdings war das im Endeffekt jetzt für die Strafverfolgung nicht ausschlaggebend. Zwei Monate a 52 Euro bezahle ich den Jobcenter trotz dem zurück. Da ich keinerlei Unterlagen mehr habe durch den Wasserrohbruch in meiner damaligen Wohnung. Das grössere Problem war für das Hauptzollamt das ich im August die Arbeit begonnen hatte und 2 Monate noch 374 Euro ALG 2 vom Amt bezogen habe ohne mich zu melden. Der August wurde ja im vor raus bezahlt vom Jobcenter. Immer Anfang des Monats wird im vor raus bezahlt. Am 12.08 hatte ich den Job begonnen. Und da ich für diesen Monat nur das Geld hatte was das Jobcenter überwiesen hatte musste ich das behalten und habe es nicht gleich zurück bezahlt. Am 1.9. Gab es dann nochmal 374 Euro ALG 2 und am 15.09 habe ich meinen ersten Lohn erhalten. Mir wurde gestern gesagt wenn ich einen Antrag gestellt hätte auf überbrückungsgeld bis zum ersten Lohn dann würde ich jetzt nicht vor Gericht sitzen. Im Nachhinein ist das logisch. Damals dachte ich wohl nur dran bis zum ersten Lohn über die Runden zu kommen. So also Ca. 850 Euro insgesamt Zahl ich nun ans Jobcenter zurück und als Strafe wegen Betruges bezahle ich 50 Tagessätze a 15 Euro =750 Euro an die Justiz Kasse. Ich habe das Strafmaß akzeptiert und auch vor Gericht nicht groß rum lamentiert. Ist halt blöd gelaufen. Nochmal passiert mir so was jedenfalls nicht.

Was ist den nun passiert? Hab den gleichen Fall.

850 euro zurück zahlen ans Jobcenter und vom Gericht gab es fast den selben Betrag als Strafe wegen Betruges. Dem Richter waren die Umstände völlig egal. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw.