HILFE MITTELLOS -Wie ist mein Anspruch auf ALG1 nach Therapie?
Moin Moin,
Ich habe einen mittelschweren Disput mit den Ämtern. Es sieht wie folgt aus: Ich war vom 01.01.2013 bis zum 01.09.2016 versicherungspflichtig Angestellt. Bin aber vom 18.01.2016 bis 18.07.2016 auf Langzeittherapie gegangen (Alles mit der Rentenversicherung und Krankenkasse abgesprochen). Im Anschluss war ich noch bis zum 24.09.2016 in einer Übergangseinrichtung. Das Arbeitsverhältnis wurde (im Einklang mit meinen Therapeuten und zu Gunsten meiner Gesundheit) zum 01.09.16 aufgehoben. Da ich in der Übergangseinrichtung ein Praktikum (unentgeldlich) machen sollte (aus therapeutischen Gründen waren dies im Konzept vorgesehen) hatte ich schon zu dieser Zeit Probleme mit den Ämtern um überhaupt Geld zu erhalten, da Jobcenter und ARGE sich die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Letztendlich einigte man sich darauf, dass ich ALG2 bekommen würde, da ich ja ein Praktikum machen würde und damit nicht Arbeitssuchend wäre aber mein Anspruch nicht erlöschen würde. Nun ist das Praktikum zu Ende und seit Mitte letzten Monats schieben sich die Ämter die Verantwortung hin und her.
Anfang des Monats hatte ich dann ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass ich Einkommen erhalten würde und sie damit die Leistungen einstellen würden. Zu diesem Zeitpunkt musste ich mich schon mittellos melden beim Jobcenter um Geld zu erhalten. Die sagten mir, sie würden diese Leistung der ARGE in Rechnung stellen, da ich ja ab Ende des Monats ALG1 erhalten würde.
Jetzt hab ich den Ablehnungsbescheid von der ARGE erhaltenen und bin Ratlos.
MfG. Ev1lG
4 Antworten
Du schmeißt da etwas durcheinander. Für AlG 1 ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Da du ab dem Antragsdatum rückwirkend in den letzten 24 Monate mindestens 12 Monate pflichtversichert warst, hast du Anspruch auf AlG 1.
Nur wenn dieses weniger als die Grundsicherung betrüge, würde es mit AlG 2 aufgestockt.
Wenn du in einer stationären Einrichtung warst, stand dir während dieser Zeit nur ein "Taschengeld" zu weil du ja dort voll verpflegt wurdest.
Bei einem therapeutischen Praktikum stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Dann ist entweder der Rentenversicherer oder das originäre Sozialamt für dich zuständig.
Dafür gibt es in diesen Einrichtungen aber "Sozialarbeiter" die für deine Beratung zuständig sind und auch dafür sorgen, dass du deine Ansprüche durchsetzen kannst.
Dann hat er aber scheinbar was falsch gemacht. Sonst wärst du ja jetzt nicht mittellos.
sofort hin zum Jobcenter mit diesem Ablehnungsbescheid. Übergangsgeld mußt du dann beim Sozialamt beantragen, wenn das Jobcenter eine Vorschußzahlung auf ALG 2 (für die Miete zb) ablehnen sollte.
Alles etwas konfus.
Die sv-pflichtige Beschäftigung endete mit Aufhebungsvertrag zum 1.9.2016. Dadurch musst du eigentlich automatisch eine Sperre von der Bundesagentur erhalten haben, vermutlich wenigstens 3 Monate. War das so?
Anschließend respektive noch während der Beschäftigung befandest du dich in einer Übergangseinrichtung bis 24.9.16. Daran angrenzend begann das Praktikum, welches zum 31.1.2017 endete. Richtig?
Hier bestand m.E. bislang gar kein Anspruch auf ALG1, da du dem Arbeitsmarkt zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung standest. Und sollte ich mit meiner Vermutung einer Sperre Recht haben, besteht auch weiterhin kein Anspruch darauf, solange
a) ggfs. weiterhin eine AU vorliegt und
b) die Sperrfrist nicht abgelaufen ist.
Anfang des Monats
Das wäre dann also Anfang März?
hatte ich dann ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass ich Einkommen erhalten würde und sie damit die Leistungen einstellen würden.
Das wäre insoweit korrekt, wenn mit Ende des Praktikums ein Anspruch auf ALG1 aufgelebt wäre. Nur sieht das die Bundesagentur offensichtlich anders; wenn - wie o.a. - eine 3-Monatssperre vorliegt, dann ruht der Anspruch bis Ende April. Hier kann daher nur Übergangsgeld und/oder eben doch ALG2 bezogen werden.
Somit wieder zum Jobcenter würde ich sagen.
Richtig, mir ist ja bewusst das die Agentur für Arbeit sich um das ALG1 kümmert.
Danke dachte mir auch das ich da Anspruch habe. Werde auch in sofortigen Widerspruch gehen.
Der SoZi der Einrichtung hatte das ganze ja mit mir veranlasst.