Alg 2 Und Zeitarbeit... Wie wirds gerechnet?

3 Antworten

SGB2 §11b Satz(3)

"für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro."

Nehmen wir also an, du hast 1100€ brutto verdient und 800€ netto ausgezahlt bekommen, dann ergäbe das einen anrechnungsfreien Betrag in Höhe von 290€ (100+20%von900+10%von100), dieser wird dann vom ausgezahlten Betrag, in deinem Fall 800€ abgezogen (800-290=510) Es verbleibt anrechenbares Einkommen in Höhe von510€. Dieses wird vom Bedarfssatz abgezogen. Die Differenz verbleibt euch.

Oder anders ausgedrückt bei oben genanntem Verdienst hättet ihr dann 290 Euro mehr in der Tasche als vorher.

Solltest dir höhere Werbungskosten entstehen, müsstest du diese explizit nachweisen und der Freibetrag würde dann entsprechend höher, dass ist aber die Ausnahme in der Regel "reicht" der pauschal berechnete Freibetrag aus.

ETalbi  22.11.2012, 07:15

wollte schreiben sollten dir höhere .... :-)

Du musst nur die Lohnzettel einreichen, dann wird der bedarf der Gemeinschaft neu berechnet und das Monat für Monat. Deckt das was du verdienst nicht den bedarf, dann stockt ihr auf und erhaltet die Differenz - reicht er aus - nach deren Meinung - dann gibt es nichts mehr.

Du kannst das selbst mit ausrechnen - verdienst du mehr als das was das Amt +100€ bewilligt, dann gibt es nichts mehr vom Amt - bleibst du unter dieser Summe, dann gibts die Differenz - das mal so zur groben Orientierung

das sind oft unseriöse Ausbeuter,- und Betrugsfirmen und das ist sehr abzuraten.