ALG 2 und Übergangsgeld bei beruflicher Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo. Ich habe bereits ähnliche Themen gefunden die in dieselbe Richtung meiner Frage gehen, diese aber nicht so ganz genau beantworten, deshalb erstelle ich mal eine neue Frage!
Ich darf wohl ab Mai nächstes Jahr endlich auch meine berufliche Umschulung über den Rentenversicherungsträger beginnen. Mein Rehaverfahren läuft nun schon sage und schreibe seit 2006! Mir wurde schon durch meinen zuständigen Rehafachberater mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Übergangsgeld zugeschickt bekomme.
Meine Frage hierzu lautet:
Wird mir das Übergangsgeld auf mein "ALG 2" angerechnet oder ist es immernoch so wie damals dass man diese Übergangsgeld zusätzlich beziehen und behalten darf? Ich hatte damals schonmal einige Rehamaßnahmen die mich auf die Umschulung vorbereiten sollten. Es nannte sich RVL (Rehavorbereitungslehrgang) der 3 Monate ging und wofür ich während dieser Zeit auch Übergangsgeld erhalten hatte. Damals war es so, dass ich das volle Hartz4 und zusätzlich auch mein volles Übergangsgeld behalten durfte. Außerdem war ich im Internat untergebracht und bekam täglich eine Vollverpflegung kostenlos dazu! Das Jobcenter bezahlte meine Miete und meine Grundsicherung weiter! Ist es heute noch genauso wie damals geregelt? Oder weiß jemand was neues? VIelen Dank für Eure Hilfe! Ich habe damals alles ordnungsgemäß dem Jobcenter und der Rentenversicherung mitgeteilt. Habe keine Sachen verheimlicht falls jemand danach fragen sollte!
5 Antworten
Hallo,
ich habe 989 € von der Rentenkasse erhalten - zuvor Hartz4 1283 €. Hatte durch die Umschulung weitere Kosten: Fahrtkosten, Unterkunft (1x monatlich Fr-So), Schulmaterial, Berufsbekleidung. Konnte mir weder die Schulbücher noch Berufsbekleidung leisten, da ich ja in Vorkasse treten muss. Konnte deshalb meine MIete nicht mehr voll bezahlen und habe deshalb riesen Probleme. Weder Rentenberater noch Argeberater haben mir weitergeholfen....
Jetzt leben ich wieder/immer noch von Hartz4 - kann in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten und soll meine 3 Kinder und mich durch eine Helfertätigkeit ernähren...
Lebenslang Hilfsarbeiter - echt toll....
AlG 2 ist immer nachrangig. Wenn du eine andere Sozialleistung (also hier das Übergangsgeld) bekommst, entfällt das AlG 2 . Dann bist du ja nicht mer "bedürftig". Wenn das allerduings wenige ist, als deine jetzige Leistung, kannst du wiederum Aufstockung beantragen. Bei einem stationären Aufenthalt has du eigentlich nur noch einen Anspruch auf ein Taschengeld von knapp 100 € plus der Kosten für deine Wohnung.
Schau mal hier nach: www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11a.html.
Normalerweise werden alle Einkünfte auf das ALG II angerechnet (außer die im o. g. Paragraphen genannten), also auch Übergangsgeld. Die Unterbringung im Internat (ebenso in einer Kurklinik) und die Verpflegung dürfen jedoch nicht angerechnet werden. Deine Miete musst du ja inzwischen weiter bezahlen, und es können Zusatzausgaben für die Verpflegung hinzukommen (z. B. zum Kaffeetrinken).
Aus dem o.g. Paragraphen werde ich nun nicht schlau, ob auch das Übergangsgeld für eine Umschulung angerechnet wird oder nicht (ich bezog einmal Übergangsgeld von der Krankenkasse wegen eines Kuraufenthaltes, bei dem die ersten Tage in eine Maßnahme fielen. Dieses wurde voll angerechnet).
Deshalb mein Tipp: Wecke keine schlafenden Hunde. Vielleicht hat sich beim letzten Mal auch ein Mitarbeiter des JobCenters vertan. Gib also alle deine Unterlagen beim JobCenter ab und warte ab.
Bei ALG II hast du nur einen Freibetrag von 100.- €, vom Rest kannst du 20% behalten. Es könnte durchaus sein, dass dir dieses Übergangsgeld wie Arbeitseinkommen angerechnet wurde; wurdest du dabei um 40.- € überzahlt, so ist das jetzt verjährt.
Gelder von anderen Trägern gelten aber gemeinhin nicht als Arbeitseinkommen, so dass du hier (wenn du nicht zusätzlich arbeitest) lediglich einen Freibetrag von 30.- € geltend machen kannst.
hallo "aotearoa01"!
danke für den link! ich habe mir die pdf gleich mal gespeichert und ab seite 100 gelesen. Leider verstehe ich bei dem Kauderwelsch nur Bahnhof! Ist wieder son Ämtergeschwafel! weißt du denn ob ich das geld nun zusätzlich zum hartz4 behalten darf oder wird da was bei mir abgezogen oder angerechnet sodass ich nichts dazuverdienen würde??
vielen dank im voraus!!! :-)
so wie ich das verstanden habe, bekommst du hartz 4 weiter und nichts dazu! das wird dann auch weiter von der BAA gezahlt und die holen sich das geld von dem rentenversicherer wieder. du darfst etwas hinzuverdienen, das wird aber nicht viel sein..
am besten rufst du den träger, also die drv, oder deinen sachbearbeiter beim amt mal an und fragst nach.
Übergangsgeld ist wahrscheinlich mehr als Hartz4. Den Antrag ausfüllen. Darin steht welchen Beruf man gelernt hat, welchen man zuletzt ausgeübt hat. und man bekommt einen Fragebogen für den letzten Arbeitgeber mitgeschickt und dieser sollte diesen ausfühlen. Wenn nicht dann wird auf den Tarifvertrag zurückgegriffen. Viel Spaß!
also beim ersten mal, als ich in einem Rehavorbereitungslehrgang (RVL) war bekam ich ja schonmal Übergangsgeld was mir anscheinend nicht aufs ALG2 angerechnet wurde und das waren 5,28 EUR pro Tag, laut Bescheid. Ich habe bisher auch noch keinen Beruf erlernt. Soweit ich weiß, wurde mein Übergangsgeld damals nach meinem letzten Ausbildungsgeld der Ausbildungsstelle die ich am längsten "durchgehalten" hatte berechnet und dabei kamen diese mickrigen 5,28 EUR pro Tag zustande. Das sind auf den Monat (mit 30 Tagen berechnet) 158,40 EUR Übergangsgeld! Könnte es vielleicht daran liegen, dass man mir dieses Übergangsgeld in voller Höhe gelassen hatte? Und ist dies vielleicht auch heute noch so? Es sind ja sogar weniger als 165,-EUR die man doch auch voll hinzuverdienen dürfte, oder?
Bitte gebt mir weitere Antworten. Danke. :-)