400 € Job Wie viel zieht das Jobcenter ab?
Wenn ich einen 400€ Job mache wie viel darf ich davon behalten? Und bekomm ich noch das ganze ALG 2 ausgezahlt oder wird das dann gekürzt ?
5 Antworten
160 € darfst Du behalten.
100 € sind generell frei und on von dem Rest darfst Du 20 % behalten,der andere Twil wird abgezogen.
die ersten 100 euro sind anrechenfrei, 100-1000 wird zu 80% angerechnet.
bei genau 400 euro bleiben also 160 euro anrechenfrei, 240 euro werden angerechnet.
Kleine Ergänzung: Aufgrund des Minijobs entfällt die Versicherungspauschale in Höhe von 30€, die man beim Bezug von Kindergeld erhält. Daher reduziert sich der Verdienst um weitere 30€, auf somit 130€.
stimmt, das hatte ich vergessen... danke!!!
Vor kurzem habe ich von einem User erfahren, das die Versicherungspauschale in Höhe von 30€ erst ab 18 Jahren relevant ist, da im Grundsatz unter 18-Järige keine Versicherungspauschale auf ihr Kindergeld haben. Und es somit dann auch bei 160€ (unter 18 Jahre alt) bleibt.
die versicherungspauschale ist bei minderjährigen nur dann relevant, wenn der/die minderjährige die versicherung abgeschlossen hat... siehe §6 alg II V.
Wenn Du ALG2 beziehst, darfst Du komplett 100 € behalten und vom Rest 20 %. Also blieben Dir unterm Strich 160 € übrig.
Falls der Fragesteller 18 Jahre alt ist, entfällt die Versicherungspauschale (in Höhe von 30€), die man beim Bezug von Kindergeld erhält. Daher reduziert sich der Verdienst auf 130€. Falls der Fragesteller unter 18 Jahre alt ist, bleibt es bei den 160€ pro Monat.
nutze mal einen ALG-II-Rechner aus dem Netz, da kannst Du es leicht selbst ausrechnen.
Du darfst 100€ behalten alles andere wird angerechnet.
Wieder teilweise falsch: Ja, 100€ darf er/sie beibehalten und 20% vom Rest (z.B. 300€). Also insgesamt 160€. Bei einem Verdienst in Höhe von 400€, werden daher 240€ vom ALG2-Bezug abgezogen. Lese bei deinen Antworten meine Korrekturen und berücksichtige sie auch bitte bei deinen Antworten..Hier kannst du das auch nochmal nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549756/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Chancen/Minijob/Minijob-Nav.html
noch als ergänzung: wenn du als kind in einer bg mit deinen eltern lebst, darf dein einkommen nur auf deinen eigenen bedarf angerechnet werden. einzige ausnahme wäre das kindergeld.