Wohnung nach der Haft / ALG 1 oder Jobcenter

5 Antworten

Hast Du es schon mit einer kirchlichen Einrichtung versucht? Gefängnispfarrer, Diakonie und Co.

Compaq52 
Fragesteller
 30.12.2014, 11:19

Nein noch nicht! Im Gefängnis hilft dir keiner! Für die bist du resozialisiert und kommst damit in eine Statistik und das warst! Es kümmert keinen wer rückfällig wird! Hauptsache habe die einen sicheren Job!

Ach Umschulung, und überhaupt Schulung...manchmal nur Beschäftigungstherapie. Aber wenn du motiviert bist, mach das auf jeden Fall fertig. An Deiner Stelle würde ich umgehend an folgende Orte gehen - Jobcenter, um evtl. HartzIV zu beantragen. Die sollten dich jedenfalls weiterweisen können, evtl. zum Amt für Wohnungsnotfälle, da du von Obdachlosigkeit bedroht bist - obendrein im Winter! Dann, falls nötig, zur öffentliche Rechstauskunft (oder Amtsgericht), die sich deines Falles annehmen müssen, falls du da und dort auf Abweisung stossen solltest. Hast du noch genug Geld für Unterkunft und Verpflegung...? Müsstest du ja eigentlich mit ALG 1, aber wie lange noch - und ohne konkrete Jobaussicht? Du kannst ja nicht von der Straße aus Wohnungen suchen oder Bewerbungen schreiben! Ich glaube, die erste Frage überhaupt, wenn sich die Gefängnistore hinter einem schließen, ist: Wohin jetzt? Wohl denen, auf die jemand wartet. Die anderen müssen ganz stark sein. Wenn du gar nicht mehr weiterweisst, klingel bei einem Pfarrbüro und sage, brauchst jemanden zum reden. Viel Glück!

Compaq52 
Fragesteller
 30.12.2014, 11:16

Die Umschulung läuft sehr gut! Als Fachinformatiker hat man auch gute chance nacher einen Job zu bekommen! Alg1 war ich die sagen uns interessiert es nicht aber zahlen 43000€ Steuergelder! Jobcenter sagt wir sind nicht für die zuständig! Sozialarbeiterin der JVA weiß selber nicht was ich machen soll und die Bewährungshelferin sagt sehe zu das du alles vor der Haftentlassung klärst! Die Überbrückung ist ja eigentlich kein Problem nur wie lange! Umschulung will ich nicht abbrechen aber ohne Wohnung etc. werde ich es garantiert nicht machen können! Aber danke für die Antwort!!!

Ich würde gerne erfahren wer jetzt für mich zuständig ist! Ich bin zur Zeit noch in Haft und befinde mich seit über einem Jahr in einer Umschulung was auch von der BA für Arbeit finanziert wird. Ich bekomme ALG 1! Jetzt steht mein Entlassung in Kürze an! Da ich draußen keine Wohnung habe muss ich mich jetzt um alles kümmern aber keiner fühlt sich zuständig,

Also wenn Du ALG bekommst und diees höher ist als der Hartz IV Satz, dann gibt es keine staatliche fianzielle Hilfe mehr.

Ist Dein Satz niedriger, könntest Du ergänzende Leistungen beantragen, dann wäre aber der Kostenträger der Umschulung das Jobcenter; das sollen die aber unter sich ausmachen.

Es muss doch jemanden geben der Dir helfen kann; der Pfarrer z.B.

Jobcenter sagt wir sind nicht für die zuständig!

Wenn Du Dir eine Wohnung/ ein WG-Zimmer suchst, bzw. man Dir etwas anbietet,und Du weniger als den Hartz IV Satz hast, kannst Du Wohngeld beantragen und oder ergänzende Leistung vom Jobcenter bekommen.

Die Dauer des Bezugs von ALG I richtet sich nach dem Lebensalter und nach der Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosen-Versicherung - und nicht nach der Dauer einer Umschulung, und nicht nach der Dauer einer Haftstrafe: Siehe SGB III.

Wenn der Anspruch auf ALG I ausgelaufen ist, kann man ALG II beantragen beim Jobcenter (oder auch früher schon, wenn das ALG I nicht reicht). Das Jobcenter bezahlt dann auch eine angemessen Wohnung plus Heizung.

Bei der Wohnungssuche hilft aber nicht das Jobcenter, sondern das Rathaus - dort in der Regel das Ordnungsamt.

Die haben alle Telefon, E-Mail und Internet-Seiten, wo man sich erkundigen kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

Compaq52 
Fragesteller
 31.12.2014, 00:39

Danke für die Info! Alg 1 werde ich weiterhin bekommen! nur das wird nicht für die Wohnung und Unterhalt ausreichen! Problem ist nur das keiner von beiden für mich zuständig sein möchte! Umschulung abbrechen und arbeiten gehen ist die beste Möglichkeit!

GerdausBerlin  31.12.2014, 09:23
@Compaq52

Ene Umschulung kostet Geld. Wenn man sie abbricht, ist das Geld flöten. Also verlangt das Gesetz: Wer seine Umschulung ohne wichtigen Grund abbricht, muss 30 % der Kosten zurückerstatten. Das steht so in der Regel auch im Vertrag über die Umschulung.

Ob es ein wichtiger Grund ist, dass man keine Wohnung hat (oder sonst was), das entscheidet im Streitfall das Sozialgericht. Dazu muss man zumindest mal versucht haben, eine Wohnung anzumieten oder eine zugewiesen zu bekommen vom örtlichen Rathaus - und dazu muss man einen Antrag auf ergänzendes ALG II gestellt haben bei seinem Jobcenter (denn das bezahlt die Wohnung dann, und zuvor evtl. Kaution und Maklergebühren und Umzug usw.).

Erst, wenn man auch so keine Wohnung findet (oder kein Geld, um sie zu bezahlen), könnte das ein wichtiger Grund sein, die Umschulung abzubrechen. Ansonsten schuldet man dem Finanzierer der Umschulung (hier: Bundesagentur für Arbeit) 30 % der Umschulungs-Kosten!

Gruß aus Berlin, Gerd

Telefoniere mal mit der BAfA. Falls Deine Umschulung noch nicht abgeschlossen ist, könnten die Dir weiterhelfen. Außerdem könntest Du vielleicht jetzt schon nach einer Stelle suchen.

Compaq52 
Fragesteller
 30.12.2014, 11:18

Ich war persönlich da! Die interessiert es nicht! Die zahlen nur 43000€ für die Umschlung und Alg1 mehr nicht! Wie ich am Ende da raus komme soll meine Sache sein!