ALG 2 Mutter Teilzeit; Sohn Vollzeit?

4 Antworten

Wenn deine Mutter Teilzeit beschäftigt ist und du dann monatlich 1000 € Netto verdienst,dann wird er Leistungsanspruch sicherlich entfallen !

Bei dir bin ich mir da zu 95 % sicher,denn bei 1000 € Netto bleiben nach Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll noch ca. 700 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dein Regelsatz für den Lebensunterhalt beträgt ab 18 unter 25 derzeit 327 € pro Monat,bedeutet,dir blieben nach Abzug der 327 € noch rund 370 € für den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) Kopfanteil übrig.

Die angemessene KDU - müsste bei euch dann schon über ca. 750 € pro Monat liegen,dann könnte evtl.noch ein geringer Anspruch bestehen.

Deiner Mutter stehen diese Freibeträge auf Erwerbseinkommen auch zu,nur muss sie dann ja nicht mehr für deinen Unterhalt aufkommen und kann ihr anrechenbares Einkommen für ihren eigenen Unterhaltsbedarf nach dem SGB - ll einsetzen.

Es kommt dann also darauf an was deine Mutter an Brutto und Nettoeinkommen hat und was sie an KDU - zahlen muss.

Wenn deine Mutter auch so um die 1000 € Netto hätte dann habt ihr sicher keinen Anspruch mehr,dann musst du an deine Mutter die halbe Warmmiete zahlen,die Hälfte für den Haushaltsstrom usw.und musst ihr noch Kostgeld für deine Verpflegung abgeben oder machst das dann selber.

Ergänzend zu isomatte: Momentan bildest Du ja mit Deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. - Kannst Du als U25 (= unter 25-Jähriger) Deinen Unterhalt selbst finanzieren (mit Einkommen, Kindergeld usw.), bist Du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft und damit kein "Kunde" des Jobcenters mehr.

Du zahlst dann Deiner Mutter Deinen Anteil an Miete und finanzierst Dich auch sonst selbst.

Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Auch hier im Forum sehr gut erläutert:
Eltern ALG2,Kind arbeitet VZ

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=25690#

.

Ob es sich für Dich lohnen würde? Ja klar, finanziell, gut für die Seele, gut für den Lebenslauf, gut für die Rente ...

.

Vorsorglich für Dich und für Deine Mutter (gib ihr das bitte zu lesen) diese
Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Grundsicherungsbeziehern reingebe - Ihr werdet leicht erkennen, was auf Eure Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

.

Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Würde ich nicht als wesentliche Frage betrachten. Denn Du erarbeitest Dir ja auch Punkte für die Rente. 

Zudem hast Du auf diese Weise einen Einstieg in die Arbeitswelt. Was aufgrund Deiner Jugend wesentlicher sein sollte als die Frage, wie viel die ARGE für - hoffentlich kurze - Zeit abziehen kann. 

Grundsätzlich kannst Du ja auch den Arbeitsweg, die Kosten des Arbeitsweges abzugsmindernd angeben. Und wenn Du dann auch noch spezielle Kleidung benötigst, bestimmte Zeit außer Haus bist und deswegen Essensgeld abzugsfähig geltend machen kannst, dann hat die ARGE nur noch wenig abzuziehen. 

Gehe hin, lege los, streng Dich an. 

Nach Feierabend belese Dich zur Frage im elo-forum, hartz-4-forum und so fort. 

Und denke vor allen Dingen an Deine Zukunft. Die sicherst Du gut, wenn Du Vollzeit arbeitest. Das ist zumindest mal der Einstieg. Denn sicherlich möchtest Du irgendwann auch mal eine Ausbildung beginnen. 

Ausbildungsbetriebe mögen aber keine Leute nehmen, die bis dahin nur von der ARGE lebten. 

Wie viel deine angerechnet bekommt, kann nur die Leistungsabteilung wissen. Also müsstet ihr das notgedrungen ausprobieren.