Wie viel Geld darf auf meine Konto eingehen, ohne dass meiner Mutter es als Einkommen abgezogen wird, da sie ALG II bezieht?

5 Antworten

Deiner Mutter wird gar nichts angerechnet, wenn Du Geld bekommst. Es wird von Deinem Bedarf abgezogen, wenn es zu viel ist.

Allein die Tatsache, dass Du Geld von jemandem bekommst, sagt ja noch gar nichts aus. Du musst nur begründen können, warum Du das Geld bekommen hast. Kann ja auch mal sein, Du hast was ausgeliehen.

Hast Du vor zu arbeiten oder wo kommt bei Dir plötzlich Geld her?

Ich wollte einige Dinge von mir verkaufen.

@Celine798

Ich hatte im Internet gelesen, dass ich pro vollendetes Lebensjahr 150 Euro an Vermögen haben darf. 

§ 12 SGB II

Gilt das bei Beantragung oder auch im nachhinein?

Beispiel:

Ich eröffne mir ein Konto und verkaufe einige meiner Sachen. Ich würde mit den Sachen ca. 400 Euro verdienen. Diese 400 Euro gehen auf mein Konto. Da ich ja ein gewisses Vermögen haben darf und dieses Geld nicht durch eine Arbeit verdient wurde, würde das Jobcenter dieses Geld nicht als Einkommen ansehen, und es würde nicht angerechnet werden. Liege ich da richtig?

@Celine798

Wenn du mal angenommen außer Bargeld keine anderen Anlagen hast die verwertbar wären,wie z.B. Lebensversicherung / Bausparvertrag usw.dann dürftest du im Monat vor deiner Antragstellung auf ALG - 2 pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen auf deinem Konto oder Sparbuch haben !

Bist du noch jünger stünden dir min. 3100 € + diese einmaligen 750 € zu.

Dann wäre das Vermögen und darf nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden,wenn dir etwas im Monat der ALG - 2 Antragstellung oder im Leistungsbezug zufließt ( Zuflussprinzip ),also auf deinem Konto oder Sparbuch eingeht ist das Einkommen und wird dann je nach Art des Einkommens nach theoretischem Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf angerechnet.

Du kannst dann im Leistungsbezug von deinem Einkommen oder auch nur von der Regelleistung Geld sparen und auf dein Konto einzahlen bzw.gleich auf deinem Konto lassen.

Dann müsstest du aufpassen das du dein so genanntes Schonvermögen nicht übersteigst.

Solange du private Sachen die du vorher schon hattest bzw.im Leistungsbezug dazu gekauft hast ohne Gewinn weiter verkaufst und das ganze nicht gewerblich machst,also nur ab und  zu mal was verkaufst,dann ist das eine Umwandlung von Vermögen und kein Einkommen.

jede art einkommen ist beim jobcenter zu melden. bekommst du einkommen aus arbeit, dann darfst du die ersten 100 euro anrechnungsfrei behalten, darüber hinaus 20%. wären bei einem minijob von 450 euro - 170 euro freibetrag und 280 euro die auf deinen bedarf angerechnet sind un d an deine mutter gehen. deiner mutter wird garnix angerechnet, außer überschüssiges kindergeld, wenn du aus der bg fallen solltest.

bekommst du überweisungen von dritten, es ist dabei kein einkommen aus arbeit, wird es in voller höhe angerechnet.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist JEDER Geldeingang Einkommen, das auf den Bedarf angerechnet wird.

Von Erwerbseinkommen hast du 100 € Freibetrag plus 20 % vom Mehrverdienst

Leider darfst du gar nicht dazuverdienen. Beziehungsweise wird halt alles was auf deinem Konto an Geld eingeht, deiner Mutter vom ALG II abgezogen.

Ich weis ja nicht was sie hat, aber sie sollte mal darüber nachdenken Rente zu beantragen. Beim Sozialamt könnte sie ggf. Grundsicherung beantragen.

Falls sie Rente bekäme, würde kein Geld angerechnet werden.

Warum sollte der Mutter etwas abgezogen werden, wenn ein Kind arbeitet? Das wird immer vom Bedarf des Kindes abgezogen. Einen Freibetrag gibt es übrigens.

@Allexandra0809

Das ist eine Bedarfsgemeinschaft.

Wenn die Mutter 100€ für das Kind für Lebensmittel bekommt und das Kind dann plötzlich einen Job hat und selber 100€ verdient, dann werden die 100€ der Mutter abgezogen und das Kind muss sich selber Lebensmittel kaufen.

@Allexandra0809

Das Problem mit der Rente ist, dass sie lange Zeit überhaupt nicht gearbeitet hat. Mein Vater war immer Arbeiten und meine Mutter war zuhause. Mit der Zeit wurde es schlimmer mit Ihrerer Krankheit, sodass sie überhaupt nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Ich weiß nicht wie das ist, mit der Beantragung. Sie meinte es würde schwierig werden und mehrere Jahre dauern bis sie diese Bekommt. Meine Eltern sind nun geschieden und ich lebe halt bei meiner Mutter.

@Celine798

Anscheinend kann deine Mutter nie wieder arbeiten gehen und steht der Vermittlung nicht zur Verfügung. Wenn das so wäre, dann ist das Arbeitsamt und Jobcenter nicht mehr dafür zuständig.

Ihr solltet euch an das Sozialamt wenden und Erwerbslosenrente beantragen.

@regenbrause19

Ich muss ehrlich sagen, ich weiß es nicht zu 100%. Ich habe mich mit meiner Mutter nie darüber unterhalten. Ich weiß das alles nur wenn ich flüchtig die Gespräche zwischen meinen Eltern mitbekommen habe, oder Briefe von Jobcenter offen rumlagen. Ich glaube es war so, dass das Jobcenter der Meinung ist sie könne arbeiten. Aber ich weiß ganz genau, dass sie dazu nicht in der Lage ist. Deswegen meinte sie, dass es Schwierig wird und dauern wird. Mein Vater ist ebenfalls Krank und er bezieht Frührente, lebt aber nicht bei uns. Er war jedoch mehrere Jahre arbeiten. Ich glaube bei Ihm hat das auch einige Zeit gedauert bis er diese dann überhaupt bekommen hat.

@Celine798

Ich weis es dann auch nicht so genau. Du könntest ja ein Paypal Konto machen und dir die Sachen die du verkaufen willst auf Paypal auszahlen lassen. Das ist zwar kein Geld am Konto, aber über Paypal kannst du Sachen in Onlineshops bestellen.

Die Sachen die du verkaufen willst kannst du dir übrigens auch in Bar auszahlen lassen, dann bräuchtest du kein Konto.

@regenbrause19

Sprich ich verbinde mein Bankkonto mit Paypal. Das Jobcenter überprüft mein Konto auf Zahlungseingänge. Jedoch wird mein Paypal Account nicht überprüft?

@Celine798

Eröffne dir einfach ein Zweitkonto auf einer anderen Bank. Das fällt nicht auf.

@Celine798

ein paypalkonto ist anzugeben. sämtliche eingänge dort sind anzugeben. ein zweites bankkonto ist anzugeben, da das jc regelmäßig prüft.

@regenbrause19

Auf Erwerbseinkommen gibt es Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und da werden die ersten 100 € vom Bruttoeinkommen als Grundfreibetrag nicht auf die Leistungen angerechnet !

Von 100 € - 1000 € Brutto bleiben noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € noch mal 10 % als Freibetrag,diese werden dann vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Einkommen und das wird dann auf den Bedarf des Kindes angerechnet.