Jobcenter - Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Kann ich das so schreiben?

6 Antworten

Solange du das Attest nicht einreichst, wird die Sanktion durchgezogen. Dagegen hilft auch der Rechtsweg nicht weiter.

Fakt ist, dass bisher von dir nichts Belastbares vorliegt, was deine Ablehnung rechtfertigen würde. Das JC ist nicht verpflichtet, das Attest von dir zu fordern. Vielmehr bist du verpflichtet, das Attest einzureichen.

Letztlich machst du nur Krawall. Ich würde es mal mit Kooperation versuchen.

wiesel8800 
Fragesteller
 20.11.2016, 21:36

Klar das Attest werde ich einreichen. Krawall will ich eigentlich keinen. Trotzdem Danke!

Interesierter  20.11.2016, 21:40
@wiesel8800

Nun, das Attest ist noch nicht eingereicht, die Sanktion ist noch nicht ausgesprochen und du drohst mit umgehenden rechtlichen Schritten. Das ist Krawall!

Stell dir einfach mal vor, du sässest im JC. Wie würdest du selbst dieses Schreiben auffassen?

wiesel8800 
Fragesteller
 20.11.2016, 21:49
@Interesierter

Danke! Deshalb frage ich ja. Dann werde ich das entfernen. Vielen Dank für deinen Ratschlag!

scharrvogel  20.11.2016, 22:19
@wiesel8800

erkläre mal wozu du dich äußerst, wenn weder egv noch verwaltungsakt vorliegt? zettel abwarten und erklären, dass keine begründung für eine santkion vorliegt. liegt ein verwaltungsakt vor?

ist diese maßnahme inhalt der egv gewesen? hast du eine egv unterschrieben? wenn nicht, wann wurde der verwaltungsakt abgefasst dazu?

der satz du kannst deine auflagen nicht erfüllen weil du chronisch krank bist, interessiert keinen.

wenn du nicht arbeitsfähig bist mind. 3 stunden am tag, dann hast du keinen anspruch auf alg2. wo hindert dich also deine chronische krankheit daran, zu einer maßnahme zu gehen. ein ärztliches attest zeigt nicht, dass du etwas nicht kannst. diese entscheidungen treffen amtsärzte.

was soll also sanktioniert werden u. mit welcher grundlage?

wiesel8800 
Fragesteller
 20.11.2016, 21:52

Ja die Maßnahme war Inhalt der EGV. Ich habe sie nicht unterschrieben.

scharrvogel  20.11.2016, 21:54
@wiesel8800

dann wurde ein verwaltungsakt erstellt und deren inhalt ist diese maßnahme. die sb ist doch nicht dämlich und sanktioniert oder droht sanktion an auf sachen die nicht hand und fuß haben.

was war denn eigentlich inhalt der maßnahme.

wiesel8800 
Fragesteller
 20.11.2016, 21:59
@scharrvogel

Ein 9 monatiges Projekt.

scharrvogel  20.11.2016, 22:03
@wiesel8800

die frage war nicht die länge der maßnahme, sondern deren inhalt. du bist doch in der lage stundenlang vor dem rechner zu sitzen - was also war inhalt der maßnahme?

agentharibo  20.11.2016, 22:10
@scharrvogel

Bei 9 Monaten könnte es sich auch um ein Schwangerschaftsprojekt gehandelt haben! :-)

scharrvogel  20.11.2016, 22:18
@agentharibo

agent^^ soso - wollen die den lebensborn wieder ausgraben meinst du? brrr.

Ich halte dies für ein dummes und überflüssiges Schreiben.

Du sprichst permanent Drohungen aus und bist überhaupt nicht in der Rechtslage entsprechende Ansprüche zu stellen.

Um zum Sozialgericht zu kommen, musst Du erst einmal zwingende Gründe haben.

Bisher hast Du nur die EGV (Eingliederungsvereinbarung) verweigert und damit nur angezeigt, dass bei Dir der Integrationswille fehlt.

Sämtliche Dir angebotenen Maßnahmen hast Du bisher abgelehnt.

Wenn ich für Dich als Sachbearbeiter zuständig wäre, bekämst Du längst nur noch Lebensmittelutscheine.

Du bist Derjenige, dem geholfen werden soll, aus dieser Situation herauzukommen.

Besondere Dankbarkeit lässt sich in deinen Ausführungen nicht erkennen.

Du hast das Prinzip von "Fördern und Fordern" nicht verstanden!

wiesel8800 
Fragesteller
 20.11.2016, 21:34

Kannst Du eigentlich lesen? Ich bin Arbeitsunfähig. Das kann ich nachweisen. 

Sämtliche Dir angebotenen Maßnahmen hast Du bisher abgelehnt.
Woher willst du das denn wissen? Kennst du mich, weißt du wie es mir geht. Es ging um ein Projekt, dem ich aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen konnte. Bitte lesen, dann schreiben.

agentharibo  20.11.2016, 21:49
@wiesel8800

Abiturienten und Studenten können lesen, das kann ich Dir versichern!

Permanent Arbeitscheu, kann auch chronisch sein.

Ein Attest wird vom Arzt nur erstellt, wenn er den gesundheitlichen Zustand zuvor festgestellt hat.

Du selbst hast doch geschrieben, dass Du alles unternommen hast, nicht arbeiten zu müssen.

Mein Vorschlag für Dich: Erst Denken, dann Schreiben!

scharrvogel  20.11.2016, 21:50
@wiesel8800

das entscheidest du doch nicht ob du gesundheitlich in der lage bist oder nicht.

was ist denn deine gesundheitliche einschränkung und was solltest du denn in der maßnahme machen? papierenten basteln?

Jumperi  20.11.2016, 21:44

warst du schon beim Amtsarzt? Wie lange bist du arbeitsunfähig?

wiesel8800 
Fragesteller
 20.11.2016, 22:02
@Jumperi

Seit ungefähr 3 Jahren. Beim Hausarzt war ich schon natürlich.

scharrvogel  20.11.2016, 22:03
@wiesel8800

dein hausarzt schreibt atteste die du gerne möchtest. dein hausarzt ist kein amtsarzt. warst du beim amtsarzt?

Den ärztlichen Attest bzgl. meiner Arbeitsunfähigkeit, reiche ich gerne ein.

_________________________________________________

wenn du das bisher noch nicht gemacht haben solltest liegt Grund genug vor dich zu sanktionieren. Dein E-Mail kannste dir sparen da nicht sicher ist dass dies ankommt. Schicke dein Schreiben als Einschreiben mit Rückantwort und gestern noch ärztliches Attest

newcomer  20.11.2016, 22:05

ich weiß nicht ob dein Arzt rückwirkend Attest ausstellt. Wenn er das nicht macht haste ein Problem

scharrvogel  20.11.2016, 22:08
@newcomer

ärzte dürfen rückwirkend keine atteste ausstellen.

newcomer  20.11.2016, 22:11
@scharrvogel

ääh wie will sie dann aus der Sache raus kommen wenn sie bis morgen nicht nachweisen kann dass sie "chronisch krank" ist ?
Ich denke die ist einer Sanktion näher als ihr bewusst ist. Bis sie von einem Amtsarzt ein Attest bekommt geht auch einige Zeil ins Land


scharrvogel  20.11.2016, 22:17
@newcomer

die frage ist folgende: eine egv kann nicht erzwungen werden. liegt diese nicht vor, dann kommt in der regel ein verwaltungsakt.

wenn der nicht erlassen wurde, dann ergibt sich überhaupt kein sanktionsgrund. einen zwang für die maßnahme gibts nicht ohne unterschriebener egv oder vwa. beides liegt hier nicht vor laut ts - nehmen wir also an es sei so, dann gibt es keine sanktion. weder dafür, dass sie keinen krankenschein vorgelegt hat, noch wegen nicht-teilnahme an der maßnahme.

eine sanktion für nicht-unterschreiben- der -egv ist rechtswidrig und funktioniert nicht. ein chronisch krank kann schon bekannt sein beim jc, weshalb man ihr die möglichkeit gab, selbst zu entscheiden ob sie teilnehmen möchte oder nicht. chronisch krank wäre doch bspweise rheuma oder anderes, was dich hindert dich zu bewegen oder aktive schwerste depressionen, die dich hindern das licht  zu sehen am morgen, geschweige denn andere menschen.

frage nach einer vwa beantwortet die ts leider nicht. es ergibt sich also kein grund und den grund, nennt ts nicht. denn hat aber sicher der sb am telefon angesprochen.

newcomer  20.11.2016, 22:21
@scharrvogel

was mir zu denken gibt ist dieser Satz:

Ich habe einen Brief vom Jobcenter erhalten: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Ich konnte Auflagen nicht erfüllen, da es mir nicht gut geht. (Ich bin chronisch krank.

_______________________

wenn sie offiziell mit Attest krank geschrieben ist warum formuliert dann die Sachbearbeiterin dies so ? Irgendwas wird da von Fragestellerin verschwiegen

scharrvogel  20.11.2016, 22:24
@newcomer

 den anderen satz über die drei einladungen zur maßnahme - vermute ich ehr als den fehlenden vwa. sollte diese zwangsnachgelegt worden sein, dann ist es völlig rille was sie vorlegt. dann wird sanktioniert, da die atteste (die völlig egal sind) und die AU zu spät kommen wie du vermutest.

aber dazu äußert sie sich ja nicht. weiterhin ist die mail kontraproduktiv, da deren versand zwar versucht werden kann nachzuweisen, dass sie erhalten wurde allerdings nicht. man geht also direkt ins jc mit AU in der hand und erklärt sich dort.

einer vwa hätte man widersprechen können und wenn nötig auch gegen klagen können.

scharrvogel  20.11.2016, 22:28
@scharrvogel

am 14.11. hat sie/er bereits die gleiche frage gestellt. auch dort sich nicht geäußert und nur gemeint eine egv nicht unterschrieben zu haben. der typ erzählt nicht die ganze wahrheit.

newcomer  20.11.2016, 22:32
@scharrvogel

irgendwie ergibt das Ganze keinen logischen Sinn mehr. Wenn am 14.11. bereits erste Frage war und er/sie nichts hieb- und stichfestes unternommen hatte frage ich mich was an der Sache noch richtig sein sollte. Anscheinend ist es nur noch Ziel die Sachbearbeiterin in schlechen Licht darzustellen unabhängig vom Fehlverhalten der bzw des Fragenden

scharrvogel  20.11.2016, 22:39
@newcomer

hm also ein strauß mit kopp im sand. meinem kleinkind hatten wir damals immer unterstellt: wenn ich dich nicht sehe- siehst du mich auch nicht taktik^^. der typ ist komisch, sonst würde er klare fragen mit klaren fakten beantworten.

AU noch nicht eingereicht? Das hätte das erste sein müssen. Sanktion ist da quasi logisch.

scharrvogel  20.11.2016, 21:55

red doch nicht solchen blödsinn.