Ich möchte Wohnung an Sozialhilfeempfänger vermieten. Welche Steps muss er und ich beachten damit das funktioniert?
Hallo, habe eine Wohnung mit 99 QM mit 4 Zimmern.
Sozialhilfeempfänger mit Frau und 3 Kindern haben Interesse. Die Größe passt schonmal zu den 5 Personen.
Er wohnt mit Frau und 3 Kindern zur Zeit in einer 50 QM Wohnung in Frankfurt. Er würde dann zu mir nach Hanau ziehen.
Seine jetzigen Leistungen bezieht er vom Jobcenter Frankfurt. Hanau gehört jedoch zum Jobcenter Main Kinzig Kreis.
Was muss ich tun, damit er die Erlaubnis bekommt, den Kreis zu wechseln und in diese Wohnung zu ziehen?
Die neue Wohnung würde die jetzige miserable Wohnlage verbessern. Gleichzeitig hat er vor kurzem einen Job in der Nähe von Hanau angefangen (im Moment ist er in Ausbildung und bezieht weiter Sozialhilfe). Nach seiner Ausbildung im Job könnte er aus der Sozialhilfe raus sein.
Muss er aktiv werden und mit den Jobcentern / Sozialämtern der beiden Kreise reden oder muss ich etwas im Vorfeld tun?
Wohnberechtigungsschein für eine andere Wohnung hat er vom Jobcenter Frankfurt schon in der Hand.
3 Antworten
Was muss ich tun, damit er die Erlaubnis bekommt, den Kreis zu wechseln und in diese Wohnung zu ziehen?
Die Wohn-und Heizkosten müssen angemessen sein.
Du musst dann eine Mietbescheinigung ausfüllen die er dem Jobcenter vorlegen muss.
Der mögliche Mieter muss vor Abschluss des Mietertrags sich die Zustimmung des Jobcenters einholen.
Muss er aktiv werden und mit den Jobcentern / Sozialämtern der beiden Kreise reden oder muss ich etwas im Vorfeld tun?
Er muss sich darum kümmern.
MfG
johnnymcmuff
Hallo. Ich denke mal, du meinst ALG-II-Empfänger, oder?
Grundsätzlich kann jeder dahin ziehen, wohin er möchte, auch wenn ALG II bezogen wird. Es gibt nur einige Sachen zu berücksichtigen: die neue Wohnung muss innerhalb der Angemessenheitsgrenzen des neuen Wohnorts liegen (d. h. qm und €). Dann kann er, wenn der Umzug erforderlich ist, ggf. die Übernahme der Umzugskosten und ggf. Kaution (beides auf Darlehensbasis) beantragen. Das gilt aber nur, wenn die Miete innerhalb der Obergrenzen liegt, sonst wird der Antrag abgelehnt. Erkundigt euch doch mal, was das Jobcenter Main Kinzig Kreis als Mietobergrenzen festgelegt hat.
Egal, wohin er zieht: unbedingt VOR dem Unterschreiben des Mietvertrages beim Jobcenter vorsprechen und sich den Umzug genehmigen lassen. Dann muss er am neuen Wohnort wahrscheinlich auch wieder einen Neuantrag stellen; das am besten so bald wie möglich, damit es keine großen Übergänge gibt, in denen er keine Leistungen erhält.
Und noch was am Rande: selbst wenn die Wohnung über der Angemessenheitsgrenze liegen sollte; in Deutschland ist jeder Mensch frei und er darf hinziehen, wohin er möchte. In dem Fall müsste der Betroffene dann den Rest aus der Regelsatzleistung drauflegen. Das heißt: angenommen die Mietobergrenze läge bei 650 Euro und die Wohnung kostet 670 Euro, dann würde das Jobcenter nur 650 Euro bezahlen und er müsste 20 Euro aus dem Regelsatz drauflegen. Das ist alles kein Problem, wenn er das so möchte. Es ist nur dann ein Problem für das Jobcenter, weil in dem Fall die Umzugskosten und die Übernahme der Kaution abgelehnt werden würden.
Normalerweise muss der Leistungsempfänger VORHER einen Antrag stellen und nach Möglichkeit auch einen Vertragsentwurf vorlegen.
Es wird selbstverständlich auch geprüft, ob bereits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden Vertragspartnern besteht.