Versicherung und Akteneinsicht?

3 Antworten

Die Versicherung wird erst dann zahlen, wenn der Vorgang komplett abgeschlossen ist.

Bei einem KFZ-Diebstahl steht natürlich auch immer die Frage im Raum, ob der Halter den Diebstahl begünstigt hat. Das interessiert dann eben nicht nur den Versicherer sondern auch die Staatsanwaltschaft.

Eine eigene Akteneinsicht erhältst du da nur über einen Rechtsanwalt.

Und die Gerichte sind nun mal mit Straftaten überzogen. Das dauert eben.

Bei der Staatsanwaltschaft hast du selbst keine Akteneinsicht.

Dazu benötigst du einen Rechtsanwalt.

Die Versicherung wird erst dann zahlen, wenn geklärt ist, dass du den Diebstahl nicht selbst mit verschuldet hast.

Um mehr sagen zu können, müsste man die Recherchen der Polizei, Staatsanwaltschaft und Versicherung kennen.

Kontaktiere doch deinen Versicherungsvermittler, der dir vielleicht weiterhelfen kann. Denn dieser kann den Bearbeitungsstand bei deiner Versicherung abfragen.