Ag 2 Verzichtserklärung, kann man diese rückgängig machen?

5 Antworten

Eine freiwillige schriftliche Verzichtserklärung kann man für die Zukunft jeder Zeit wieder zurücknehmen, also wieder einen neuen Antrag stellen !

Hast du bei deiner Berechnung auch den KK - Beitrag berücksichtigt und solltest du alleinerziehend sein kämen noch einmal um die 150 € Alleinerziehenden Mehrbedarf dazu ?

Du hast doch nur Vorteile bei einem noch geringen Leistungsbezug, etwa wenn es im Dezember 2018 zu einer Nachzahlung bei den Heiz- und Betriebskosten kommt kannst Du Übernahme im laufenden Bezug beantragen .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
jo3010 
Fragesteller
 17.09.2018, 14:57

Ich zahle keine Miete:) Ich wohne Mietfrei in der Dachgeschosswohnung von meinen Eltern und Teilweise bei dem Papa vom Kind. Es wäre organisatorisch für uns leichter, da ich mir wünschen würde dass er auch einmal Elternzeit nimmt und ich arbeiten kann, das gäbe riesigen stress mit der arge.

Ich denke mal nicht, dass du da irgendeine Verzichtserklärung benötigst. Entweder du beantragst Leistungen oder du beantragst keine Leistungen und einen Antrag kannst du jederzeit stellen- ob Leistungen gewährt werden hängt lediglich von den Anspruchsvoraussetzungen ab. Und hast du auch an deine Krankenkassenbeiträge gedacht?

jo3010 
Fragesteller
 17.09.2018, 14:16

Krankenkassenbeiträge muss man in der Elternzeit nicht zahlen, das habe ich schon nachgeschaut. Einen Antrag habe ich ja schon während der ss gestellt, da ich sonst gar kein Einkommen hätte. Dieser geht nach der Geburt eben weiter, wegen ein paar Euro Monatlich.

verreisterNutzer  17.09.2018, 14:24
@jo3010

hast auch den Anspruch auf Mehrbedarf beim ALGII-Anspruch einberechnet der nach der Geburt entsteht?

jo3010 
Fragesteller
 17.09.2018, 15:01
@verreisterNutzer

Ja, ich zahle keine Miete zur Zeit, deshalb habe ich da auch nicht diese finanziellen Probleme und das Elterngeld reicht um (fast) den ganzen Bedarf zu decken

isomatte  17.09.2018, 18:51
@jo3010

Selbst wenn du keine Miete zahlen musst, läge dein eigener Bedarf wenn du alleinerziehend wärst bei über 566 €, weil zu den derzeit 416 € Regelleistung noch um die 150 € Alleinerziehenden Mehrbedarf dazu käme und fürs Kind läge die Regelleistung derzeit bei 240 € !

Wenn du vorher nicht gearbeitet hast, dann stünden dir ja max.300 € an Elterngeld zu und wenn du gearbeitet hättest, dann könntest du vom Elterngeld im Monat als Freibetrag bis zu 300 € in Abzug bringen.

Bekommst du dann natürlich zu den derzeit 194 € Kindergeld noch Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, der läge derzeit für 1 Kind von 0 - 5 Jahren bei 154 €, dann hätte dein Kind ein Einkommen von min.348 € pro Monat.

Dein Kind hätte dann einen nicht mehr benötigten Überhang von min.derzeit 108 €, wenn keine Miete gezahlt werden muss, dieser nicht mehr benötigte Teil würde dem Kindergeld zugerechnet und dir als Einkommen voll auf deinen Bedarf angerechnet, weil du deine min.30 € Versicherungspauschale schon auf dein Elterngeld geltend machen kannst.

Würdest du also nur das staatliche Elterngeld bekommen, dass dann auf 1 Jahr, dann würden von den 300 € Elterngeld 270 € anrechenbares Einkommen bleiben, addiert man dazu mal diese min.108 € vom nicht mehr benötigtem Kindergeld, dann kommt man auf derzeit max.378 €.

Dir würden also als alleinerziehende mehr als nur 11 € an Aufstockung zustehen, wenn dein Bedarf bei derzeit min.um die 566 € liegt.

Verzichtserklärung?????? Du bekommst/bekamst "Leistungen nach SGB 2" für ein halbes Jahr bewilligt >>>>> du stellst KEINEN Weiterbewilligungsantrag und es hat sich >>>>>> wenn du dann in Zukunft wieder Unterstützung durch "Leistungen nach SGB 2" benötigst, stellst du einen neuen Hauptantrag!

herzilein35  17.09.2018, 15:20

Leistungen werden mittlerweile immer ein ganzes Jahr bewilligt. Daher kann es gut möglich sein, dass sie eine Verzichtserklärung einreichen muss.

Klar kannst Du, wenn Du wieder bedürftig wirst, erneut einen Antrag stellen.

Allerdings muss Du nicht verzichten.

 https://www.hartz4hilfthartz4.de/elternzeit/