Affiliate Marketing - Provision aus Drittland und steuerrechtliche Fragen dazu?

1 Antwort

Wieso sollten die Umsätze nicht der USt unterliegen? Es liegt keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG vor und der § 4 b UStG greift bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Auch der § 5 UStG ist nicht einschlägig.

Ohne den Einzelfall zu kennen, kann auch nicht beurteilt werden, ob Anlagevermögen abgeschrieben werden kann.

Ich rate dazu, einen Steuerberater aufzusuchen.

Ich habe soeben einen Steuerberater in meinem Bekanntenkreis gefragt. Er meinte: Sind es Provisionen, die ich von einem Unternehmen aus einem Drittland erhalte, entfällt die Umsatzsteuer. Ich mache nichts anderes als diese Provisionen einnehmen, das war's. Steuerlich soll nur alles passen.