Koalitionsvertrag: Steuerklasse III und IV sollen wegfallen, nur noch IV und IV für Paare - was ist das Faktorverfahren?

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was ist das Faktorverfahren?

Das optionale Faktorverfahren soll dazu führen, dass die Steuerabzüge beider Ehegatten vom Lohn dem Verhältnis der beiden Einkommen zueinander entsprechen.

So wird optimalerweise eine Steuererstattung, wie meistens bei der normalen IV/IV-Kombi, bzw. eine Nachzahlung bei III/V, vermieden.

Es heißt, es wäre in der Praxis noch nicht angewendet worden.

Das Faktorverfahren gibt es schon einige Jahre.

Und kommt der Alleinverdiener dann wirklich auf die gleiche Summe wie vorher, und wäre das dann monatlich oder am Ende des Jahres nach Einkommenssteuererklärung?

Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die dem Staat geschuldete Steuerlast, sie regeln nur wann was gezahlt wird.

Der Staat will dem klassischen Familienmodell Alleinverdiener im Grunde keinen Vorschub leisten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Katze446 
Fragesteller
 13.12.2021, 14:43

Ich weiß, dass der Staat dieses Familienmodell nicht fördern will. Nur denkt Vater Staat nicht weiter, dass es auch Menschen gibt, die nicht viel arbeiten können, so wie ich. Ich bin chronisch krank und schwerbehindert und gelte als arbeitsunfähig. Mehr wie einen Nebenjob schaffe ich auch nicht.

Vater Staat denkt auch nicht daran, dass es sich bei 3 oder 4 Kindern nicht lohnt, dass die Frau arbeiten geht, da geht deren Gehalt für die Kinderbetreung drauf.

Meiner Meinung nach will der Staat unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung, dass mehr Frauen arbeiten gehen, damit er mehr Steuereinnahmen und mehr Sozialeinnahmen hat und später nichts zur Rente zuzahlen muss.

kevin1905  13.12.2021, 15:01
@Katze446
Nur denkt Vater Staat nicht weiter, dass es auch Menschen gibt, die nicht viel arbeiten können, so wie ich. Ich bin chronisch krank und schwerbehindert und gelte als arbeitsunfähig.

Arbeitsunfähig ist ein vorübergehender Zustand von maximal 78 Wochen.

Der ist abzugrenzen von einer Berufsunfähigkeit oder einer Erwerbsminderung. In diesen Fällen erhält man Geldleistungen vom Staat und/oder einem privaten Versicherungsunternehmen. Diese haben doch aber beide nichts mit Lohnsteuerklassen zu tun, daher versteh ich den Einwand nicht.

Vater Staat denkt auch nicht daran, dass es sich bei 3 oder 4 Kindern nicht lohnt, dass die Frau arbeiten geht, da geht deren Gehalt für die Kinderbetreung drauf.

Nur dass man wenn 2 Arbeiten gehen eben mehr Geld hat. Als verheiratetes Paar ohnehin, aufgrund des Ehegattensplittings, was du so schön mit der Steuerklassenthematik angerissen hast (Kindergeld oder -freibetrag gibt es auch noch). Und wer sich so viele Kinder nicht leisten kann, sollte vielleicht bei der Familienplanung anders agieren.

Meiner Meinung nach will der Staat unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung, dass mehr Frauen arbeiten gehen, damit er mehr Steuereinnahmen und mehr Sozialeinnahmen hat und später nichts zur Rente zuzahlen muss.

Was ja auch vollkommen richtig ist. Heiraten ist keine Altersvorsorge. Wenn meine Partnerin mir erzählen würde, sie wäre jetzt Hausfrau, würde ich ihr mitteilen, dass sie jetzt obadchlos ist. Das Geld, welches ich verdiene nehme ich bestimmt nicht dafür her, einem anderen erwachsenen arbeitsfähigen (!) Menschen den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Katze446 
Fragesteller
 13.12.2021, 15:19
@kevin1905

Und was machst du, wenn deine Frau so krank wird, dass sie nicht mehr arbeiten kann? Ich habe eine schwer behandelbare Epilepsie, bekomme regelmäßig Anfälle, bei denen ich mein Bewusstsein verliere und umfalle. Ein bis zwei Mal im Jahr kommt der Status Epilepticus, das ist ein epileptischer Anfall, der ohne Behandlung nicht aufhört und zum Tod führt.

Ja, du liest richtig: 1 bis 2 Mal im Jahr lande ich in der Notaufnahme. Und ca. 2 bis 3 Mal im Monat falle ich um und bekomme Krampfanfälle mit Bewusstseinsverlust.

Ich habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis und gelte als nicht mehr arbeitsfähig. Ich habe zwei Hirn-OPs hinter mir, bei denen ein Teil des Epilepsieherdes rausgeschnitten wurde, wodurch ich einen Teil meiner Sehkraft verloren habe. Die Anfälle sind immer noch da, ich stehe unter starken Medikamenten, die zu den Schlafmitteln zählen.

Und nein, ich kann rein gar nichts für diese Krankheit und nein, sie ist auch nicht heilbar.

Du kannst ja mal deinen Chef fragen, ob er mich anstellt, denn ich habe Abitur, eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte und gute Fremdsprachenkenntnisse.

Nur hat es mich mit nur 24 Jahren so zerlegt, dass meine Mutter mich pflegen musste und keiner wusste, ob ich das überlebe. Ich habe also nicht lange genug eingezahlt in die Sozialkassen, deshalb bekomme ich da keine Erwerbsminderungsrente.

Katze446 
Fragesteller
 13.12.2021, 15:23
@kevin1905

So, und jetzt frage ich dich noch mal: Würdest du mich mit diesem Krankheitsbild einstellen? Auf die Gefahr hin, dass du für mich aufkommen musst, wenn ich mich am Arbeitsplatz verletze?

kevin1905  13.12.2021, 16:14
@Katze446
Und was machst du, wenn deine Frau so krank wird, dass sie nicht mehr arbeiten kann?

Kur vorab: Ich bin geschieden. Ich habe eine Lebenspartnerin aber wir sind nicht verheiratet.

Sollte so ein Fall eintreten, dann helfe ich ihr bei der Antragstellung zur EM-Rente und zu ihrer privaten BU-Rente, denn den Vertrag hab ich schließlich auch vermittelt. Und davon kann sie leben.

Ich habe also nicht lange genug eingezahlt in die Sozialkassen, deshalb bekomme ich da keine Erwerbsminderungsrente.

Was ich mir schwer vorstellen kann, weil es erleichterte Zugangsvoraussetzungen gibt für junge Menschen / Azubis. Aber okay ich kenne deinen Fall nicht und kann das nicht abschließend beurteilen.

Du kannst ja mal deinen Chef fragen, ob er mich anstellt, denn ich habe Abitur, eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte und gute Fremdsprachenkenntnisse.

Hab keinen Chef, der bin ich zumindest noch bis Jahresende selbst. Theoretisch kann ich mir vorstellen, dass man hier im Unternehmen noch Kräfte benötigen könnte, besonders nach meinen Abgang.

kevin1905  13.12.2021, 16:18
@Katze446
So, und jetzt frage ich dich noch mal: Würdest du mich mit diesem Krankheitsbild einstellen?

Das kommt drauf an. Aktuell ist eh Homeoffice, bin der einzige im Büro heute. Ich bin eigentlich ganz froh, dass ich solche Entscheidungen nicht mehr treffen muss.

Auf die Gefahr hin, dass du für mich aufkommen musst, wenn ich mich am Arbeitsplatz verletze?

Dann geht das eben an die BG, dafür ist sie da und dafür zahle ich ja auch Beiträge.

Katze446 
Fragesteller
 13.12.2021, 17:17
@kevin1905

Ich wünschte, diese Einstellung hätten andere Arbeitgeber auch. Wenn die von meiner Krankheit hören, kommt die Absage. Und das Arbeitsamt will mir keine Wiedereingliederung oder Umschulung bezahlen.

Katze446 
Fragesteller
 13.12.2021, 18:14
@kevin1905
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRV versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
  • Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

Deutsche Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrenten (deutsche-rentenversicherung.de)

Und da ich mit 19 mit dem Abitur fertig war, dann 1 Jahr in England an einer Privatschule war und dann 3 Jahre lang meine Ausbildung gemacht habe und auch abgeschlossen habe, habe ich keine 5 Jahre lang eingezahlt, sondern nur 3. Und als ich zu Ende war mit der Ausbildung, ging das gesundheitliche Desaster los.

kevin1905  13.12.2021, 18:24
@Katze446

Aber:

(2)1Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. 2Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren.

§ 53 Abs. 2 SGB VI.

Katze446 
Fragesteller
 13.12.2021, 18:28
@kevin1905

Also war der Fehler, dass wir die Erwerbminderungsrente damals nicht beantragt haben? Denn heute ist zu lange her, dass ich in die Rentenkasse eingezahlt habe, das liegt 12 Jahre zurück.

Wir waren damals beim VdK, um uns beraten zu lassen und die haben gesagt, dass meine Eltern unterhaltspflichtig für mich sind, weil sie oberhalb der Einkommensgrenze liegen. Meine Eltern mussten bis zu meinem 28. Lebensjahr Unterhalt in Höhe von 1200 Euro zahlen. (Diese Altersgrenze betrug damals 28 Jahre, heute 25 Jahre)

Der VdK sagte, dass meine Eltern das tragen müssen und es nichts gibt von der Rente. Was war denn nun richtig?

Ich habe das gleiche Problem, ich bin zuhause und mein Mann arbeitet. Für uns reicht das Geld auch. Ich würde gern wissen ob wir dann weniger Geld hätten.

kegus  20.01.2022, 20:46

Wie kevin1905 schon zutreffend schrieb, spielt die Steuerklassenwahl keine Rolle für die final zu zahlende Einkommensteuer, wenn man eine Einkommensteuererklärung macht. Die Berechnung der Jahres-Einkommensteuer ist vollkommen unabhängig von der Steuerklassenwahl. Die Steuerklasse spielt nur eine Rolle für die Frage, ob am Ende eine Erstattung oder Nachzahlung herauskommt.
Allerdings kann die Steuerklasse und damit die Höhe des Nettolohnes einen Einfluss auf bestimmte Sozialleistungen haben.