AfA Fehler Finanzamt nachträgliche Korrektur möglich?

2 Antworten

Du kannst bei der aktuellen Steuererklärung und bei allen künftigen den Betrag ansetzen, den Du für richtig hältst. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn Du auch das Finanzamt von dessen Richtigkeit überzeugen kannst. Ansonsten würde ja wieder ein abweichender Bescheid ergehen.

Folge ist dann im Prinzip, dass die Abschreibung am Ende ein Jahr länger läuft. Denn die im ersten Jahr nicht berücksichtigten Beträge sind ja nach Ablauf des normalen Abschreibungszeitraums noch übrig.

Ja, wenn Korrekturvorschriften greifen.
Z.B VDN i.S.d §120 AO