Ärztliche Schweigepflicht gebrochen? Was tun?

8 Antworten

Ich bekam Antwort auf einem Schmierzettel er habe keine Zeit und Lust sich damit zu befassen.

Na das ist doch mal ein super Arzt xD

"Ich habe meine Schweigepflicht verletzt, aber gehen sie mir doch nicht damit auf die Nerven"

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Du hast hier erstmal zwei Möglichkeiten:

  1. Strafantrag stellen

Die Verletzung der Schweigepflicht ist nicht nur für dich unangenehm, sondern ebenfalls ein Verstoß gegen StGB §203:

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
......
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

2.Zivilrechtliche Schritte

Unabhängig von der strafrechtlichen Sache, kannst du natürlich auch ein zivilgerichtliches Verfahren auf Schadensersatz anstreben.

Weiter Informationen findest du z.B. online:
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Ben Sellin  17.07.2018, 14:43

Sehr schöne Information *Thumbs Up* :D

Zu deinem Anwalt. Der gibt dir kostenlos Info's was man machen kann.

Bernwald123 
Fragesteller
 17.07.2018, 14:18

Ich habe keinen festen Anwalt. Warum sollte mich ein Anwalt kostenlos beraten? Eine Zivilklage kostet mich erst mal nur Geld! Machen eine Beschwerde bei der Ärztekammer oder eine Strafanzeige Sinn? Ist das verhältnismäßig und wird eine Strafanzeige nicht wegen fehlendem öffentlichen Interesse einfach abgebügelt?

SiViHa72  17.07.2018, 14:22
@Bernwald123

Beschwerde bei der Ärztekammer war wenigstens was..die werden zwar oft unter den Tisch gekehrt, es passiert nichts weiter..aber wer weiss, vielleicht hat es so was schon öfter..?.

Und DU hast wenigstens das Gefühl, Du wehrst Dich.

Unterschätz das nicht, auch das ist wichtig (nicht nur denken, nutzt eh nix, ich kann nix machen)

DenisCz  17.07.2018, 14:24
@Bernwald123

Du kannst zu jedem Anwalt gehen jeder gibt dir kostenlos Auskunft darüber. Mit dein Anwalt war gemeint nicht zu dem der bei deinem Arzt war.

Bernwald123 
Fragesteller
 17.07.2018, 14:29
@SiViHa72

Vielen Dank für Deine Ermutigung! Ich werde mich wehren, überlege nur noch wie. Zum Glück kann ich alles nachweisen, habe seinen Schriftsatz an den Anwalt meiner Ex vorliegen (über das Gericht zugestellt bekommen...!) und auch seine schäbige Anwort auf meine Bitte um Erklärung seines Verhaltens. Beides spricht für sich.

Bernwald123 
Fragesteller
 17.07.2018, 14:31
@DenisCz

Aber anwaltliche Erstberatung wird normalerweise auch in Rechnung gestellt!

So, habe Strafanzeige gestellt und Beschwerde bei der Ärztekammer eingereicht. Auch wenn das ggf. nicht viel bringt so habe ich doch das Gefühl dass ich nicht vollständig dieser Willkür des Arztes ausgeliefert bin. Vielen Dank für Eure Tipps!

Ich würde das mal an die Ärztekammer melden. Ich selbst habe zwar keine Erfahrungen diesbezüglich- zum Glück ist mir SO etwas nie passiert.

Aber ich denke, daß das die erste Adresse dafür ist.

Ich würde das auch nicht auf sich beruhen lassen- das ist echt das ALLERletzte!!!!

ich als laie glaube nicht, dass es sich um einen bruch der ärztl. schweigepflicht handelt wenn ein arzt sagt wann er dich an wen überwiesen hat bzw,. wann er wem irgendwelche berichte hat zukommen lassen. solange nichts über diagnosen oder inhalte eben dieser berichte gesagt wurde.

ist aber - wie bereits gesagt - meine meinung als laie.  ein anruf bei der ärztekammer könnte dir evtl. gewissheit geben.

Bernwald123 
Fragesteller
 17.07.2018, 14:35

Doch es ist ein klarer Bruch der ärztlichen Schweigepflicht. Hierzu zählen nicht nur Auskünfte über Diagnosen sondern auch allen anderen Auskünfte. Stell Dir mal vor jeder könnte bei Deinem Arzt erfragen wann Du wo in Behandlung warst! Du siehst ja welche Folgen so etwas für mich hat. Die ärztliche Schweigepflicht ist sehr weit gefasst, s.a. beiliegendes Urteil:

Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung (OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat.

Hexe121967  17.07.2018, 14:36
@Bernwald123

ich schrieb ja "meine meinung als laie"

Eismensch  17.07.2018, 14:43
@Hexe121967

Dann frage ich mich aber welchen Sinn deine Antwort hat, wenn du dir selbst bewusst bist, dass du hier nur wild rätst?

Solche Antworten führen einfach nur dazu, dass sich viel Falschinformation verbreitet und damit keinem geholfen ist.

Hexe121967  17.07.2018, 14:46
@Eismensch

 was geht es dich an? es gab eine öffentliche frage auf die ich eine öffentliche antwort gegeben habe die ich auch noch als "meine laien-meinung" gekennzeichnet habe. hier wird niemand eine rechtlich sichere antwort geben!

Eismensch  17.07.2018, 15:09
@Hexe121967

Nein, hier wird keiner eine rechtlich verbindliche Antwort geben und auch nicht geben dürfen. Rechtsberatung gibts ausschließlich beim Anwalt...

Was es mich angeht? - Ganz einfach. Antworten sollten hilfreich sein! Ich gehe auch nicht in den Fachbereich Chemie und verbreite dort Unsinn. Aber genau das tust du hier.

Du möchtest gern Unsinn von dir geben? Ok, ich kann dich nicht daran hindern, aber wundere dich bitte nicht, dass dann Leute wie ich kommen.

Bernwald123 
Fragesteller
 17.07.2018, 19:39
@Eismensch

Ich finde es gut dass Du dass Du hier Fehleinschätzungen korrigierst. Aber Hexe121976 hat es sicher gut gemeint und sie hat das ja auch sofort verstanden! :-) Danke für Deine guten Beiträge hier, Eismensch! :-) Wir sind hier ja ein Laienforum und Laienfehler werden hier von Laien korrigiert und relativiert. All diese oft auch widersprüchlichen Beiträge helfen mir aber meine eigene Position zu finden und Zweifel auszuräumen. Vielen Dank deshalb für jeden Eurer Beiträge! :-)

Bernwald123 
Fragesteller
 17.07.2018, 19:43

Nach der Abwägung aller Eurer Beiträge werde ich auf jeden Fall eine Beschwerde bei der Ärztekammer einreichen. Eine Strafanzeige überlege ich mir noch und eine Privatklage ist mir mit zu vielen Kosten und Risiken verbunden auch wenn diese sicher die beste Wirkung hätte. Etwas hängt es jetzt aber auch davon ab ob der Arzt sich in den kommenden tagen noch bewegt. Ich habe ihn vor gut einer Woche um eine Erklärung und um Aushändigung des Auskunftsersuchens des Rechtsanwaltes meiner Ex gebeten. Ich gebe ihm noch eine Woche Zeit und wenn er weiter stur bleibt handele ich! Vielen Dank an Euch alle!!!