Ab welchem Alter, gilt die ärztliche Schweigepflicht?

8 Antworten

Weil deine Eltern wissen müssen, dass du z. B. Krebs hast, muss der Arzt es ihnen sagen. Das gilt auch bei Schwangerschaft von Minderjährigen und anderen Dingen (ansteckende Erkrankungen...).

Deine Eltern sind für dein Wohl verantwortlich, bis du 18 Jahre alt bist! Daher müssen sie in bestimmten Fällen über die Schweigepflicht des Arztes hinaus informiert werden.

Deine Eltern haben deine Gesundheitsfürsorge inne. Daher würde sich der Arzt ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig machen, wenn er sie nicht über deinen Befund informiert.

In der Praxis läuft das so ab, dass er dich auffordert, mit Ihnen vorbeizukommen oder ansonsten zunächst unter Einhaltung seiner Schweigepflicht darüber informiert, dass er einen entsprechenden Befund bei dir hat.

Weigerst du dich immer noch, können Ihn deine Eltern kraft ihrer v. g. Erziehungsberechtigung von seiner Schweigepflicht entbinden, ggf. sogar durch Gerichtsbeschluss zur Offenlegung seiner Befunde zu deiner Person zwingen.

G imager761

Nein erst ab 18 Jahren. Du darfst wohl alleine hin gehen, aber der Arzt wird und musst deine Eltern informieren. Er wird anrufen. Macht er es nicht, macht er sich strafbar. Denn es kann ja um eine Untersuchung gehen, die von erwachsenen unterschrieben werden muss. Oder eine Einweisung ins KH oder OP. Das müssen deine Eltern dann unterschreiben auch für eine Pille.

Auch wenn es um eine Entschuldigung geht für die Schule, gibt der Arzt dir kein Attest ohne, dass ein Elternteil dabei ist raus. Das darf er nicht. Er würde glatt in der Schule anrufen.

Und Schweigepflicht heißt och lange nicht, dass er sich daran hält.

Hier hat ein HA beim Jugenamt angerufen, weil eine Frau ein Pflegekind hatte und die Pflegemutter krank wurde. Ohne die Pflegeeltern zu unterrichten hat dieser Dämelack beim Jugendamt angerufen, die KH noch übertrieben und man hat der Frau das Kind entzogen. Da kann man zwar klagen aber was bringt das? Der Arzt hätte eine kleine Gedstrafe bekommen, aber was das Kind durchmachte, danach fragte keiner. Der Junge hatte es da super gut. Und der Vater lebte mit im Haus, was der HA nicht wusste. Hinterher hatte er es bereut, nur war es da zu spät.

Er hat 2 Familien auseinander gerissen, und der Junge wurde hin und her geschoben. Nun hat er einen Knacks weg.Die Frau ist mittlerweile gesund darf aber keinen Kontakt zu diesen Jungen haben den sie 7 Jahre lang hatte.

Schweigepflicht ist für viele Ärzte Puh - nichts wert.

Er hatte versucht sich raus zu reden mit - es war ja meine Pflicht, bei der KH der Frau kann man kein Pflegekind lassen was völliger Quatsch war. So krank war sie nicht. Und der Vater und andere Pflegefamilien halfen mit wenn sie mal ins KH musste, das selten vor kam. Welche Mutter liegt nicht mal im KH?

Die Geldstrafe bezog sich auf 1,500€ die er zahlen musste. Nur kommt es nochmal vor, ist aus mit der Praxis. Aber er geht nächstes Jahr ohnehin in Rente und musste vorher 2 Familien kaputt machen. Und die Frau hat er auch nicht mehr behandelt, den Mann nicht und den Vater nicht. Er rückte nicht mal raus wenn Alarm war. Da hätte man ihn wieder rankriegen können auf Grund unterlassener Hilfeleistung. Seine Praxis war voll sagte er. Hallo, ein Notfall? Da muss er helfen. Und er erzählte es Kollegen. Hieß für die 3 Personen woanders einen neuen HA finden. Das kann dabei heraus kommen. Aber hier wohl unschuldig und die Frau war 37 Jahre alt also über 18 Jahre. Gehe nicht alleine hin das bringt nur Ärger. VW

Wenn Du privat krankenversichert bist und eventuell beihilfeberechtigt, dann wird's schwierig. Dann läuft das in der Regel über die Eltern. Und wenn Du größere Beträge zuzahlen musst, wird's auch ein Problem. Sobald Rechnungen im Briefkasten auftauchen, wird es heikel...

Allerdings: Was hast Du denn zu verheimlichen? Sind Deine Eltern so schlimm?

die Schweigepflicht gegenüber deinen Eltern beginnt wenn du 18 bist, klar kannst du zum Arzt gehen, ich kann mir auch nicht vorstellen das er von sich aus bei deinen Eltern anruft und ihnen eine Diagnose mitteilt.