Wenn man einen Arzt fragen würde ob er eine Impfung in den Impfpass einträgt ohne zu Impfen (Würde das Fragen unter die ärztliche Schweigepflicht fallen)?

Wenn man einen Arzt fragen würde ob er eine Impfung in den Impfpass einträgt ohne zu Impfen

Warum sollte man das überhaupt machen wollen?
Bitte Hintergrund der Frage erklären.

Es gibt ja Leute die sich nicht impfen lassen wollen aber ohne Impfpass nicht fliegen dürfen.

16 Antworten

Anhand der vielen Kommis habe ich malKopfkino eingeschaltet:

Fragesteller findet einen Doc, der ihm den Eintrag ins Impfbuch fälscht,ohne sich impfen zu lassen. Und das gleich 2x, denn die Impfung muss ja nach 3 Wochen wiederholt werden (aktueller Stand)

Nun bekommt Fragesteller 3 Monate später übelste Probleme mit der Atmung. Da er ja "geimpft" ist,wird nicht gleich auf Corona getippt... und F. Zustand verschlechtert sich rapide so dass er dann doch an die Beatmung muss.

Spätestens jetzt wird man dann Covid19 diagnostizieren und sich wundern...weil ja ein Impfstatus vorliegt! Und dem wird man nachgehen, eben WEIL noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen... könnte ja sein, dass ein bestimmter kleiner Personenkreis aus welchem (noch unbekanntem) Grund auch immer nicht auf die Impfung anspricht und F. gehört dazu...also schaut man GENAU hin.

Und dabei kommt dann raus: F hat keine (auf die impfung zurückzuführenden) Antikörper im Blut, wurde also offensichtlich NICHT geimpft (das lässt sich im Labor leicht feststellen, wenn man gezielt danach sucht!). Tja, spätestens dann wird man den Doc genauer unter die Lupe nehmen, der die Impfung ZWEIMAL bestätigt hat.

Die dramatischen Schlagzeilen der BLÖD kann ich mir jetzt schon vorstellen!

Zu F.s Argumenten mit den Grundrechten etc:

Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, d.h. der Staat darf dieses Recht nur insoweit einschränken wie es der entsprechende Artikel in der Verfassung zulässt. Und Seuchenschutz ist so ein legitimer Grund!

Was nun das Verhältnis zu irgendwelchen Unternehmen angeht, ob nun Verkehrsbetriebe, Fluggesellschaften, Discounter oder so.... das hat mit den Grundrechten gar nichts zu tun. Wenn Kaufmannsladen oder Bimmelbahn sagen: Ohne Maske kommst du hier nicht rein...dann ist dem so und ist KEINE Einschränkung der Grundrechte.

F. Argumente kommen mir vor wie die Einstellung gewisser Bürger während der Pestwellen: Wer fromm in der Kirche auf den Knieen rutscht, den verschont der schwarze Tod gewiss! Blöd nur, dass der Pestfloh so gar nix mit solchen Meinungen zu tun hatte...

Auf Deine Antwort auf meine Nachfrage:

Der Flugbetreiber hat das Recht, Bedingungen zu stellen, damit man seine Dienstleistung nutzen kann.

Und Dir steht es frei, diese Dienstleistung nicht zu nutzen, wenn Du mit den Bedingungen nicht einverstanden bist.

Auf die ursprüngliche Frage:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein verantwortungsvoller Arzt seine Zulassung riskieren wird indem er darauf eingeht.

Stell' Dir vor, Du hast eine Erkrankung oder einen Unfall, kannst selber nicht mehr reden (oder sprichst die Sprache in dem Land nicht in dem Du behandelt werden musst) und die Ärzte behandeln Dich aufgrund falscher Informationen im Impfpass nicht richtig, weil sie von falschen Voraussetzungen ausgehen...

Das kann böse ins Auge gehen.

Es kann auch böse ins Auge gehen, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der niht langzeitgetestet ist.

@verreisterNutzer

Mag sein, aber das ist hier nicht das Thema.
Und das ist auch kein Grund dafür, von einem Arzt mutwillig eine falsche Angabe zu verlangen.

Du kennst die Bürokratie dahinter nicht!

Es werden Listen geführt, wer welche Chargennummern geliefert bekommen hat.

Beim Impfen muss der Chargenaufkleber ins Impfheft übertragen werden und auch in der Patientenakte wird diese Nummer erfasst.

man kann haarklein den Weg einer Impfdosis vom hersteller bis in den körper des Patienten verfolgen...heutzutage noch dazu digital!

Was du vorhast ist Betrug und da wird kein Doc mitziehen!

Stell dir vor, du findest einen dubiosen Mediziner der das macht. Der "fälscht" dann die zu erfassende Chargennummer im Eintrag des Impfheftes und der Patientenakte.

Das aber kommt bei den Überprüfungen irgendwann raus...dann ist der Doc seine Zulassung los und darf nie wieder praktizieren, wenn er erwischt wird... und das wird er irgendwann.

Glaubst du,irgendein seriöser Arzt, der ein langjähriges teures Studium absolviert hat,lässt sich auf so etwas ein,weil DU nur den Impfnachweis haben willst ohne dich impfen zu lassen?

Nein aber der Arzt könnte die Imfung auch einfach wegschmeissen;)

@Frangoo1992

Und mit der Krankenkasse trotzdem abrechnen. Dabei wird überhaupt nichts gefälscht. Der Aufkleber wird ins Impfheft geklebt und evtl. in die Patientenakte. Wie soll das irgendwer nachvollziehen können? Was glaubst du, wie viel Betrugsfälle Ärzte jeden Tag begehen? Schau dir mal die Gerichtsurteile durch. Die Zulassung wird meistens nicht mal dann entzogen, wenn man Patienten in der Praxis missbraucht usw. Oder wenn man Patienten mit Absicht Gift spritzt.

@Frangoo1992

Du willst Dich also nicht impfen lassen, aber alle Vorteile bekommen, die ein Geimpfter hat?

Schämst Du Dich nicht? Wegen Leuten wie Dir werden wir wohl nie aus Lockdown, Maske & Co. rauskommen.

@Seeheldin

Jetzt werden die "Vorteile" schon an den Impfstatus gekoppelt? Du vertehst es flasch. Es sind keine Vorteile, es sind Grundrechte! Und die dürfen nicht an einen Impfstatus gekoppelt werden! Wenn es aber die Gerichte nicht kapieren, dann muss man eben zu anderen Maßnahmen greifen.

Wenn ich mir meine Grundrechte mittels einer Zwangsimpfung ERKAUFEN soll, dann bin ich dazu bereit, sie mir auch mittels Betrugs zu erkaufen. Denn die Grundrechte zu verkaufen, ist auch nichts anderes als Betrug.

@verreisterNutzer

Fliegen ist kein Grundrecht.

Und schon vor Corona gab es viele Länder, die bestimmte Impfungen voraus setzten (Hepatitis, Malaria). Da hat komischerweise keiner wegen seinen "Rechten" gebrüllt. Man hat sich vor Reiseantritt impfen lassen und gut war 's.

Dass Krankheiten wie Pocken und Polio ausgerottet sind, verdanken wir auch Impfungen.

In einer Gesellschaft hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das scheinen einige immer gerne zu verdrängen.

@Seeheldin

Bewegungsfreiheit ist sehr wohl ein Grundrecht. Die Bewegungsfreiheit einzuschränkekn, greift in die Grundrechte ein.

Ich finde auch, dass man in der Gesellschaft Pflichten hat. Dazu gehört z. B. auch, ein Medikament nicht ohne ausreichende Prüfung und nur mit Notfallzulassung zur Bedingung zu machen, damit Menschen ihre Grundrechte zurückbekommen. Das ist unverantwortlich und hat mit einem REchtsstaat nichts zu tun, sondern gleicht einer Diktatur.

@verreisterNutzer

Innerhalb Deutschlands darfst Du Dich frei bewegen - mit und ohne Impfung. Und mehr steht im Grundgesetz nicht drinnen.

Verkehrsgesellschaften sind privaten Unternehmen und dürfen sich ihre Vertragspartner aussuchen. Und sie dürfen auch die Beförderungsbedingungen festlegen. Für sie gilt nur die Vorschriften über Anti-Diskriminierungsmaßnahmen.

Und nein, Impfverweigerer werden nicht diskriminiert.

@Seeheldin

Wenn 80% der Leute geimpft sind, da sie sich eh impfen lassen müssen, wieso sollten dann 20% nicht profitieren dürfen. In der Wirtschaft profitieren auch die 5% der reichsten vom Rest der Welt in allen Bereichen!?

@Seeheldin

Nein, wenn z. B. in einem Landkreis ein Bewegungsverbot erlassen wurde, darfst du auch nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad oder Auto aus dem Landkreis raus. Es stimmt also nicht, was du schreibst.

@Frangoo1992

Tja, nur leider haben die 5% Reichsten andere Rechte als die 20% kritisch Denkende. Mit Intelligenz kann man nichts erkaufen. Mit Geld schon. So ist das leider.

@verreisterNutzer
Bewegungsfreiheit ist sehr wohl ein Grundrecht.

Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, d.h. der Staat darf dieses Recht nur insoweit einschränken wie es der entsprechende Artikel in der Verfassung zulässt.

Ich finde auch, dass man in der Gesellschaft Pflichten hat.

Stimmt. Darum stimmt das, was danach kommt, auch nicht.

@verreisterNutzer

Bei mir rechnet der Arzt genau nichts mit der KK ab. Es wäre also kein Abrechnungsbetrug.

@wiki01

Dann hast du keine Krankenversicherung und solltest dich schleunigst darum kümmern!

@verreisterNutzer

Du wirfst da gerade einiges durcheinander.

Im Moment gibt es Einschränkungen bedingt durch die hohen Infektionszahlen. Das können die Länder selbst festlegen.

Wenn geimpft wird, wird das wieder entfallen. Denn - wie Du ja auch gemerkt hast - ist das ein Verstoß gegen das GG und kann daher nicht dauerhaft angeordnet werden.

Für Reisen ins Ausland gelten aber grundsätzlich andere Regeln. Das eine Land will ein Visum, das nächste eine Impfung usw.

Grundrechte sind immer auch Abwägungssache - was wiegt schwerer: das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit oder das auf freie Wahl des Aufenthaltsorts oder eine Demo abzuhalten? Im Zweifelsfall entscheidet das BVG - und, wie man schon gesehen hat, nicht immer im Sinne der Politik.

Im Moment greife ich mir bei einigen meiner Zeitgenossen echt an den Kopf. Hier im Rhein-Main-Gebiet schließen immer mehr Krankenhäuser ihre Notfallversorgung, weil sie voll belegt mit Corvid-Patienten sind - und andere jammern, weil sie mal nicht Feuerwerk machen können. Verkehrte Welt!

@verreisterNutzer

"Bewegungsfreiheit ist sehr wohl ein Grundrecht. Die Bewegungsfreiheit einzuschränkekn, greift in die Grundrechte ein."

Vielleicht liest du einfach mal den Artikel 11 GG: https://dejure.org/gesetze/GG/11.html

"Art. 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."

(Verfettung von mir)

Finde dein Problem.

@Seeheldin

"Verkehrsgesellschaften sind privaten Unternehmen und dürfen sich ihre Vertragspartner aussuchen."

Nicht ganz, denn sie haben eine Beförderungspflicht, aber: https://www.busundbahn.de/nachrichten/politik-recht/detail/news/keine-befoerderungspflicht-ohne-maske.html

"Die Verkehrsbetriebe in Niedersachsen sind nicht verpflichtet, Fahrgäste zu befördern, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen."

Es bleibt abzuwarten, wie es sich beim Thema Impfung verhält, das könnte anders ablaufen.

@verreisterNutzer

Nö, ich bin privat versichert. Ich rechne mit meiner Kasse ab. Ich bekomme eine Rechnung über med. Leistungen. Was ich aber einreiche, ist meine Entscheidung. Kleinere Konsultationen bezahle ich einfach, ohne die KK damit zu belasten.

🤔 Das Problem sehe ich eher. Wer prüft das so genau was im Impfausweis steht. Mir ist zumindest kein Fall bekannt wo das du genau überprüft wurde. Ob Chargennummer stimmt usw.

Bis jetzt hat keine Arzthelferin so genau mein Impfbuch überprüft. Ich kann mich nur erinnern, dass höchsten Mal rein geschaut kurz überflogen und er/die gesagt hat. Impfung X, Y und Z ist Mal wieder fällig.

Hi,

die Frage an sich ist nicht strafbar - mitteilen dürfte der Arzt es in diesem Fall nicht. Hier gilt die Verschwiegenheitspflicht.

Ob er es machen würde?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nein.

Hierbei handelt es sich um eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und in Bezug auf die Abrechnung ggf. auch Betrug (§ 263 StGB), was für den Arzt nicht nur strafrechtliche Konsequenzen bedeutet, sondern schlichtweg auch zu einem Verlust der Approbation und damit zu einem Berufsverbot führen kann.

LG

Es gibt aber viele Gerichtsurteile, da hat der Arzt im Jahr die Krankenkassen um zehntausende Euros betrogen und behielt trotzdem die Zulassung. Deshalb denke ich nicht, dass er Probleme bekäme. Wobei es natürlich mittlerweile in Deutschland zu einer ideologischen Frage geworden ist. Wahrscheinlich würde man ihm doch die Zulassung entziehen. Deshalb sollte man es besser privat zahlen und nicht über die KK abrechnen. Es ist ja kein PRoblem, sowas als IGEL-Leistung privat zu zahlen.

@verreisterNutzer
Es gibt aber viele Gerichtsurteile, da hat der Arzt im Jahr die Krankenkassen um zehntausende Euros betrogen und behielt trotzdem die Zulassung. Deshalb denke ich nicht, dass er Probleme bekäme. 

Vielleicht nicht unbedingt mit dem Verlust der Approbation, mit den straf- und zivilrechtlichen Folgen allerdings schon.

Wobei es natürlich mittlerweile in Deutschland zu einer ideologischen Frage geworden ist. Wahrscheinlich würde man ihm doch die Zulassung entziehen. Deshalb sollte man es besser privat zahlen und nicht über die KK abrechnen. Es ist ja kein PRoblem, sowas als IGEL-Leistung privat zu zahlen.

Und die Urkundenfälschung als Straftatbestand bleibt dennoch bestehen. Und hier ist die Relevanz für die berufliche Tätigkeit sogar höher als beim Betrug.

@verreisterNutzer
da hat der Arzt im Jahr die Krankenkassen um zehntausende Euros betrogen und behielt trotzdem die Zulassung

Möglicherweise verwechselst du Approbation und Kassenzulassung. Letztere wird er mit ziemlicher Sicherheit verlieren, wenn er jahrelang Krankenkassen betrogen hat.

Wahrscheinlich nicht - oder doch: Denn soviel Dummheit wäre ja schon echt krankhaft.

Der Eintrag der Imofung in den Impfpass erfolgt hauptsächlich, dass der Arzt (oder ein anderer Arzt), dann bei Erkrankungen bestimmte Schlussfolgerungen ziehen kann. Und dann würdest Du mit einem falschen Eintrag im Impfpass falsch behandelt.

Für einen Arzt wäre das fast eine vorsätzliche Körperverletzung, deshalb würde das kein vernünftiger Arzt je tun.

Ignoranz und voreingenommen zu sein zeugt aber auch nicht von Intelligenz

@Frangoo1992

Aber Du glaubst Fragen, wie man am besten Straftaten begeht, das ist klüger?

@BurkeUndCo

Ist doch schon mehrheitlich geklärt das Fragen an sich keine straftat ist

@Frangoo1992

Selbst da wäre ich mir nicht so sicher.

Denn, gerade wenn das Ziel er Frage eine strafbare Handlung ist, dann ....

An Deiner Stelle würde ich zuerst einen Anwalt befragen, der sollte das wissen.

Und auch eine Mehrheitsentscheidung hier, ersetzt Dir keine Anwaltsauskunft, denn wenn es dann später doch schlecht ausgeht, hast Du keinen, auf den Du wirklich verweisen kannst.

Aber, sorry, ich bin ja schon wieder oberlehrerhaft (und das, obwohl ich wirklich kein Lehrer bin).