Lohneinbehaltung?

4 Antworten

was kann ich tun?

Aufhören den gegnerischen Anwalt zu kontakten, der arbeitet gegen dich. Suche dir einen eigenen oder noch besser:

Arbeitsgericht einschalten.

Es gibt dann noch die Möglichkeit bei der Polizei Strafanzeige/Strafantrag wegen des Verdachtes des Betruges zu stellen. Letzteres würde ich aber erst mit dem Arbeitsgericht und DEINEM Anwalt absprechen.

und mein Arzt nimmt gegen eine Stellungnahme vom Anwalt von seiner Schweigepflicht Gebrauch

Den Satz verstehe ich nicht. Du kannst doch deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden!?

Fragealles33 
Fragesteller
 16.03.2022, 12:27

Das stimmt, darüber habe ich ehrlich nicht nachgedacht, danke

Familiengerd  16.03.2022, 20:42

Warum sollte er das?

Statt Lohn kam ein Brief vom Anwalt der die Krankmeldung anzweifelt und die Lohnfortzahlung einstellt.

Ab zum Arbeitsgericht und Klage einreichen.

Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der AU den MDK bemühen aber nicht selbständig den Lohn einbehalten.

Familiengerd  16.03.2022, 20:41
Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der AU den MDK bemühen

Der Arbeitgeber selbst kann das nicht.

Der Arbeitgeber muss schon schwerwiegende Gründe vorbringen können, die seine Zweifel stützen.

Die kann er dann der Krankenversicherung vortragen. Schließt die sich ihnen an, kann sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK zur Überprüfung (durch eigene Untersuchung oder nach Aktenlage) einschalten.

Das geschieht aber nur relativ (!) selten, weil alleine die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ein beweiskräftiger Nachweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit ist.

Also nachdem du ja zuerst zur Arbeit wolltest und dann EINEN MONAT krankgeschrieben wurdest würde ich diese Krankmeldung auch anzweifeln.

Anscheinend gings dir ja zuerst gut. Und um so lange krank geschrieben zu werden muss ja schon was gröberes vorliegen.

Jeder Arbeitgeber wäre dämlich das NICHT anzuzweifeln.

Familiengerd  16.03.2022, 20:38
Jeder Arbeitgeber wäre dämlich das NICHT anzuzweifeln.

Alleine "anzweifeln" reicht aber längst nicht!

Da muss der Arbeitgeber schon schwerwiegende Gründe vorbringen können, die seine Zweifel stützen.

Die kann er dann der Krankenversicherung vortragen. Schließt die sich ihnen an, kann sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK zur Überprüfung (durch eigene Untersuchung oder nach Aktenlage) einschalten.

Das geschieht aber nur relativ (!) selten, weil alleine die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ein beweiskräftiger Nachweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit ist.