Ärger mit dem Vermieter-Hartz 4 empfänger?

3 Antworten

Sollte der Mieter berechtigterweise die Miete mindern (wollen) so muss er das dem JC mitteilen. Er bekommt dann den Minderungsbetrag von der Leistung des JC abgezogen. Finanziell bringt ihm also die Mietminderung gar nichts. Er soll den Vermieter informieren, Frist setzen und bei Verfristung die Reparatur einklagen. Er bekommt sowohl Beratungbeihilfe als auch Prozesskostenhilfe.

Der Anspruch auf Reparatur ist unverjährbar.

Anwalt für Mietrecht aufsuchen, Erstberatung ist kostenlos, dafür vorher beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen

bienchen53 
Fragesteller
 04.05.2016, 07:52

Kann man sich den Beratungsgutschein auch bei der Arge holen?Danke für deine Info!

derfiesefriese  04.05.2016, 08:05
@bienchen53

Soweit ich weiß nicht, aber da man beim Amtsgericht auch die entsprechenden Nachweise für den Anspruch (Einkommen, Ausgaben oder aktuellen HartzIV-Bescheid etc.) benötigt, geht das bei einigen (zumindest hier bei uns) Anwälten auch bei denen, die leiten dass dann ans Gericht weiter. Bei einer Terminanfrage gleich mit abklären

Beim Mieterbund muss man Mitglied sein, wenn man eine Beratung und/oder Hilfe braucht. Das kostet was. Wie viel genau, kannst du leicht ergooglen.

Die Verbraucherzentrale berät meines Wissens nach auch nicht kostenlos.

Deshalb würde ich deinem Bekannten raten, erst mal zur Sozialberatung der Caritas zu gehen. Die beraten und helfen kostenfrei.